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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2023/179
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Spitalschule zur Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport; Amt für Jugend, Familie und Schule; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Planungsamt; Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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11.10.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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17.10.2023
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Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt von nachstehendem Sachverhalt Kenntnis.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Variante 1 weiterzuverfolgen und Büros für die weiteren Schritte zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Architektenwettbewerb zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros auf der Grundlage der Variante 1 durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das VgV-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros auf der Grundlage der Variante 1 durchzuführen.
-
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Variante 2 weiterzuverfolgen und Büros für die weiteren Schritte zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das VgV-Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros auf der Grundlage der Variante 2 durchzuführen
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 wird derzeit geprüft, ob auf dem Grundstück der Schule bzw. des ehemaligen Kindergartens „Zwergenburg" ein Gebäude verwirklicht werden kann. Dies würde es der Schule ermöglichen, mittelfristig das Konzept einer Ganztagsgrundschule nach § 4a des Schulgesetzes für Baden-Württemberg mit begleitenden Betreuungsangeboten umzusetzen, das heißt weiter zu wachsen und von einer derzeit 3-zügigen Grundschule zu einer 4-zügigen Grundschule ausgebaut zu werden.
Die Anzahl der SuS an der Spitalschule steigt von heute 278 (Schuljahr 2022/2023) auf 390 im Schuljahr 2028/2029. Somit wird eine durchgängig 4-zügige Grundschule erwartet. Hierfür werden 16 Klassenzimmer benötigt, welche im Bestandsgebäude der Spitalschule vorhanden sind. Für die Verlässliche Grundschule (VGS) werden aktuell 2 Räume mit jeweils 68 m² genutzt. Für die geplante Umwandlung in eine offene Ganztagesschule müssten die Flächen für Ganztagesbetreuung sowie die Mittagsverpflegung neu geschaffen werden.
Im Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Leonberg (siehe Sitzungsvorlage 2023/074) wurde den Gremien der Bedarf an zusätzlich nötigen Betreuungsplätzen im Einzugsgebiet Leonberg dargestellt.
Vorstellung von 2 Varianten (siehe Anlage 1)
Variante 1 - Neubau Mensa mit Betreuungsräumen Grundstück „Zwergenburg“,
Flurstück 195
Variante 2 – Umbau Theater zu Mensa, Sanierung der Alten Schuhfabrik und Umzug des Spitalhof-Theaters in die Alte Schuhfabrik
Variante 1:
Diese Variante sieht den Neubau eines 2-stöckigen Gebäudes, mit einer Mensa im EG und mit Betreuungsräumen im 1. OG auf dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens „Zwergenburg“ vor.
Laut Angaben durch das Amt für Jugend, Familie und Schule werden für den Küchenbereich 120 m² sowie ein Speisesaal mit 316 m² benötigt. In Summe müssen ca. 320 m² Betreuungsfläche für die verschiedenen Modelle der Ganztagsbetreuung bereitgestellt werden.
Die bestehenden Hort-Räume sowie die aktuell für die Verlässliche Grundschule genutzten 2 Klassenzimmer würden für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung stehen. Die Klassenzimmer könnten nun von der Schule für das Nachmittagsangebot an der Schule genutzt werden.
Durch die Schaffung eines Betreuungs- und Mensagebäudes an einem Standort ist die Betreuung im Mittagsband deutlich weniger personalintensiv als durch verstreut liegende Räumlichkeiten. Das mindert die Personalkosten in der Ganztagsbetreuung der Schulkinder in den Folgejahren erheblich, hat aber gleichzeitig zur Folge, dass räumliche Doppelstrukturen geschafft werden.
Für das Kinderhaus Spitalhof bedeutet die alleinige Nutzung des 1.OG (aktuelle Hort-Räume den lang geplanten Ausbau zu 6 Kita-Gruppen, darunter die Einführung von 2 Krippengruppen.
Das Kinderhaus Spitalhof könnte somit eine Betreuung von 1-6 Jahren anbieten und anschließend ist im selben Sozialraum in der Ganztagsschule eine Betreuung der Schulkinder von 6 – 10 Jahren möglich. Das Angebot einer durchgängigen Betreuungsbiographie von 1 bis 10 Jahren ist zeitgemäß und pädagogisch sinnvoll.
