Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/176

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der unbefristeten Schaffung von 2 Stellen in Entgeltgruppe 8 mit einem Beschäftigungsgrad von jeweils 100 Prozent für den Bereich Bürgeramt wird zugestimmt.
    Die Stellen sind im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.
    Die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 für den Zeitraum ab Mai 2024 in Höhe von insgesamt 123.865 Euro sind entsprechend einzuplanen.

 

  1. Der unbefristeten Schaffung von 1 Stelle in Entgeltgruppe 9a mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent für den Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht wird zugestimmt.
    Die Stelle ist im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.
    Die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 für den Zeitraum ab Mai 2024 in Höhe von insgesamt 33.191 Euro sind entsprechend einzuplanen.

 

  1. Der unbefristeten Schaffung von 1 Stelle in Entgeltgruppe 9a mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent für den Bereich Ausländeramt wird zugestimmt.
    Die Stelle ist im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.
    Die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 für den Zeitraum ab Mai 2024 in Höhe von insgesamt 33.191 Euro sind entsprechend einzuplanen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

1. Stellenschaffung im Bürgeramt

 

Aufgabenschwerpunkte:

  • Selbstständige Erledigung aller Angelegenheiten nach dem Bundesmeldegesetz
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen (Reisepässe, Personalausweise, Kinderreisepässe, Führerscheine, Gewerbescheine, Jagd- und Fischereischeine)
  • Einholung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen
  • Verwaltung von Fundsachen
  • Ausstellung von Parkberechtigungsscheinen
  • Beratung der Bürger in allen Angelegenheiten des Aufgabengebietes
  • Hintergrundaufgaben

 

Die Arbeitsmenge ist mit dem vorhandenen Personal (6 Vollzeitstellen) nicht zu bewältigen.

 

Nach der Erfahrung der letzten Jahre sind die Stellen im Bürgeramt im Schnitt lediglich zu ca. 70 % besetzt, d.h. in der Regel sind nur 4 Mitarbeitende tatsächlich anwesend. Der hohe Anteil an Abwesenheit ergibt sich aus den Zeiten, in denen aufgrund der hohen Fluktuation Stellen unbesetzt sind sowie aus Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheit oder Urlaub.

 

Die Zahl der Einwohner steigt kontinuierlich an: seit 01.01.2018 um 1.361 Personen auf jetzt 49.500 Personen.

 

Jede Mitarbeitende muss im Schnitt 20 ! Besucher pro Tag mit ihren vielfältigen Anliegen bearbeiten. Alle Hintergrundtätigkeiten, Telefonate, Beantwortung von Mails, Post, Meldeanfragen etc. sind in der Besucherstatistik nicht abgebildet. Das Publikum ist nur ein Teilbereich der Aufgaben.

 

Dies führt zu einer extremen Arbeitsbelastung. Wichtige und notwendig Hintergrundarbeiten können nicht zeitgerecht ausgeführt werden.

 

Hierunter fallen

  • Anrufe entgegennehmen (vermehrt Beschwerden!)
  • Post bearbeiten
  • E-Mails beantworten
  • Meldeportalanfragen bearbeiten
  • Elektronische Rückmeldungen bearbeiten (z.B. Meldungen von anderen Bürgerämtern, Standes- und Ausländeramt, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Justiz, Einschulungsdaten)
  • Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei bestellen, Eingänge überprüfen, im System einarbeiten
  • Ausweisterminal unter 4-Augen-Prinzip befüllen sowie auf aktuellem Stand halten. Nicht abgeholte Dokumente nach einer Woche wieder herausnehmen, dokumentieren (super Bürgerservice aber Mehraufwand für die Verwaltung).
  • Fundprogramm auf dem Laufenden halten
  • Organisation Fundversteigerung (seit Jahren überfällig)
  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG): Anträge können über service-bw.de gestellt werden
  • Bearbeiten von Anfragen und Anträge über separate Behördenpostfächer (z.B. service-bw) => zusätzlicher Aufwand, da mehrere E-Mail-Postfächer zu bearbeiten sind. Digitale Verwaltungsabläufe und -verfahren können nicht weiter vorangetrieben werden, da kein Personal für die Planung und Umsetzung vorhanden ist. Für den Bürger sind die digitalen Verfahren hilfreich, für die Verwaltung und die Mitarbeiter*innen im Bürgeramt bedeutet dies, dass interne Verwaltungsvorgänge zusätzlich bearbeitet werden müssen. Die Digitalisierung des Bürgeramts kann nur mit zusätzlichem Personal umgesetzt und vorangetrieben werden. Digitalisierung bedeutet nicht, dass für die Behördenmitarbeiter*innen keine Aufgaben zu erledigen sind. Jeder Vorgang muss auch intern von einem Mitarbeiter erledigt werden. Die Erledigung zählt zu den Hintergrundaufgaben und kann nicht während des Schalterbetriebs bearbeitet werden.

