Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/299
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionale Mobilitätsplattform (RMP) - Sachstand der Umsetzungsphase
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.12.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.12.2023
|
Beschlussvorschlag
- Der aktuelle Sachstand des Projekts Regionale Mobilitätsplattform (RMP) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Finanzbedarf für 2024 in Höhe von 111.000 EUR wird im Haushaltsplan 2024 auf den Investitionsauftrag „754100707001 Regionale Mobilitätsplattform“ veranschlagt.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen wie geplant weiterzuführen und umzusetzen – unter der Maßgabe, dass das (in der SV 2018/139) Gesamtkostenbudget von 307.500 EUR nicht überschritten wird.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Frühjahr 2024 über die Ergebnisse der Untersuchungen zu Wechselverkehrszeichen im Planungsausschuss zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Grundlage
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 24.07.2018 (SV 2018/139) sowie dem Umsetzungsbeschluss der Projektphase II vom 15.06.2021 (SV 2021/151) wurde dem Projekt Regionale Mobilitätsplattform und deren Umsetzung zugestimmt. Die Gesamtkostenschätzung wurde in der SV 2018/139 wie folgt angegeben und beschlossen:
- Investitionskosten 750.000 EUR
- Fördermittel 442.500 EUR
- Kostenanteil Leonberg 307.500 EUR
Umsetzung abgeschlossen
In den folgenden Jahren wurde mit Hochdruck an der Umsetzung des Projekts gearbeitet und eine Vielzahl technischer und organisatorischer Hürden genommen. Mittlerweile wurden folgende Leistungen erbracht und umgesetzt:
- signaltechnische Planung der RMP-Strategien an 24 Lichtsignalanlagen
- Genehmigung und Umsetzung RMP-Strategien an allen 17 bereits bestehenden Lichtsignalanlagen
- Anbindung des städtischen Verkehrsrechners an die Ringzentrale der Region Stuttgart
- Neubau und Inbetriebnahme von zusätzlichen modernen Detektionseinrichtungen
- insgesamt 4 Verkehrsüberwachungskameras in der Innenstadt, Anbindung an die Ringzentrale und den städtischen Verkehrsrechner
- 4 autarken Detektoren in den Zuläufen von Leonberg und 2 weitere innerstädtische Sensoren
- Implementierung einer Funktechnik zur Busbeschleunigung an 17 Lichtsignalanlagen und punktuelle Aufnahme des Testbetriebes in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen
- Konfiguration und Erstversorgung der Steuerungsstrategien in der Ringzentrale, erste Testschaltungen wurden bereits erfolgreich absolviert, Weitere Tests und Feinjustierung in 12/2024 vorgesehen
Fördermittel abgerechnet
Das Förderprojekt war ursprünglich bis Ende 2022 angesetzt. Dies bedeutet, dass seitens des Fördergebers alle Leistungen bis Ende 2022 erbracht und abgerechnet werden sollten. Da für die Stadt Leonberg und die meisten anderen Projektteilnehmer diese Zeitschiene nicht ausreichend war, konnte nach umfangreichen Verhandlungen eine Verlängerung des Förderzeitraums erreicht werden. Die finale und nicht mehr verhandelbare Frist war Ende April 2023.
Die Stadt Leonberg hat mit Hochdruck so viele Maßnahmen wie möglich bis April 2023 abgeschlossen. Der zum Stichtag abgerechnete Kostenrahmen belief sich auf:
- Investitionskosten 292.000 EUR
- beantragte Fördermittel 170.500 EUR
- Kostenanteil Leonberg 122.500 EUR
Aufgrund der vorhandenen Expertise konnte die Stadt zahlreiche der bereits erbrachten Maßnahmen mit eigenen Mitteln erarbeiten und umsetzen, sodass die Gesamtkosten des Projekts im Vergleich zum Grundsatzbeschluss deutlich gesenkt werden konnten.
