Ratsinformationssystem
Kenntnisnahme mit finanziellen Auswirkungen - 2023/262
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendmusikschule Leonberg - Neufassung der Gebührensatzung aufgrund einer Gebührenerhöhung ab 01.09.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Beirat Jugendmusikschule
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.12.2023
| |||
|
●
Geplant
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.12.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrades der Jugendmusikschule und aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird zum 01.09.2024 eine mit 2,55 % moderate Erhöhung vorgeschlagen, die im Marktvergleich mit anderen Musikschulen der Region vertretbar ist (siehe Anlage 2). Die letzten Gebührenerhöhungen erfolgten zum 1. 9. 2017 (durchschnittlich 2,13 %) sowie zum 1. 9. 2021 (durchschnittlich 5 %).
Ausgenommen wurden lediglich die Instrumentalklassen, da hierfür aufgrund laufender Instrumentalklassen und entsprechender Verträge die vorherige Erhöhung erst zum 1.9. 2023 umgesetzt werden konnte.
Zur Verbesserung des Kostendeckungsgrads der Jugendmusikschule war ursprünglich bereits zum 01.09.2023 eine moderate Gebührenanpassung anvisiert worden. Im Blick auf die Belastungen der privaten Haushalte wurde hiervon zunächst abgesehen. Der Kostendeckungsgrad der Jugendmusikschule sinkt im Vergleich von Plan 2023 zu 2024 um 4,41 %.
Mit Blick auf einen breitestmöglichen Zugang zum Jugendmusikschulunterricht zur Verwirklichung ihres Bildungsauftrags wird zum momentanen Zeitpunkt von einer stärkeren Erhöhung abgesehen. Die Zahlungspflichtigen werden bis Mitte Mai 2024 von der Jugendmusikschule über die Änderungen informiert und haben daher ausreichend Zeit, über ein Ausscheiden zum Ende des Sommersemesters 2024 bzw. über ein Verbleiben zu entscheiden.
Die Gebührenerträge steigen 2024 um 6.760 EUR (September bis Dezember) und nochmals um 20.500 EUR für 2025 und die Folgejahre. Bewährt haben sich regelmäßige moderate Gebührenanpassungen zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrads der Jugendmusikschule angesichts steigender Kosten, z. B. entsprechender Tarifabschlüsse. Mehrere öffentliche Musikschulen der Region passen ihre Gebühren ebenfalls im Jahres- oder meist Zweijahresrhythmus an.
Zukünftig werden daher Gebührenanpassungen in regelmäßigen, mindestens zweijährigen Abständen zur Stabilisierung des Kostendeckungsgrads geprüft.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
33210000 - 26300000 |
2024 |
788.240 EUR |
795.000 EUR |
+ 6.760 EUR |
|
33210000 - 26300000 |
205 ff. |
793.000 EUR |
813.500 EUR |
+ 20.500 EUR |
Für das Haushaltsjahr 2024 ff wurde die Gebührenerhöhung bereits bei der Planung berücksichtigt. Sofern sie reduziert oder abgelehnt wird, ist der Planansatz dahingehend zu verändern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
116,5 kB
|
||
|
2
|
(wie Dokument)
|
426,9 kB
|
||
|
3
|
(wie Dokument)
|
133,2 kB
|
||
|
4
|
(wie Dokument)
|
111 kB
|
||
|
5
|
(wie Dokument)
|
134,9 kB
|