 

Außerdem wurden seit Ende 2022 insgesamt sechs Volksanträge/-begehren gestellt:

  1. Volksbegehren „Landtag verkleinern“
  2. Volksantrag für ein G9-Gesetz
  3. Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“
  4. Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“
  5. Volksantrag „GUTE Schule JETZT“
  6. Volksbehren „XXL-Landtag verhindern“.

Hierzu sind und werden weiterhin hunderte von Formblättern beim Bürgeramt eingehen. Diese gilt es neben den schon nicht zu bewältigenden Alltagsaufgaben zu bearbeiten. Bei jedem einzelnen Formblatt muss die Wahlvoraussetzung der Person geprüft und im System eingetragen werden. Im Anschluss erfolgt die schriftliche Bestätigung auf dem Formblatt. Es ist damit zu rechnen, dass regelmäßig weitere Volksanträge / -begehren initiiert werden.

 

Das Bürgeramt wird zu Recht gerne als „Aushängeschild“ der Stadtverwaltung bezeichnet. Die Beschäftigten möchten service- und bürgerorientiert arbeiten. Dies ist nur mit einer angemessenen Personalausstattung möglich. Derzeit entstehen erhebliche Wartezeiten für die Besucher. Dies führt zu massiven und zahlreichen Beschwerden, die aus Sicht der betroffenen Bürger durchaus berechtigt sind.

 

Im ersten Halbjahr 2023 haben alle damaligen Mitarbeitenden das Bürgeramt verlassen: 3 Personen haben gekündigt, 2 Personen haben sich erfolgreich intern auf besser bezahlte Stellen beworben, 1 Person ist wegen Schwangerschaft ausgeschieden.

 

Wenn die Rahmenbedingungen nicht verbessert werden, wird auch das schwer zu gewinnende neue Personal diese im Augenblick unattraktiven Stellen schnell wieder verlassen.

 

 


2. Stellenschaffung im Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht

 

Aufgabenschwerpunkte: Sachbearbeitung im Waffen- und Sprengstoffrecht

 

Entwicklungen im Waffenrecht seit 2014

Jahr

Vorgang

Folge

26.04.2002

Amoklauf in Erfurt am Gutenberg-Gymnasium, 17 Tote

 

Im Nachgang Verschärfungen im Waffenrecht

11.03.2009

Amoklauf in Winnenden, 16 Tote, Einführung Aufbewahrungsvorschriften

 

Weitere Verschärfung des Waffenrechts
u. a. Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen bei Waffenbesitzern

2013

Inkrafttreten der Feuerwaffenverordnung:

Ein-/Ausfuhr von Schusswaffen, Waffenteilen und Munition bedarf der Genehmigung

Umfangreiche Prüfung des Bedürfnisses

Keine Stellenanteile geschaffen, Aufgabe wurde nicht wahrgenommen

2014

Trennung ÖPNV und Waffenrecht

Bisher 100% Stelle in A11

30% verbleiben beim OA in A9

2014 bis 2017

Erlass zur Bereinigung aller Datenbestände im Nationalen Waffenregister:

aufwendige Rücksprachen mit den Waffenbesitzern und Bestimmung der Waffentypen, Erhebung der korrekten Modellbezeichnungen, Serien- / Individualnummern und der richtigen Kaliberbezeichnungen.

