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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die unter Ziffer I lfd. Nr. 1 bis 3 aufgeführten Spenden, Schenkungen und Gelder von Sponsoren werden angenommen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden liegt gemäß § 78 Absatz 4 Satz 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beim Gemeinderat.

 

Berücksichtigt sind alle bis 28.11.2023 der Stadtkasse vorliegenden Mitteilungen aus den Ämtern und Zahlungseingänge.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Für die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für nicht investive Zwecke werden bis zu deren Verwendung passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

 

Die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für investive Zwecke werden in der Bilanz als Sonderposten abgebildet.

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Anlagen

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