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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubeschaffung eines Kanalspülwagens
hier: Vergabe der Lieferleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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12.10.2023
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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17.10.2023
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Beschlussvorschlag
- Für die Neubeschaffung des Kanalspülwagens wird LOS 1 4-Achs-Fahrgestell an die Firma Herbert Neff GmbH, Kuchenäcker 7-9, 72135 Dettenhausen zu einem Bruttoangebotspreis von insgesamt 235.548,60 EUR vergeben.
LOS 2 Fahrgestellaufbau, Saug-Druckspülaufbau mit Wasseraufbereitung, wird an die Firma Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Julius-Müller-Str. 3, 32816 Schieder-Schwalenberg, zu einem Bruttoangebotspreis von insgesamt 609.875,00 EUR vergeben.
- Der Inanspruchnahme einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die
Neubeschaffung eines Kanalspülwagens (Investitionsauftrag 753800036005) wird zugestimmt.
- Der Deckungsvorschlag für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 667.423,60 EUR aus dem Investitionsauftrag Carl-Zeiss-Straße (753800227101) wird genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Jahr 2020 wurde das Büro Zäuner, Ingenieurbüro für unterirdische Infrastruktur,
Kaiserstr. 50, 66849 Landstuhl, mit der Ausschreibung des Kanalspülwagens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit beauftragt.
Die Beschaffung des Kanalspülwagens wurde im Rahmen eines Offenen Verfahrens auf der Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) EU-weit ausgeschrieben.
Es wurden daraufhin von 8 Firmen (Bewerber) die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Zum Eröffnungstermin am 14.09.2023, 10:00 Uhr, lagen zwei Angebote, jeweils eines für LOS 1 und LOS 2, vor.
Durch das Ing.-Büro Zäuner, das Tiefbauamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde die Prüfung und Wertung (§§ 56-61 VgV) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
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Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss):
Es musste keines der beiden Angebote (Haupt- bzw. Nebenangebote) nach § 56 VgV nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
-
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Nach § 42 ff. VgV ist keines der beiden Angebote im Rahmen der
Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Wertung auszuschließen.
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Wertungsstufe III (Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots):
Im Rahmen der Wertungsstufe III (§ 58 VgV) sind das Angebot der Firma Neff (LOS 1) und das Angebot der Firma Müller (LOS 2) wirtschaftlich und annehmbar und daher nicht von der Wertung auszuschließen.
Nach den Wertungsstufen I bis III stellen sich das Angebot für LOS 1 der Firma Herbert Neff GmbH, Kuchenäcker 7-9, 72135 Dettenhausen, und das Angebot für LOS 2 der Firma Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Julius-Müller-Str. 3, 32816 Schieder-Schwalenberg, unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als wirtschaftlich und annehmbar dar. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Bei einer Auftragsvergabe in 2 Losen erfolgt nach Vergabe ein Abstimmungstermin mit den
Auftragsnehmern.
Bei der Beschaffungsmaßnahme handelt es sich um eine wirtschaftliche Einheit.
Die Lieferung des Fahrzeuggestells und der Mittelabfluss dafür erfolgen im Herbst 2025.
Die Lieferung des Gesamtfahrzeugs und der Mittelabfluss dafür erfolgen im Frühjahr 2026.
Der Mittelabfluss für das Ingenieurhonorar erfolgt voraussichtlich dieses Jahr.
Es wird vorgeschlagen, sowohl dem Angebot für LOS 1 der Firma Herbert Neff GmbH, Kuchenäcker 7-9, 72135 Dettenhausen mit einer Angebotssumme von 235.548,60 EUR brutto als auch dem Angebot für LOS 2 der Firma Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Julius-Müller-Str. 3, 32816 Schieder-Schwalenberg mit einer Angebotssumme von 609.875,00 EUR brutto, den Zuschlag zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800036005-78312000 Abwasserbeseitigung Entwässerung Spülwagen |
2023 |
190.000 |
845.423,60
12.000,00 |
Fahrzeug, Auftrags-vergabe über VE Honorar Ing.-büro (SR) |
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753800036005-78312000 Abwasserbeseitigung Entwässerung Spülwagen |
2023 VE |
0 |
667.423,60
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Die außerplanmäßige Verpflichtungs-ermächtigung erfolgt aus der Nichtinanspruch-nahme der Verpflichtungs-ermächtigung aus der Maßnahme: 753800227101 Carl-Zeiss-Straße
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753800227101-78720000 Entwässerung Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße |
2023 VE |
800.000 |
667.423,60 |
Deckungsvorschlag zur Finanzierung der außerplanmäßigen Verpflichtungs-ermächtigung |
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753800036005-78312000 Abwasserbeseitigung Entwässerung Spülwagen |
2024 |
550.000 |
0 |
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753800036005-78312000 Abwasserbeseitigung Entwässerung Spülwagen |
2025 |
0 |
235.548,60 |
Erwerb Fahrgestell. Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2025 bereitgestellt |
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753800036005-78312000 Abwasserbeseitigung Entwässerung Spülwagen |
2026 |
0 |
609.875,00 |
Erwerb Fahrzeugaufbau. Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2026 bereitgestellt |