Erheblicher Mehraufwand

Viele Überstunden

Erheblicher Anteil im Außendienst, dadurch blieben „Büro“Tätigkeiten unerledigt

 

25% zusätzlich (Befristet)

2014 bis

2016

Sachbearbeitung A9 im Waffenrecht mit 50% Stellenanteilen

50% Stellenanteile und weiterhin

erhebliche Anzahl an Überstunden

2016

Erlass Waffenbesitzverbote bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit von Mitgliedern der OMCG (Rocker)

Zusätzliche Aufgabe

2017

Erlass Waffenbesitzverbote für „Reichsbürger und Selbstverwalter“

Zusätzliche Aufgabe

06.07.2017

Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

 

Inkrafttreten der neuen Aufbewahrungsvorschriften

Umfangreiche Prüfungen hinsichtlich eines möglichen Bestandsschutzes

Umsetzung Amnestie-Regelung

Prüfung Straffreiheit bei Abgabe von Waffen, Munition, etc.

Anzeigepflicht bei Jägern verkürzt von 4 Wochen auf 2 Wochen

Verkürzung

Einführung Besitzverbote Hartkerngeschosse

Zusätzliche Aufgabe

Anzeigepflicht erlaubnispflichtiger Waffen auch elektronisch möglich

Zusätzliche Aufgabe

2017 bis 2018

Zusätzliche Stellenanteile, aber keine eigentliche Schaffung

50% Stellenanteile

25% Stellenanteile von AbtLeitung

09.10.2019

Antisemitischer Terror-Anschlag in Halle auf Synagoge

2 Menschen auf offener Straße erschossen

19.02.2020

Mord an 10 Menschen in Hanau (Täter war paranoid-schizophren + rechtsextrem)

01.09.2020

Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Einführung des Nationalen Waffenregisters II

 

Aufstockung auf 100% Stellenanteile in A9, Aufteilung in Sachbearbeitung und Kontrollteam

75% Stellenanteile Sachbearbeitung

25% Stellenanteile Kontrollen

Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen muss alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft werden

Zusätzliche, immer wiederkehrende Aufgabe

Verfassungsschutz muss bei Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden

Zusätzliche Aufgabe

Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig

Führt zu einem Waffenbesitzverbot

Zusätzliche Aufgabe

Verpflichtung von Herstellern und Händlern, Waffenbestände ins Nationale Waffenregister einzutragen

Zusätzliche Aufgabe, Überwachung

Sportschützen dürfen nur noch 10 Waffen ohne Bedürfnisprüfung eintragen (gelbe WBK) – Wirkung zum 1.9.2021

Zusätzliche Aufgabe

Schießstandprüfung für erlaubnispflichtige Waffen alle vier Jahre anstatt alle fünf Jahre

Mehraufwand

Neue wesentliche Waffenteile müssen separat aufgenommen, registriert und in die WBK eingetragen werden

Mehraufwand

Verbot von Salutwaffen nach der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Zusätzliche Aufgabe

2021

Einführung von Online-Sicherheitsüberprüfung

2021

Einführung von Binnenmarkt- Informationssystem

 

Datenaustausch innerhalb der EU über die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen, Waffenteilen und Munition

Zusätzliche Aufgabe

Delegation Verbringererlaubnisse von Bund auf Kommune

Zusätzliche Aufgabe

31.01.2022

Polizistenmord in Kusel nach Wilderei durch Jäger, 2 Tote

Polizeibeamte, die nur ihren Dienst taten und „hingerichtet“ wurden.

