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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/221

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der geänderte Geltungsbereich mit Entnahme des nordöstlichen Teilbereichs des Flurstücks 8882 für den Bebauungsplan „Ezach Teile 1 und 2, 4. Änderung im Bereich Gemeinbedarfsfläche“ wird beschlossen.
     
  2. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt (Anlagen 3 und Anlage 4).
     
  3. Der Bebauungsplanentwurf „Ezach Teile 1 und 2, 4. Änderung im Bereich Gemeinbedarfsfläche“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 03.07-2/5, in Leonberg-Eltingen wird gebilligt.

 Maßgebend ist der Entwurf vom 20.09.2023 mit Begründung mit Stand vom 20.09.2023 (Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7).

  1. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 20.09.2023 werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
     
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
     
  3. Der Anpassung des Flächennutzungsplans gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung wird zugestimmt. (Anlage 8).
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2019/164 wurde am 23.07.2019 vom Gemeinderat die Umsetzung der Machbarkeitsstudie des Büros ARP Architekten beschlossen. Für den derzeit mit zwei Kindergärten sowie dem ehem. Ökumenischen Gemeindezentrum genutzten Geltungsbereich sollte Planungsrecht zum Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kita) mit Mensa geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurde auf Basis der Sitzungsvorlage 2020/300 vom Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans am 19.11.2020 beschlossen. Durch das Bebauungsplanverfahren ist gewährleistet, dass private und öffentliche Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Die frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 07.12.2020 bis 10.01.2021 durchgeführt. Für den Neubau der Kita wurde ein VgV-Verfahren durchgeführt aus dem das Architekturbüro Schlude Ströhle Richter (SSR) als beauftragtes Büro hervorging. Auf Basis der Konzeption des Büros SSR, den eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung sowie sonstiger städtebaulicher Belange wurde der vorliegende Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen sowie Örtlichen Bauvorschriften entwickelt. Da der Bebauungsplan nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspricht erfolgt gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 die Anpassung im Wege der Berichtung. 

2. Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Der bestehende Bebauungsplan weist für die beiden bestehenden Kindergärten jeweils ein kleines Baufenster aus. Die Realisierung eines größeren Kindergartens mit Mensa kann auf Basis des bestehenden Bebauungsplans mit seinen Festsetzungen nicht umgesetzt werden. Daher ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Kindertagestätte, Schulmensa mit Betreuungsräumen) geschaffen werden.

Die Erfordernisse der Planaufstellung ergeben sich aus:

- der Erforderlichkeit eines Neubaus für eine 8-gruppige Kita mit Küche,

- der Schaffung von Planungsrecht für ggf. dem Schulbetrieb zugehörige Nutzungen (Mensa, Betreuungsräume),

- der Umnutzung von Fläche für Gemeinbedarfsflächen „ökumenischen Zentrums,“ als Flächen zur Betreuung von Kindern (Tapir, öffentliche Kita) und der damit einhergehenden Änderung des Planungsrechts,

- der Neuordnung des Parkierungskonzepts.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:

- Schaffung von Planungsrecht für soziale Nutzungen des Gemeinbedarfs (Kita, Tapir, schulische Zwecke),

- die Neuordnung der Stellplatzsituation,

- insgesamt die städtebauliche Aufwertung des Quartiers sowie eine optimierte Ausnutzung einer innerstädtischen Fläche.

3. Anwendung des beschleunigten Verfahrens

Der Bebauungsplan „Ezach Teile 1 und 2, 4. Änderung im Bereich Gemeinbedarfsfläche“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung der Umwelt-auswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ist nicht anzuwenden. 

4. Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet liegt im Westen von Eltingen, im Zentrum des Wohngebiets Ezach. Es liegt südlich des Schopflochwegs, westlich der Uracher Straße, östlich der Sophie-Scholl-Schule und ist südlich von Wohngebäuden umgeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,67 ha und wird in etwa wie folgt begrenzt:

- im Norden durch den Schopflochweg Flst. Nr. 8870/1,

- im Osten durch Teile des Flst. Nr. 8882 und der Uracher Straße Flst. Nr. 8869/2 und Flst. Nr. 8880,

- im Süden durch die Flst. Nr. 8880, 8880/6 und 8881,

- im Westen durch die Sophie-Scholl-Schule (Teil von Flst. Nr. 8882).


Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Planteil des Bebauungsplanentwurfs mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 15.09.2023.

5. Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung)

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung Kindereinrichtungen und Kirchliche Einrichtung dargestellt.

Der künftige Bebauungsplan und die Zweckbestimmung als „Sozialen Zwecken dienen Gebäude und Einrichtungen“ ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Flächennutzungsplan wird im beschleunigten Verfahren im Wege der Berichtigung angepasst. 

6. Städtebauliche Konzeption/Bebauungs- und Erschließungskonzept

Grundlage für die planerische Konzeption war zunächst die mit Sitzungsvorlage 2019/164 beschlossene Variante 1 der Machbarkeitsstudie des Architekturbüros ARP. Hierbei wurde das Plangebiet in zwei Bereiche untergliedert (siehe Anlage zum Bebauungsplan [1]); im Osten waren zu diesem Zeitpunkt noch Flächen für den Wohnungsbau vorgesehen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wurde die ehemals angedachte Wohnbaufläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans entnommen. Für diese Teilfläche soll eine gesonderte Diskussion über Nutzungsoptionen erfolgen, so dass der Bebauungsplan für die Realisierung des Kindergartenneubaus aufgestellt werden kann.

Der Entwurf für den Kindergartenneubau sieht eine L-förmige, zweigeschossige Bebauung vor. In dieser befinden sich drei ineinander geschobene Baukörper, welche die Funktionsräume des Kindergartens sowie im nördlichen Baukörper die Küche und Mensa für Schule und Kindergarten sowie Betreuungsräume beinhalten. Durch die Umnutzung des Ökumenischen Gemeindezentrum entfällt die Mitnutzung von Räumlichkeiten für Vereine und Private. Um die vorhandenen Strukturen zu unterstützen und auch weiterhin eine Räumlichkeit anzubieten, ist in den Betreuungsräumen des Mensaneubaus die Mitnutzung durch Vereine vorgesehen und die Nutzung im Textteil des Bebauungsplans entsprechend festgesetzt.

Der Freibereich des neuen Kindergartens orientiert sich zum Freibereich der Schule hin, so dass mit dem neuen Entwurf ein großzügig wirkender Innenbereich zwischen Schule, ehem. Ökumenischen Gemeindezentrum und Kindergartenneubau entsteht.

Das Plangebiet wird für Fußgänger und Radfahrer über den Schopflochweg erschlossen. Die derzeit bestehenden Fußwegeverbindungen zwischen ehem. Gemeindezentrum, dem Kindergartenneubau sowie der Schule bleiben erhalten und die Durchlässigkeit für die Öffentlichkeit findet damit keine Veränderung. Die Erschließung durch Kfz erfolgt über die Uracher Straße von Südosten her, für schulische Belange kann das Plangebiet von Südwesten über die Wiesensteiger Straße angefahren werden.

Die für den Kindergartenneubau erforderlichen Stellplätze für Pkw sowie Fahrräder werden anstelle des derzeit bestehenden Parkplatzes der Kindergärten „Schopfloch“ und „Ezach“ realisiert. Städtebaulich ist geplant, die Fahrrad- und Pkw-Stellplätze um den platzähnlich angelegten Vorplatz, der auch den Eingangsbereich des Kindergartens beschreibt, anzuordnen. Der Kindergarten im ehem. Gemeindezentrum verfügt auf dem eigenen Flurstück bereits jetzt über Stellplätze, die auch zukünftig genutzt und über die Uracher Straße angefahren werden.

Der Entwurf findet Umsetzung im Bebauungsplan durch die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“. Die Baufenster richten sich dabei am Bestand (ehem. Gemeindezentrum) bzw. dem Neubau aus, ebenso wurden die maximalen Gebäudehöhen am Bestands- bzw. Neubau ausgerichtet.

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 festgesetzt. Damit entspricht sie der GRZ des derzeit noch gültigen Bebauungsplans und sichert eine auch zukünftig vergleichbar dichte Bebauung mit hohem Freiflächenanteil.

Die Höhe der baulichen Anlagen orientiert sich am Bestand bzw. dem Kindergartenneubau, ebenso wie die Erdgeschossfußbodenhöhe. Als Dachform wird das Flachdach festgeschrieben, das extensiv zu begrünen ist.

