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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Einer Essenspreiserhöhung des Unternehmens Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schwaigern für das Kinderhaus Stadtpark, das Kinderhaus Ezach und das Kinderhaus Warmbronn ab dem 01.10.2023 wird zugestimmt.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Dem Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhauses Stadtpark, des Kinderhauses Ezach und des Kinderhauses Warmbronn über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 wurde am 16.11.2021 (Vorlage 2021/368-01; 2021/367-01; 2021/365-01) durch den Gemeinderat zugestimmt.

 

Das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schwaigern bittet erstmalig am 12.05.2023 und erneut am 23.05.2023 für das Kinderhaus Stadtpark, das Kinderhaus Ezach und das Kinderhaus Warmbronn um eine außerordentliche Preisanpassung ab dem 01.07.2023, da der bisherige Preis nicht mehr auskömmlich ist. Zum 01.01.2024 ist der Caterer berechtigt, die Essenspreise auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes (Nahrungsmittel) zu erhöhen. Zum aktuellen Zeitpunkt würde das eine Erhöhung um 22,3% bedeuten. Die Kosten im Bereich der Warenbeschaffung sind aber bereits im Jahr 2022 extrem gestiegen und deshalb wird einer außerordentlichen Preiserhöhung bereits ab dem 01.10.2023 zugestimmt. Ein Mehrbedarf entsteht – mit Ausnahme im Kinderhaus Stadtpark -  durch die Essenszahlen nicht, denn es sind entgegen der Planungen die Essenszahlen geringfügig gesunken. Eine weitere Preisanpassung zum 01.01.2024 ist nicht möglich.

 

 

alter Preis

neuer Preis

Preissteigerung in Prozent

 

 Brutto

Brutto

 

Stadtpark

 

 

 

Kita Ü3

4,37 €

5,28 €

20,82

 

 

 

 

Ezach

 

 

 

Krippe

4,75 €

5,68 €

19,58

Kita Ü3

4,87 €

5,83 €

19,71

 

 

 

 

Warmbronn

 

 

 

Krippe

4,48 €

5,38 €

20,09

Kita Ü3

4,60 €

5,54 €

20,43

 

Dem Amt für Jugend, Familie und Schule liegen die Warenkostenberechnungen bzw. Preisblätter vor.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachkonto 42710000

Besonderer

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Kostenstelle

36500011

Kinderhaus

Kinderhaus Stadtpark

 

 

 

2023

 

 

 

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2025

103.500

 

 

 

 

120.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

120.000

 

107.595

 

 

 

 

120.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

120.000

 

 

Mehrbedarf um 4.095 €

bei ca. 4.500 Essensportionen um je 0,91 €.

 

Die vertraglich ab 01.01.2024 mögliche Essenspreiserhöhung aufgrund des gestiegenen Lebensmittelindexes wurde bereits berücksichtig. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

Sachkonto 42710000

Besonderer

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Kostenstelle

36500008

Kinderhaus

Ezach

 

 

 

 

 

 

2023

 

 

 

 

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2025

 

74.000

 

 

 

 

 

68.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

68.000

 

 

74.000

 

 

 

 

 

68.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

68.000

 

 

Mehrbedarf durch tatsächlich niedrigere Essenszahlen in 2023 als prognostiziert gedeckt.

 

Niedrigere Essenzahlen in 2022 und die vertraglich ab 01.01.2024 mögliche Essenspreiserhöhung aufgrund des gestiegenen Lebensmittelindexes wurden bereits berücksichtig.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

Sachkonto 42710000

Besonderer

Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Kostenstelle

36500301

Kinderhaus

Kinderhaus Warmbronn

2023

 

 

 

 

 

2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2025

70.000

 

 

 

 

 

75.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

75.000

 

 

70.000

 

 

 

 

 

75.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

75.000

 

 

 

Mehrbedarf durch tatsächlich niedrigere Essenszahlen in 2023 als prognostiziert gedeckt.

 

Die vertraglich ab 01.01.2024 mögliche Essenspreiserhöhung aufgrund des gestiegenen Lebensmittelindexes und niedrigere Essenszahlen in 2022 wurden bereits berücksichtig. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt.

 

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