2023

Geplante Anbindung der Waffenbehörden an das Schengen-Informationssystem

Geplante erneute Verschärfung des Waffenrechts

 

Neue Zuverlässigkeitsprüfung, verschärfte Regeln zur Unzuverlässigkeit

Mehraufwand

Einführung Pflicht zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei erstmaliger waffenrechtlicher Antragstellung

Zusätzliche Aufgabe

Pflicht, weitere Behörden anzuhören (Gesundheitsamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt)

Mehraufwand

Rückwirkende Anmeldepflicht zum 1.1.2000 für Schreckschusswaffen

Zusätzliche Aufgabe

Rückwirkende Nachweispflicht der Sachkunde für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Zusätzliche Aufgabe

Halbautomatenverbot, Verhinderung einer Anscheinsgefahr nach Kriegswaffenkontrollgesetz

Zusätzliche Aufgabe

Gastschützen ohne eigene Waffenbesitzkarte auf Schießständen benötigen Unbedenklichkeitsbescheinigung (= komplette Zuverlässigkeitsprüfung)

Zusätzliche Aufgabe

25.02.2023

Schüsse auf Gastwirt in Plochingen

03/2023

Kommunalpolitiker angeschossen in Hattenhofen (Landkreis Göppingen), Motiv noch unklar, Ermittlungen laufen noch

03/2023

Unbekannte schossen in Stuttgart- Feuerbach einen 32-Jährigen auf offener Straße an

09.03.2023

Amoklauf in Hamburg durch einen Sportschützen, 8 Tote in den Räumen der Zeugen Jehovas während des Gottesdienstes

Die Waffenbehörde hatte Informationen, dass Sportschütze psychisch krank war. Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den Sachbearbeiter der Waffenbehörde

22.03.2023

Schüsse in Reutlingen auf einen Polizeibeamten; deutschlandweite Reichsbürger- Razzia – (Reichsbürger besaß 22 legale Waffen)

11.05.2023

Schüsse durch 53- jährigen Täter, 2 Tote, im Daimler-Benz- Werk Sindelfingen, Werkhalle: Factory 56, illegaler Waffenbesitz

28.05.2023

Messerstecherei in Stuttgart in Waffenverbotszone, 3 Schwerverletzte nach Auseinandersetzung beim Autocorso anlässlich Wahl Türkei


 

Zahlen, Daten, Fakten

 

2019

2020

2021

2022

01/2023 bis 05/2023

Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis

Vergleichszahlen

fehlen in alter Statistik

Waffenbesitzer

367

       389

Kleine Waffenscheine

        276

        299

354

 

Waffen

 

      3689

3717

 

Waffenbesitzkarten

798

Jäger

134

Sportschützen

366

 

Während Corona nahm die Anzahl der Sportschützen ab, da die Schützenhäuser geschlossen waren und keiner dem Schießsport nachgehen konnte. Bedürfnisbescheinigungen wurden von den schießsportlichen Verbänden nicht ausgestellt. Da keine Jägerprüfungen erfolgten, konnten auch keine neuen Jagdscheine an „Jungjäger“ erteilt werden. Inzwischen steigen die Zahlen wieder an.

 

Entwicklung Kleiner Waffenschein

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

31.5.2023

Neuerteilungen in Leonberg

 

 

 

46

 

35

 

37

 

25

 

20

 

15

 

39

 

Durch die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 31.12.2015-01.01.2016 war ein starker Anstieg der Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines zu verzeichnen.

 

Aufbewahrung

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

06/2022

31.5.2023

 

Kontrollen

 

 

 

1

 

2

 

165

 

44

 

Corona

 

32

 

10


Rückstände der Waffenbehörde

ERBFÄLLE:

(übernommen 2014 49 Fälle, aufgearbeitet seitdem 20 Fälle, noch offen: 29 Erbfälle)

Problem: seit der Notariatsreform zum 01.01.2018 gestaltet sich die Sachbearbeitung sehr schleppend, da die Zuständigkeit des Amtsgerichtes/Nachlassgerichtes gegeben ist und bei Anfragen an das Nachlassgericht bzgl. der Erben mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Monaten zu rechnen ist.

