Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/302

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Änderungen der Richtlinien über die Sportlerehrung der Stadt Leonberg werden in der vorliegenden Form (Anlage 1) beschlossen. Sie treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Sportlerehrung ist ein fester Bestandteil der Leonberger Sportwelt.

Die Ehrungen der Sportlerinnen, Sportler, Mannschaften und Funktionäre werden jedes Jahr bei einer gemeinsamen Veranstaltung zelebriert.

 

Die Richtlinien der Stadt Leonberg über die Sportlerehrung (OR-5500) stammen aus dem Jahr 1986, mit letztmaligen Änderungen aus 2009.

Einige Passagen der bisherigen Richtlinien geben Interpretationsspielraum und sind nicht klar definiert. Es sollten klarere Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit genau festgelegt werden kann, welche Leistungen entsprechend der Richtlinien ehrenwürdig sind oder nicht. In Zusammenarbeit mit dem Stadt Verband Sport Leonberg wurden im Oktober 2023 die Richtlinien über die Sportlerehrung der Stadt Leonberg überarbeitet und aktualisiert (s. Anlage 2). Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem § 3.

 

Erläuterung

 

§ 3 Abs. 3-5 (Nr. 1): 

Die „Erringung einer 3-maligen Meisterschaft“ wurde genauer definiert durch den Zusatz „in der gleichen Disziplin“. Sportler die eine Sportart mit mehreren Disziplinen wie bspw. Leichtathletik ausüben, können aktuell Meister, z.B. über 800m, 1.500m sowie 5.000m werden. In anderen Sportarten wie bspw. Voltigieren besteht diese Möglichkeit nicht. Durch den Zusatz „in der gleichen Disziplin“ wird eine Gleichbehandlung aller Sportler hergestellt

 

§ 3 Abs. 2 (Nr. 5), Abs. 3 (Nr. 6), Abs. 4 (Nr. 5): 

Der „Klassenerhalt einer Mannschaft über 3 Jahre in der höchsten Klasse“ wird ausgetauscht gegen „bei Erreichen der Plätze 1-3 

in der höchsten Klasse“.

Nach der jetzigen Richtlinie werden Mannschaften geehrt die über 3 Jahre hinweg in der höchsten Klasse verbleiben, die Platzierung wird nicht erwähnt und spielt demnach keine Rolle. Somit werden alle Platzierungen gleichbehandelt. Um die Wertigkeit der Ehrung deutlich zu machen, wurden die Jahre des Klassenerhalts nun gegen die Platzierung ausgetauscht.

 

§ 3 Abs. 5:

Nachdem 2023 der letzte verbliebene Siegelring/Ehrenring für besondere sportliche Leistungen vergeben wurde, wird auf einen Ehrenpreis umgestellt. Hier ist man bereits mit Leonberger Unternehmen in Kontakt um die Leonberger Wahrzeichen wie beispielsweise den Engelbergturm oder den Leonberger Hund als Ehrenpreis in Szene zu setzen.

Um die Wertigkeit dieser besonderen Auszeichnung hervorzuheben, kann der Ehrenpreis nur noch einmalig verliehen werden. Bei Wiederholung der gleichen Leistung erfolgt eine Ehrung entsprechend der Richtlinien.

 

Zudem soll im Sinne des Inklusionsgedankens auch spezifisch darauf hingewiesen werden, dass Sportlerinnen und Sportler mit Handicap eine Ehrung gemäß den Richtlinien erhalten können. Durch den Zusatz soll bewusst zur Anmeldung aufgerufen werden, da sich Sportlerinnen und Sportler mit Handicap unter Umständen nicht angesprochen fühlen. Dies wurde mit der kommunalen Inklusionsvermittererin Frau Kolofon abgesprochen, die diesen Zusatz begrüßt, da Inklusion in der Gesellschaft aktuell noch nicht selbstverständlich ist und diesen Hinweis benötigt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...