Die noch offenen Maßnahmen liegen bei etwa 130.000 EUR. Fördermittel können für diese Maßnahmen nicht mehr akquiriert werden.
Umsetzung noch offen
Bei den neu geplanten Lichtsignalanlagen an den Ortseinfahrten von Höfingen und Gebersheim sowie der Stuttgarter Straße zur Zuflusssteuerung, sind im Zuge der Umsetzung zahlreiche bauliche und verkehrsrechtliche Hürden aufgetreten, die bisher noch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten.
Die Signalstandorte in Höfingen konnten schon baulich vorbereitet werden, da die Genehmigung bereits fast abgeschlossen und absehbar ist.
Bei den Signalstandorten in Gebersheim und der Stuttgarter Straße sind noch offene Punkte zu klären. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind seitens der Genehmigungsbehörden im Laufe der Umsetzung, verschiedene Forderungen gestellt worden, die baulich nicht ganz trivial sind und weitere Prüf- und Planungsmaßnahmen nach sich gezogen haben. Unter anderem mussten geplante Standorte der Signalanlagen nochmals angepasst sowie Beschilderungskonzepte überarbeitet und ausgeweitet werden.
Ganz aktuell wird derzeit die Forderung nach Wechselverkehrszeichen geprüft, die den Verkehrsteilnehmer im Bedarfsfall auf die vorausliegende Zuflusssteuerung hinweisen sollen.
Dies war bisher nicht eingeplant und zieht Maßnahmen nach sich, die in höherem Ressourcen-Verbrauch (Zeit und Geld) resultieren und auch neue planerische Herausforderungen mit sich bringen (passive Sicherheit der Standorte am Straßenrand, Datenanbindung). Eine genaue Kostenschätzung auf Grundlage der baulichen Machbarkeit wird derzeit erarbeitet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten dadurch erhöhen werden.
Weiteres Vorgehen
Die Kosten zur Umsetzung der noch offenen Maßnahmen hängt maßgeblich von der Prüfung der baulichen Machbarkeit der Wechselverkehrszeichen ab.
Die finale Kostenschätzung ist aufgrund der laufenden Prüfung der baulichen Möglichkeiten der geforderten Wechselverkehrszeichen derzeit nicht abschließend einschätzbar. Die offenen Fragen sollen bis spätestens März 2024 geklärt werden, so dass bis dahin das konkrete Vorgehen der offenen Punkte feststeht.
Mit dem Ziel, die bereits laufenden Maßnahmen abschließen zu können und den Gesamtkostenrahmen von 307.500 Euro aus dem Grundsatzbeschluss von 2018 nicht zu übersteigen, sind Haushaltsmittel zu veranschlagen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, für die laufenden Maßnahmen im Haushaltsplan 2024 Finanzmittel in Höhe von 111.000 Euro zu veranschlagen. Sobald die Prüfung der Wechselverkehrszeichen abgeschlossen wird und sich der Kostenrahmen erhöhen sollte, wird erneut im Gremium beraten.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
754100707001
Regionale Mobilitätsplattform |
2020 |
300.000 |
0 |
Kein Mittelabfluss |
|
754100707001
Regionale Mobilitätsplattform |
2021 |
300.000 |
153.000 |
Tatsächlicher Mittelabfluss |
|
754100707001
Regionale Mobilitätsplattform |
2022 |
190.000 |
107.000 |
Tatsächlicher Mittelabfluss |
|
754100707001
Regionale Mobilitätsplattform |
2023 |
120.000 |
107.000 |
Tatsächlicher Mittelabfluss |
|
754100707001
Regionale Mobilitätsplattform |
2024 |
30.000 |
111.000 |
Prognostizierter Finanzbedarf nach jetzigem Kenntnisstand* |
*Mit Abzug der Fördermittel in Höhe von 170.500 EUR, ergibt sich ein Gesamtkostenrahmen für die Stadt Leonberg von 307.500 EUR (gem. SV 2018/139)