Nachforschungen und Ermittlungen möglicher Erben sowie die Kontaktaufnahme bzgl. des Verbleibs der Waffen gestaltet sich schwierig und zeitaufwendig.

  • 29 Altfälle
  • 5 neue Vorgänge

 

Überprüfung der erfolgten Blockierpflicht von Erbwaffen:

betrifft frühere Erbfälle; alte ausgestellte Erbenwaffenbesitzkarten vor 2014!

Die betroffenen Erben wurden teilweise angeschrieben, die Blockierpflicht der Waffe jedoch nie überwacht. Es befinden sich keine Nachweise in den Waffenakten, ob diese Waffen tatsächlich blockiert sind.

  • Kann bisher nicht wahrgenommen werden, umfangreiche Recherche der Akten

 

Bedürfniswiederholungsprüfung aller Sportschützen:

Der betroffene Personenkreis ist zu ermitteln, anzuschreiben, entsprechende Bescheinigungen sind von den Sportschützen bei den schießsportlichen Verbänden einzuholen und das Bedürfnis für jede Waffe ist entsprechend nachzuweisen.

  • Pflichtaufgabe konnte bisher nicht wahrgenommen werden
  • 379 Sportschützen und eine Vielzahl an Waffen

 

Waffenbesitzverbote:

15 x Prüfung von möglichen Waffenbesitzverboten aufgrund anhängiger Strafverfahren

1 x Prüfung eines Waffenbesitzverbotes aufgrund eines Berichts des Polizeireviers gegen einen Nichtwaffenbesitzer in einem psychischen Ausnahmezustand (Schizophrenie und Cannabiskonsum) - Vorgang ist in Bearbeitung, fachpsychologisches Gutachten wurde angefordert.

  • 16 Vorgänge


Vergleich mit anderen Waffenbehörden

 

Kommune

Sachbearbeitung
(mittl. Dienst)

Verfügungen
(geh. Dienst)

Kontrollpersonal

Zahl der Einwohner pro 100%-Stelle

Zahl der Inhaber waffenrechtl. Erlaubnisse pro 100%-Stelle

 

 

 

 

 

 

Leonberg

49.000 EW

0,75

0,25

aufgeteilt auf 2 geringfügige Beschäftigungen

65.000

1090

Ditzingen

25.000 EW

0,50 SB

0,20 AbtL

zusätzl. ab 2023: 0,30
Summe: 1,0

Abteilungsleitung

und

Amtsleitung

GVD

25.000

 

Böblingen

50.000 EW

 

0,60

0,20 Mitarbeiterin

Rechtsabteilung

zusätzl. ab 2023: 0,30

 

Summe: 1,1

Mitarbeiterin

Rechtsabteilung

und

Abteilungsleitung

GVD

45.0000

640

Sindelfingen

64.000 EW

1,0

+ Vertretung

+ Abteilungsleitung

Abteilungsleitung

GVD

64.000

 

Herrenberg

33.000 EW

0,40

Sachgebietsleitung mit 0,10

Summe: 0,5

Sachgebietsleitung

und

Amtsleitung

0,6

66.000

 

Bruchsal

47.000 EW

0,75

Abteilungsleitung    0,15

Summe: 0,9

Abteilungsleitung

GVD

52.000

 

 


Die Waffenbehörde Leonberg ist stark frequentiert mit Publikum und vielen Telefonaten. Viele behördliche Anfragen (z.B. Polizei, Staatsschutz, etc.) und Anfragen von Waffenhändlern gehen bei der Behörde ein. Der Publikumsverkehr geht aufgrund der gesetzlichen Eintragungsfristen stets vor, daher ist keine Zeit vorhanden, komplizierte und zeitaufwendige Vorgänge zeitnah und ohne Unterbrechung abzuarbeiten.