Geschätzte Kosten: ca. 9.800.000,- €, brutto (Stand: Haushaltsberatungen 2023)
Städtebauliche Einschätzung des Flurstückes 195:
Der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 06.09.2023 entnehmen wir:
Gemäß Planungsrecht entspricht das Neubauvorhaben nicht den Zielen der vorbereitenden Bauleitplanung. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in Zweckbestimmung „Schule“ ist im Falle eines Neubaus erforderlich.
Da sich das Flurstück zu ca. 80 % innerhalb des Geltungsbereiches des Ortsbauplanes vom 02.05.1928 (ausgewiesen als Grünfläche „Hinter der Stadt“) befindet, widerspricht das Neubauvorhaben dem Ortsbauplan.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist daher erforderlich.
Ein schmaler Streifen am östlichen Grundstücksrand befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan „Sanierung Altstadt, Quartiere 16, 17 und 18“, Planbereich 02.01-7 vom 28.11.1991. Die Art der Nutzung: Öffentliche Grünfläche mit erdüberdeckter Hanggarage. Eine Baugrenze ist festgesetzt, die Höhe baulicher Anlagen ist auf etwa 2m über derzeit bestehendem Geländeniveau begrenzt.
Das Vorhaben widerspricht dem Bebauungsplan, eine Bebauungsplanänderung ist daher erforderlich.
Aufgrund der außergewöhnlichen Lage am historischen Ortsrand (mit denkmalgeschützten Resten der historischen Stadtmauer und auf dem Höhenrücken an der Nahtstelle zum reizvollen Landschaftsraum des Glemstales gelegen) ist eine sensible gestalterische Einbindung der geplanten Baulichkeiten zwingend.
Dabei ist auch der schützenswerte Baumbestand von herausragender Bedeutung.
Untersuchungen hinsichtlich des Arten-, Natur- und Klimaschutzes (Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Baumbilanz, etc.) sind erforderlich. Dabei sind nach jüngster Rechtsprechung die Belange des Klimaschutzes im Zuge des Berücksichtigungsgebotes des §13 Klimaschutzgesetz bei der Abwägung der Klimabelange im Zuge der Bauleitplanung eingehender zu würdigen als seither.
Das Grundstück „Zwergenburg“, Flurstück 195 ist momentan ein Gartenland mit Bolzplatz und Spielgeräten und wird von der Grund- und Verlässlichen Grundschule als Pausenhof genutzt. Diese Nutzung fällt im Falle einer Neubebauung weg.
Variante 2:
Diese Variante sieht in der Spitalschule im 1. UG den Umbau des Theatersaales zu einem Speisesaal und den Musiksaal zur Mensaküche vor. Das Foyer im EG erhält die Nutzung eines Gruppen- bzw. Betreuungsraumes.
Die benötigten 120 m² für den Küchenbereich finden im Musiksaal Platz, die erforderlichen 316 m² für den Speisesaal können im Theatersaal und im Bühnenbereich geschaffen werden.
Die Gruppen- bzw. Betreuungsräume sind notwendig, um die benötigten 320 m² Betreuungsfläche für die verschiedenen Modelle der Ganztagsbetreuung (Ganztagsschule / Flexible Betreuung) bereitzustellen. Eine Doppelnutzung der aktuellen Hort-Räume im 1.OG des Kinderhauses durch Kita und Schulkindbetreuung ist gemäß Betriebserlaubnis der Kita nicht gestattet. Die Nutzung der vorhandenen Schulflächen (Klassenzimmer/Mehrzweckräume) im Mittagsband ist nicht möglich, da die Betreuung dieser im gesamten Schulgebäude verteilten Flächen nicht sichergestellt werden kann. Zudem wird in den Pausenzeiten eine den Schulbetrieb ausgleichende Umgebung benötigt. Grundschulkinder verbringen teilweise bis zu 10 Stunden täglich an der Schule und haben daher Bedarf an Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.