Die Anlieferung der Mensa erfolgt im östlichen Bereich des Mensaneubaus. Die Anlieferung erfolgt außerhalb der Nachtzeiten, so dass eine Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbevölkerung nicht zu befürchten ist. Die Anlieferung der Mensa erfolgt über die Uracher Straße. Dazu wird das Lieferfahrzeug nördlich des Eingangsbereiches rückwärts einparken. Entlang des Gebäudes werden die Waren fußläufig mit einem Transportwagen zum Kücheneingang geliefert. 

Für die Realisierung des Kindergartenneubaus ist es erforderlich 14 Bäume zu entnehmen. 23 Bäume des Bestandes werden bauplanungsrechtlich gesichert. Zur Kompensation der Abgänge sind im Bebauungsplan Neuanpflanzungen für 11 Bäume festgesetzt.

Auf die Begründung zum Bebauungsplan wird verwiesen (s. Anlage 7). 

7. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen und Auswirkungen auf die Bebauungsplanung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 07.12.2020 bis 11.01.2021 durchgeführt. Im gleichen Zeitraum wurde über die Beteiligungsplattform der Stadt die Möglichkeit zur Online-Stellungnahme gegeben.

7.1 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen sowie Beteiligungsoption im Internet mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom 07.12.2020 bis 10.01.2021 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden 3 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 5).

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen 3 Stellungnahmen zu den Themen:

- Bedenken zu Verkehrsbelastung durch Kindergartenneubau und Wohnbebauung

- Bedenken im Umgang mit vorhandenen Grünstrukturen

- Alternative für Wegfall der Raumnutzungsmöglichkeiten für Vereine im ehem. ÖZE 

7.2 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden 16 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 4).

Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gingen 16 Stellungnahmen ein. Von den 9 Stellungnahmen mit Bedenken waren die Themenschwerpunkte:

- Umgang mit schützenswertem Baumbestand

- Artenschutz

- geologische Hinweise (Boden, Versickerung)

- Hinweise zur baulichen Ausführung und Abstimmung mit Leitungsträgern 

7.3 Auswirkungen auf den Bebauungsplanentwurf

Die Stellungnahmen, die der Abwägung als Grundlage dienen sollen, wurden von der Verwaltung geprüft und abgewogen. Die Abwägungsergebnisse flossen in die Planung mit ein (siehe Anlage 3 und Anlage 4).

Von Seiten der Behörden gingen Stellungnahmen ein, die zu Ergänzungen führten. Wenige Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen ein. Hieraus wurden die relevanten Informationen über die von der Planung betroffenen Belange ermittelt und zusammengestellt.

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die aus Sicht der Verwaltung die bisherige Konzeption in den Grundzügen der Planung in Frage stellen und eine grundlegende Änderung bedingen würden. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auslegungsbeschluss zu fassen

Die Anregungen der frühzeitigen Beteiligung wurden im Rahmen der Abwägungstabellen geprüft, behandelt und im Bebauungsplanentwurf wie folgt berücksichtigt:

- Der Eichhörnchenbestand wurde mit einer ergänzenden artenschutzrechtlichen Stellungnahme des Büros Roosplan eingeordnet: Während der Übersichtsbegehung wurden an den Nestern keine auffälligen Kobelstrukturen vorgefunden, die auf eine Nutzung durch Eichhörnchen hinweisen würden. Es wurden Eichhörnchen in dem Gebiet zwar beobachtet, allerdings ohne Bezug zu den vorhandenen Taubennestern.

- Die Mitnutzung der Betreuungsräumlichkeiten für die Vereine wurden in den textlichen Festsetzungen berücksichtigt und in der Begründung festgehalten. 

8. Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen

- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung „Ökumenisches Zentrum Ezach“, Verfasser: roosplan Stadt- und Landschaftsplanung, 17.11.2020.

- Geotechnischer Bericht „Bildungscampus Ezach“, Verfasser: IGP Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer GmbH, 25.02.2021.

- Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung Uracher Straße, Ökumenisches Zentrum Ezach, Leonberg-Eltingen, Verfasser: LBA Luftbildauswertung GmbH, 16.10.2020.

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

- Baumkartierung, Hr. Kuhn, TBA. 

9. Weiteres Vorgehen

Die eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsschritten wurden von der Verwaltung geprüft (siehe Anlagen 2 und 36) und abgewogen. Soweit erforderlich wurden diese in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Mit dem vorliegenden Entwurf kann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden. Als nächster Verfahrensschritt schließt sich danach die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat an. Werden keine Grundzüge der Planung berührt, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.

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Anlagen

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