Das Waffenrecht ist auf individuelle Prüfungen und Ermessensentscheidungen ausgelegt. Es handelt sich im Waffen- und auch im Sprengstoffrecht ausschließlich um Einzelfallprüfungen und Einzelfallentscheidungen, angepasst auf die entsprechende Fallkonstellation.

Das Waffenrecht geht soweit, dass auch ein Eingriffsrecht / eine Einschränkung des geschützten Grundrechtes (Art. 13 Grundgesetz) möglich ist. Bei Gefahr im Verzug besteht die Anordnungsbefugnis für eine notwendige Haus-/Wohnungsdurchsuchung ohne vorherigen Durchsuchungsbeschluss eines Gerichts.

Es gibt keine Vertretung, da der komplette Aufgabenbereich des Waffen- und Sprengstoffrechts bisher von einer Person eigenverantwortlich betreut wird.

In Anbetracht der Aufgabenwahrnehmung ist die Einstufung der vorhandenen Stelle in mindestens A11 gehobener Dienst gerechtfertigt. In den anderen Kommunen werden die Verfügungen von den Abteilungs- und/oder Amtsleitungen bearbeitet (mind. A12). Bisherige Stelle sollte als Teamleitung Waffenrecht eingestuft werden. Zusätzlich ist zur Entlastung der Teamleitung eine Sachbearbeitung mit einem Umfang von 50% notwendig.

Jegliche Vorkommnisse mit Waffen enden sehr schnell mit Toten und Verletzten. Dies führt zwangsläufig zu umfangreichen Untersuchungen im Nachgang. Bei Versäumnissen im Bereich Waffenrecht besteht für alle Beteiligten in der Gesamthierarchie vom Sachbearbeiter bis zum Oberbürgermeister das hohe Risiko einer persönlichen strafrechtlichen Verantwortung. Auch aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf.


3. Stellenschaffung im Ausländeramt

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

  • Durchführung und Organisation der erkennungsdienstlichen Behandlung an einer separaten IT-Komponente
  • Dateneingabe und -pflege des Fachanwendungsprogramms sowie im Ausländerzentralregister
  • Erteilung von Auskünften bei grundsätzlichen Fragen oder einfachen Anliegen
  • Erfassen und Auswerten ausländerrechtlicher Daten
  • Arbeiten mit der elektronischen Ausländerakte
  • Vertretung und Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

 

Der Arbeitsumfang in der Einzelfallbearbeitung ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen und steigt weiter an. Die notwendigen und durch gesetzliche Vorgaben festgelegten Arbeitsschritte können mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden.

 

Flüchtlinge: Das Flüchtlingsthema beschäftigt auch weiterhin das Ausländeramt. Durch die speziellen (bundes-)rechtlichen Vorgaben entsteht ein deutlicher Mehraufwand. Immer mehr Aufgaben werden auf die unteren Ausländerbehörden abgewälzt. Nicht nur durch die Zahl der Fälle, sondern in jeder Einzelfallbearbeitung (z.B. erkennungsdienstliche Behandlung = PIK-Registrierung).

 

PIK-Registrierung: Die PIK-Registrierung ist eine neue und zeitaufwendige (Dauer-) Aufgabe der Ausländerämter. Pro Fall/Ausländer werden hierfür 50 Minuten benötigt (inkl. Vorbereitung und Nachbearbeitung). Seit dem Beginn der PIK-Registrierung im Juli 2022 bis Mai 2023 wurden insgesamt 439 Personen an der PIK-Station in Ditzingen registriert. Das sind im Durchschnitt 44 Personen und 37 Arbeitsstunden pro Monat. Diese Aufgabe konnte nur durch eine kurzfristig eingestellte Aushilfskraft bewältigt werden.

 

Der Bund gibt vor, dass die unteren Ausländerbehörden vermehrt Ausländer*innen erkennungsdienstlich behandeln sollen, die ins Bundesgebiet einreisen und nach Leonberg zuziehen. Nur so kann erfasst werden, wer sich tatsächlich im Bundesgebiet (legal) aufhält. Versäumnisse in diesem Bereich können erhebliche sicherheitsrelevante Folgen haben. Diese Vorgabe kann nur mit zusätzlichem Personal umgesetzt werden.

