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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Vereinen und Organisationen in der Zuständigkeit des Amtes für Jugend, Familie und Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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06.12.2023
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●
Gestoppt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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●
Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.02.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Grundsätze der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen und Organisationen gelten auch für Vereine in der Zuständigkeit des Amtes für Jugend, Familie und Schule.
- Der neuen Zuordnung der Vereine in die entsprechenden Zuständigkeiten der Fachämter wird zugestimmt.
- Bestehende Zuschussvereinbarungen des Amtes für Jugend, Familie und Schule halten Bestand.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die neuen Vereinsförderrichtlinien der Stadt Leonberg (OR-3004), welche in Verantwortung des Amts für Kultur und Sport, neu erarbeitet wurden, traten nach Beschlussfassung des Gemeinderats am 05.04.2022 (Vorlage 2022/092) am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Überarbeitung der Richtlinie hatte zur Folge, dass Vereine und Organisationen thematisch neu zugeordnet wurden und deshalb nun teilweise in den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Familie und Schule gehören.
In Absprache mit dem Amt für Kultur und Sport sollen nach der vereinbarten Übergangszeit ab dem Jahr 2024 entsprechende Vereine über das AfJFS gefördert werden.
Das AfJFS wird für die Vereinsförderung keine grundsätzlich neue Förderrichtlinie gestalten, sondern sich sehr eng an der bestehenden Richtlinie orientieren und eine Ergänzung zur bestehenden Richtlinie OR-3004 veröffentlichen. Die Fördergrundsätze des AfJFS konkretisieren die Fördervoraussetzungen für Vereine und Organisationen. Mit den Fördergrundsätzen sollen Vereine unterstützt werden, welche in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des AfJFS fallen. Um eine Gleichbehandlung aller Vereine und Organisationen im Stadtgebiet zu garantieren, wird sich das JFS nicht nur an der Förderrichtlinie selbst orientieren, sondern auch an den Antragsfristen und Bearbeitungszeiträumen.
Vereine und Organisationen, welche den Fördervoraussetzungen der Richtlinie nach § 1 entsprechen, können auch eine Förderung durch das AfJFS beantragen. Förderfähig sind nach den Grundsätzen des AfJFS Vereine, welche gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung den Zweck der Förderung der Jugendhilfe erfüllen.
Zudem können Träger der freien Wohlfahrtspflege und Vereine gefördert werden, welche sich beispielsweise in der Seniorenarbeit einbringen oder sich aktiv für Inklusion und Integration einsetzen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Vereine und Organisationen, welche gewerblich und überregional tätig sind oder mit welchen bereits eine Fördervereinbarung besteht.
Alle Vereine und Organisationen, welche bereits in den Vorjahren vom AfJFS Zuschüsse erhalten haben, werden weiterhin bezuschusst und erhalten Bestandsschutz. Alternativ gibt es die Möglichkeit für jeden einzelnen Zuschussempfänger sich für die Förderung nach neuer Systematik zu entscheiden.
Folgende Vereine und Organisationen erhalten derzeit Mittel aus dem Budget des AfJFS:
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Zuschussempfänger |
Zuschusshöhe |
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Lebenshilfe Leonberg e. V. |
10.000 € pro Jahr |
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Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leonberg e. V. |
Räumlichkeiten in der Distelfeldstraße und bis zum Jahr 2022 1.000 € pro Jahr. Vorlage zur weiteren Förderung (2023/181) |
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AMSEL e. V. |
500 € pro Jahr |
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Tages- und Pflegemutterverein Leonberg e. V. |
500 € pro Jahr |
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Stadtseniorenrat e. V. |
Räumlichkeiten für Mitgliederversammlung und Vorsorge-Veranstaltung mit dem Kreisseniorenrat und 500 € Zuschuss zur Vereinstätigkeit pro Jahr |
Die Förderung von Jugendhilfeträgern, kirchlichen und freien Trägern im Rahmen der Kinderbetreuung oder Jugendsozialarbeit ist begründet in gesetzlichen Verpflichtungen und konkretisiert in einzelnen Fördervereinbarungen. Die neuen Fördergrundsätze haben auf diese Vereinbarungen und Verträge keine Auswirkungen.
Zur Förderung hinzu kommen vorbehaltlich einer Prüfung der Voraussetzung, folgende Vereine und Organisationen (bis einschließlich 2023 gefördert durch das Amt für Kultur und Sport):
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Zuschussempfänger |
Zuschusshöhe (durchschnittlich seit 2018) |
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AWO Ortsverband Leonberg e. V. |
ca. 200 € pro Jahr |
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CVJM Eltingen e. V. |
ca. 10.000 € pro Jahr |
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CVJM Leonberg e. V. |
ca. 3.000 € pro Jahr |
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DITIB e. V. |
ca. 9.200 € pro Jahr |
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Royal Rangers Leonberg Stamm 553 (Mitglied im Bundesjugendwerk des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden = Träger der freien Jugendhilfe) |
ca. 700 € pro Jahr |
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Sozialverband VdK – Kreisverband Leonberg e. V. |
ca. 30 € pro Jahr |
Die obengenannten Vereine erhalten bisher im Regelfall Jugendfördermittel und vereinzelt auch einen Betriebskostenzuschuss. Renovierungen und Instandsetzungsmaßnahmen in den letzten 2 Jahren haben die durchschnittliche Zuschusshöhe des CVJM Eltingen e. V. und des DITIB e. V. erheblich erhöht.
Das JFS wird sich der bereits durch die Vorlage 2022/092 beschlossenen Überprüfung der Wirksamkeit und Zweckdienlichkeit der neuen Richtlinien Ende 2025 anschließen und gemeinsam mit dem Amt für Kultur und Sport die Veränderungen bewerten.
Die in der Vorlage 2023/268 vorgeschlagenen Änderungen sind bereits berücksichtigt. Die Zusammenarbeit der zwei beteiligten Fachämter soll sehr eng sein, damit die Förderung von allen Vereinen, welche als wichtiger Bestandteil der Leonberger Stadtgesellschaft zu sehen sind und einen maßgeblichen Anteil zum Gemeinwohl beitragen, fair und transparent ist.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche Kostenstelle 31600000 Förderung der Wohlfahrtspflege |
2024 |
16.000 |
16.000 |
Bestehende Zuschussvereinbarungen in Höhe von 16.000 €. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche Kostenstelle 31800001 Seniorenarbeit |
2024 |
1.500 |
1.500 |
Bestehende Zuschussvereinbarungen in Höhe von 1.500 €. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche Kostenstelle 36200008 Vereinsförderung Soz. Bereich und Jugend |
2024 |
20.000 |
20.000 |
Mittel für die Vereinsförderung neu übernommener Zuständigkeiten in Höhe von 20.000 €. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
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Investitionsauftrag 731600018002 Förderung der Wohlfahrtspflege - Vereinsförderung |
2024 |
20.000 |
20.000 |
Mittel für die Vereinsföderung in Höhe von 20.000 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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314,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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143,1 kB
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