Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/298
Grunddaten
- Betreff:
-
LEO Energie GmbH & Co. KG und LEO Energie Verwaltungs GmbH
- Wirtschaftsplan 2024
- Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung im Geschäftsbereich "Photovoltaik" und Umwidmung der bestehenden Einlage "Breitbandausbau" für den Geschäftsbereich "Photovoltaik"
- Bestellung eines Jahresabschlussprüfers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.12.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
-
Dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2024 wird zugestimmt.
-
Der Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung durch die Energie GmbH & Co. KG im Geschäftsbereich „Photovoltaik“ wird zugestimmt.
Der Umwidmung der Kapitaleinlage (auf dem gesamthänderischen Rücklagenkonto) „Breitbandausbau“ von 50 TEUR aus dem Jahr 2018 zu Gunsten der Betätigung im Geschäftsbereich „Photovoltaik“ wird zugestimmt.
- Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Gesamtschätzpreis von 5.186 EUR zzgl. Auslagen nach Aufwand und zzgl. der Umsatzsteuer beauftragt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die folgenden Beschlussvorschläge als Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung behandelt.
-
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie dem darin enthaltenen Erfolgsplan der LEO Energie Verwaltungs GmbH für das Wirtschaftsjahr 2024 zuzustimmen.
-
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung im Geschäftsbereich „Photovoltaik“ für die LEO Energie GmbH & Co. KG.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Umwidmung der Kapitaleinlage (auf dem gesamthänderischen Rücklagenkonto) „Breitbandausbau“ von 50 TEUR aus dem Jahr 2018 zu Gunsten der Betätigung im Geschäftsbereich „Photovoltaik“.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 der LEO Energie GmbH & Co. KG und der LEO Energie Verwaltungs GmbH die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Gesamtschätzpreis von 5.186 EUR zzgl. Auslagen nach Aufwand und zzgl. der Umsatzsteuer zu beauftragen.
Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Zu Ziff. 1:
Die Geschäftsführung hat dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 für die LEO Energie GmbH & Co. KG und die LEO Energie Verwaltungs GmbH erstellt.
Auf den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2024 wird verwiesen.
Zu Ziff. 2:
Die Stadt Leonberg beabsichtigt, den Erneuerbare Energien-Ausbau in Leonberg deutlich zu erhöhen. Die LEO Energie bündelt bereits heute mit den Geschäftsfeldern Strom und Gas Infrastrukturdienstleistungen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit der Aufnahme des Geschäftsbereichs „Photovoltaik“ wird das Leistungsspektrum der LEO Energie erweitert und Aufgabenstellungen zur Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen aus dem Bereich der Daseinsvorsorge zusammengeführt.
Eine Aufnahme des Geschäftsbereichs „Photovoltaik“ kann nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LEO Energie GmbH & Co. KG als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft und als Dienstleistung der Kommune, an deren Erbringung ein allgemeines öffentliches Interesse besteht, verstanden werden. Es bedarf keiner Änderung des Gesellschaftsvertrages.
Aufgrund der Formulierung in § 16 Abs. 2 lit. d des Gesellschaftsvertrages der LEO Energie GmbH & Co. KG ist jedoch einstimmig ein Gesellschafterbeschluss über die Aufnahme des Geschäftsbereichs „Photovoltaik“ zu fassen.
Mit Beschlussfassung in der AR-Sitzung vom 07.11.2018 und entsprechendem Gesellschafterbeschluss vom 03.12.2018 erfolgte eine quotale Einlage beider Gesellschafter in der Gesamthöhe von 50 TEUR zur Betätigung im Geschäftsfeld „Ausbau Breitbandinfrastruktur“.
Nach Abschluss des Masterplans „Breitbandausbau in Leonberg“ und unter Betrachtung der wirtschaftlichen Wirkungsweisen bei Ausbau der Breitbandversorgung durch die Stadt Leonberg/LEO Energie im Vergleich mit dem Ausbau durch die Deutsche Telekom wurde eine wirtschaftliche Betätigung durch die LEO Energie nicht weiterverfolgt.
Die Auflösung der damit im Zusammenhang stehenden Sparte „Breitband“ vereinfacht die Buchführung und Wirtschaftsplan- und Jahresabschlusserstellung. Ebenso verbessert die Umwidmung die Kapitalaufstellung im Geschäftsbereich „Photovoltaik“.
Zu Ziff. 3:
Gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie GmbH & Co. KG und § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie Verwaltungs GmbH ist der jeweilige Jahresabschluss durch den von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der KG spricht der Aufsichtsrat gegenüber der Gesellschafterversammlung eine Empfehlung für die Bestellung der Abschlussprüfer aus. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der GmbH wählt die Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer. Abschlussprüfer kann nur ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein.
Die angefragte Leistung hat folgende Bestandteile:
- Jahresabschlussprüfung 2023 gemäß § 316 ff. HGB
- Prüfung nach § 53 HGrG inkl. Prüfung der Geschäftsführertätigkeiten
- Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG
- Präsentation der Jahresabschlüsse in den Sitzungen des Aufsichtsrats
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG hat bereits die Jahresabschlüsse der Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 geprüft. Die Ausschreibung der Wirtschaftsprüfung ab dem Jahr 2021 konnte Baker Tilly mit geändertem Prüfungsteam und wirtschaftlichstem Angebot erneut für sich entscheiden.
Der angebotene Pauschalpreis für 2023 wurde gegenüber dem Preis für das vorangegangene Geschäftsjahr 2022 um 2 Prozent erhöht.
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Wirtschaftsprüfer wird Herr Philipp Schütte sein. Die Prüfungsdurchführung erfolgt im März/April 2024.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
462,2 kB
|