 

Außerdem leben aktuell 638 geflüchtete Personen aus der Ukraine in Leonberg, die vom Ausländeramt lediglich einen vorübergehenden Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt bekommen haben. Für die ausstehende Prüfung der einzelnen Anträge auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels fehlen die personellen Ressourcen.

 

Zuwachs an Ausländer*innen: Die Zahl der in Leonberg lebenden Ausländer steigt stetig an. Bereits vor der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus der Ukraine waren 10.550 Ausländer registriert. Die Anzahl ist seit März 2022 bis Mai 2023 um weitere 1.303 Personen gestiegen (aktuell 11.853 Ausländer). Dadurch steigt die Zahl der Kundenkontakte (wie z.B. Anträge, Kunden vor Ort, E-Mails, Anrufe, Post, etc.)

 

Die rechtlichen Vorgaben verändern sich in rasantem Tempo. Die MitarbeiterInnen müssen sich stets an den neuesten Vorgaben orientieren und Änderungen im Arbeitsablauf vornehmen.

 

Mobilität: Die Mobilität der ausländischen Bevölkerung (Zu- und Wegzüge) hat enorm zugenommen. Diese Vorgänge werden nicht in den Bestandszahlen abgebildet. Beispielhaft sei die kurze Verweildauer der Flüchtlinge in den Unterkünften des Landkreises (GU) genannt. In aller Regel fallen in der oftmals sehr kurzen Zeit des Aufenthalts in der GU umfangreiche ausländerrechtliche Arbeiten an, die keinen Zeitaufschub bis zur weiterten Verbringung der Personen in die AU dulden.

Die Umstellung auf digitale Aktenführung ist grundsätzlich positiv. Die Bearbeitung der Zu- und Wegzüge benötigt aber mehr Zeit als zuvor. Die Akten müssen gescannt werden, in die Fachanwendung übertragen und der Einzelfall eingearbeitet werden. Wegzüge müssen über Cryptshare mit zwei separaten verschlüsselten E-Mails an die andere Behörde versendet werden. Daher hat sich der Zeitaufwand für diese Vorgänge deutlich erhöht (um mindestens 5 Min. pro Fall).

 

Einführung neuer Systeme: Im Jahr 2024 werden weitere Plattformen (Europäische Registrierungsplattform – TPD-Plattform) in Betrieb genommen. Außerdem werden Softwareerweiterungen wie das das Europäische Einreise-/Ausreiseregister (EES) umgesetzt. Diese Systeme müssen täglich bearbeiten, sprich die Daten eingearbeitet und abgeglichen werden. 

 

Umsetzung der Vorgaben nach dem Onlinezugangsgesetz: es wurde ein separates Behördenpostfach eingerichtet. Dieses gilt es zusätzlich zu betreuen um diverse Anträge und Anliegen zu bearbeiten. Direkte Online-Dienste können nicht angeboten werden, da keinerlei Kapazitäten für die Planung, Prüfung und Umsetzung vorhanden sind.

 

Qualifizierte Beratung: nach Maßgabe des Ministeriums der Justiz und für Migration BaWü muss das Ausländeramt eine qualifizierte Beratung hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a bzw. § 25b Aufenthaltsgesetz anbieten. Hierfür sollen die betreffenden Ausländer von der Ausländerbehörde zu einem Vor-Ort-Gespräch eingeladen werden, bei welchem sie über die Rechtslage ausführlich zu informieren sind. Das Gespräch und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und dem Regierungspräsidium zu übersenden. Diese Beratungspflicht kann mit dem vorhandenen Personal nicht umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

KSt 1222 0000

Kostenart 4012 0000, 4022 0000, 4032 0000

2024

664.210

880.157

Mehrbedarf ist begründet durch Stellenmehrungen und höhere Entgelterhöhungen als geplant

 

Loading...