Geschätzte Kosten: ca. 1.540.000,- € brutto
Städtebauliche Einschätzung:
Der Stellungnahme des Stadtplaungsamtes vom 06.09.2023 entnehmen wir:
Gemäß Planungsrecht erfordert die Umbauvariante weder eine Änderung des Flächennutzungs- oder Bebauungsplanes. Sie verhält sich städtebaulich und auch planungsrechtlich weitgehend neutral. Die geplante Nutzungsänderung fügt sich als Teil des bereits bestehenden Schulbetriebs gemäß §34 BauGB in den städtebaulichen Kontext.
Voraussetzung für die Variante 2 ist der Umzug des Theaters aus dem Theatersaal sowie der Jugendmusikschule aus diversen Klassenzimmern und ein neuer Standort für den Theatersaal.
Neuer Standort für das Theater im Spitalhof
Das Theater im Spitalhof ist Heimat von 3 Theatergruppen und den Ensembles der Jugendmusikschule. Der Saal wird an 4 Tagen pro Woche für Proben genutzt. Hinzu kommen ungefähr 57 Veranstaltungen pro Jahr; dazu zählen etablierte Veranstaltungen wie Konzerte der Jugendmusikschule, sonstige Konzerte, Theatervorstellungen mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendtheater, Kabarett und Workshops. Das Spitalhof-Theater mit seiner Größe und individuellen Charakteristik nimmt im kulturellen Leben Leonbergs eine unverzichtbare Rolle ein.
Sollte es aufgrund eines Umbaus in der Spitalschule erforderlich werden, so kommt die sanierungsbedürftige Alte Schuhfabrik in der Eltinger Str. 11. als geeigneter neuer/alternativer Standort für das Theater in Betracht. Das Gebäude der Alten Schuhfabrik bietet die Möglichkeit, zu einem Kulturhaus mit Theatersaal umgebaut zu werden. In geeigneter Lage - am Rande der Altstadt und in der Nähe des Postareals. Dadurch können verschiedene Synergie-Effekte genutzt werden.
Dieses Szenario bietet das Potential, Entlastung im Hinblick auf die akute Raumnot im Bereich Kultur, zum Beispiel im Bereich der Jugendmusikschule, der Volkshochschule (Kunstschule, Integrationskurse), des Jazzclubs und anderen Gruppen zu ermöglichen. Zudem sind positive Auswirkungen in allgemeiner soziokultureller Hinsicht zu erwarten: In einer wachsenden Stadt wie Leonberg sind Orte der Begegnung und des Miteinanders wichtig. Ein Umbau der Alten Schuhfabrik in ein kulturelles Zentrum mit Theaterbühne bietet hierfür eine große Chance.
Relevant ist der prognostizierte Schulkinderzuwachs in Leonberg von über 20 % in den nächsten Jahren auch für das kulturelle Leben in der Stadt. Mit diesem Zuwachs geht ein steigender Bedarf im Bereich kulturelle Bildung und Angebote einher. Leonberg ist eine junge Stadt, geprägt von vielen Familien. Kindern und Jugendlichen eine niederschwellige Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen, wirkt sich in vielen Bereichen positiv aus. Ein Haus der Kultur mit solch niederschwelligem Zugang kann partizipativ mit Leonberger Bürgerinnen gestaltet und belebt werden, wirkt identitätsstiftend und fördert den Gemeinsinn. Solch ein Zentrum bietet die Chance zu verbinden, ein Ort der Offenheit, des Austauschs und des Miteinanders in zentraler Lage Leonbergs zu werden.
Ein mögliches Szenario ist der Teilabriss des Westteils mit Sanierung des restlichen Gebäudes und Neubau des Anbaues West. Das neue Kulturhaus kann damit als Veranstaltungsstätte mit Kleinkunstbühne für Kabarett, Konzerte, Theatervorstellungen oder Literaturveranstaltungen genutzt werden und die bisherige Nutzung des Spitalhoftheaters kompensieren. Denkbar sind Proberäume für die Theatergruppen und die Jugendmusikschule sowie Unterrichtsräume für die Volkshochschule, Kunstschule und Jugendmusikschule. Weitere ergänzende Elemente wie ein angeschlossenes Café sind vorstellbar.
Geschätzte Kosten: ca. 7.300.000,- € brutto (Stand: Juli 2021)
Die genannte Grobkostenschätzung ist vorbehaltlich Statik und Brandschutz und betrachtet nur das Gebäude, das heißt geht von einer gleichen Gebäudegröße aus.
Anmerkungen des Stadtplanungsamtes
Das Stadtplanungsamt verweist auf die Notwendigkeit, das Projekt „Alte Schuhfabrik“ nicht isoliert als Immobilie zu betrachten, sondern zusammen mit der Steinturnhalle und dem dazugehörigen Vorplatz städtebaulich in das Umfeld zwischen Postareal und Reiterstadion einzubinden. Ein Nutzungskonzept sollte auch die Wechselbeziehungen mit dem räumlichen Umfeld auf Quartiersebene, synergetische Nutzungseffekte sowie räumliche Verflechtungen von Innen- und Aussenraum / Gebäude und Freiraum in den Blick nehmen. Das im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses geplante Fachforum „Kultur, Sport und Bildung“, das Ende 2023 stattfinden soll, könnte wichtige Impulse für die Umnutzung und Umgestaltung des gesamten Ensembles zu einem modernen Standort für Kultur- und Bildung liefern. Auf die finanziellen Möglichkeiten der Städtebauförderung und artverwandter Förderprogramme wird verwiesen. Hier sollte geprüft werden, welche Programme ggf. geeignet wären, die kulturelle und städtebauliche Neuordnung finanziell zu flankieren.
Gebäudegeschichte Alte Schuhfabrik, Eltinger Str. 11
Der erste Teil des Gebäudes Eltinger Straße 11 wurde bereits im Jahr 1821 errichtet.
Ab 1898 wurde das ursprünglich zweigeschossige Fabrikgebäude errichtet, welches 1910 um ein Geschoss aufgestockt wurde und bis 1977 als Schuhfabrik genutzt wurde.
Ende der 70-er Jahre vermietet der damalige Fabrikbesitzer Räume an Studenten der Kunstakademie Stuttgart. In der Folgezeit werden die Räumlichkeiten des Gebäudes von unterschiedlichen Künstlern genutzt und 1994 das heute noch bestehende Rahmengeschäft Bild + Rahmen im Vorderhaus eröffnet. Nach dem Tod des Gebäudeeigentümers Erich Hägele erwarb die Stadt Leonberg das Gebäude im Jahr 2015.
Die damalige Nutzung ist seitdem unverändert bestehen geblieben, zusätzlich wird das 1. OG als Museumslager und das 2.OG des Mittelbaus (Fabrikteil) von der VHS genutzt.
Weiteres Vorgehen
Fällt die Entscheidung zugunsten des Mensaneubaus (Variante 1), kann ein VgV-Verfahren eingeleitet werden.
Alternativ kann aufgrund der städtebaulichen Anforderungen auch ein Architektenwettbewerb in Betracht gezogen werden. Gegenüber einem VgV Verfahren mit Ideenteil ist in einem Wettbewerbsverfahren der Umfang der Ausarbeitung eines Entwurfs, gerade bei einer solch komplexen Anforderung deutlich höher und qualitätvoller.
Fällt die Entscheidung zugunsten des Umbaus Theater zu Mensa (Variante 2), müssen im Vorfeld umfangreiche Voruntersuchungen beauftragt und durchgeführt werden, auch hinsichtlich eines neuen Standortes für das Theater Spitalhof, ggf. in Verbindung mit einem Projekt „Kulturhaus“ in der alten Schuhfabrik. Bei einem positiven Resultat kann danach ein VgV-Verfahren eingeleitet werden.
Nach Abschluss des VgV-Verfahrens und den darauf folgenden Beauftragungen eines Planungsbüros und den dazugehörigen Fachplanern wird in der Vorentwurfs- / Entwurfsphase die Gesamtkonzeption entwickelt.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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721100117009 Spitalschule Ausbau zur Ganztagsschule |
2023 |
100.000 |
100.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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721100117009 Spitalschule Ausbau zur Ganztagsschule
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2024 |
0 |
250.000 |
Die Deckung erfolgt aus dem Investitionsauftrag 736501007003 Kita Süd Neubau |
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736501007003 Kita Süd Neubau |
2024 |
3.030.180 |
250.000 |
Deckungsvorschlag |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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