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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2023/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Leonberg nimmt von den Anpassungen des Entwässerungssystems der Bioabfallvergärungsanlage im Zusammenhang mit der Erweiterung der Anlage sowie dem Gutachten des Büros diem.baker, Ditzingen, und dem Gutachten Jedele & Partner, Stuttgart, Kenntnis und stimmt der künftigen Einleitung von Press- und Schmutzwasser der Bioabfallvergärungsanlage auf folgender Basis zu:

 

  1. Die Einleitungsmenge von Presswasser der Bioabfallvergärungsanlage darf maximal 24.000 m3/Jahr betragen mit Anpassung an den bestehenden Vertrag.
  2. Das auf der Bioabfallvergärungsanlage anfallende Regenwasser wird ausschließlich über die Vorfluter Elendbach und Glems entwässert.
  3. Die Einleitungszeiträume und -mengen von Presswasser sowie die Pumplaufzeiten der Bioabfallvergärungsanlage werden fixiert und dokumentiert.
  4. Die hydraulischen Bedingungen an der Druckleitung Mahdental werden sich wie im Sachverhalt erläutert verbessern.
  5. Die Mehrkosten durch die höheren Feststofffrachten und dadurch verursachten Mehrmengen an Schlamm (Schlammbehandlung und Schlammentsorgung) werden durch Anpassung der Mehrkostenvereinbarung mit der Bioabfallvergärungsanlage geregelt. Die Anpassung erfolgt nach Durchführung eines 1- bis 2-jährigen Monitorings und dem Vergleich mit dem Status Quo.
  6. Betriebliche Mehrkosten auf der Kläranlage (höherer Betriebsmitteleinsatz der Pulveraktivkohle und höherer Energiebedarf durch verstärkte Belüftung der Belebung) sowie Zusatzkosten durch höhere Verschleißaufwendungen bzw. häufigere Wechsel (Tuchfilter) werden durch Anpassung der Mehrkosten-vereinbarung mit der Bioabfallvergärungsanlage geregelt. Die Anpassung erfolgt nach Durchführung eines 1- bis 2-jährigen Monitorings und dem Vergleich mit dem Status Quo.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Entwässerung des Einzugsgebiets Mahdental erfolgt über eine Pumpendruckleitung mit einer Gesamtlänge von ca. 3,547 km. Entlang der Druckleitung sind 12 Einleiter angeschlossen.

Es erfolgt lediglich eine Einleitung des Schmutzwassers über private Pumpwerke, das Niederschlagswasser wird versickert bzw. anderweitig genutzt.

Über einen Seitenstrang sind 2 weitere Einleiter angeschlossen, darunter auch die Bioabfallvergärungsanlage Leonberg.

Die Pumpzeiten der Einzeleinleiter sind so festgelegt, dass nicht mehrere Pumpwerke zur selben Zeit einleiten. Die Stadt Leonberg hat keine Möglichkeit die Einhaltung der Pumpzeiten zu überprüfen.

Die Bioabfallvergärungsanlage pumpt in den freien Pumpzeiten nach Füllstand.

 

Für die Bioabfallvergärungsanlage existiert ein Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen AWB und Stadt Leonberg über die Übernahme und Mitbehandlung des Prozessabwassers aus der Vergärungsanlage in die Kläranlage Mittleres Glemstal Leonberg vom 17.08.2009 bzw. 02.10.2009 (Datum der Unterschriften).

Die Anschlussgrundlage dafür ist die Mehrkostenvereinbarung zwischen Abfallwirtschafts-betrieb AWB und Stadt Leonberg vom 31.12.2008. Außerdem wurde der mit Bescheid vom 21.08.2008 festgesetzte Abwasserbeitrag in Höhe von 92.000 € zur Behandlung des Press- und Abwassers der Bioabfallvergärungsanlage entrichtet.

Vertragsinhalt ist hierbei unter anderem eine Gesamtjahresprozesswassermenge von 2009 mit ca. 1.600 m3. Im Vertrag wurde auch eine maximal mögliche Einleitmenge pro Jahr von 3.200 m3 unter Vorbehalt einer noch höheren Einleitmenge bei Erhöhung des Gebührensatzes festgelegt.

Die aktuell tatsächliche Einleitmenge betrug in den letzten sechs Betriebsjahren von 2013 bis 2018 im Mittel 4.327 m3/Jahr, gemessen mittels Induktivem Durchflussmesser, und in den Jahren 2009 bis 2012 im Mittel 4.117 m3/Jahr, berechnet über die Pumpenlaufzeit. Hierbei wurde einmalig ein Maximalwert von 5.070 m3/Jahr erreicht.

Die von Seiten der Stadt Leonberg maximal mögliche Einleitmenge von Presswasser wird auf 24.000 m3/Jahr begrenzt.

 

Nach dem Brand der Anlage im Jahr 2019 soll diese mit einer deutlichen Erhöhung der Verwertungskapazitäten und damit der Prozesswassermengen wiederaufgebaut werden. Hierzu gibt es eine Anschlusszusage der Stadt Leonberg an die Kläranlage mit Schreiben vom 05. Mai 2020, unterzeichnet von Herrn BM Brenner. In dieser Anschlusszusage wurde von einem Gesamtjahresaufkommen an Presswasser von 24.000 m3 pro Jahr ausgegangen. Die Anschlusszusage galt ausdrücklich vorbehaltlich der positiven Bescheidung der zuständigen Unteren Wasserbehörde.

In einem Planungsgespräch am 18.11.2020 zwischen dem Tiefbauamt der Stadt Leonberg und der Bioabfallverwertung Leonberg GmbH zum künftigen Anschluss und zur künftigen Abwassergebühr wurde mit einer maximalen Einleitmenge (Presswasser und häusliches Abwasser) von 30.000 m3/Jahr gerechnet.

 

Im Zuge der Neuplanung und der städtischen Verpflichtung gegenüber den Aufsichtsbehörden, auch zukünftig dieses Abwasser auf der Kläranlage ordnungsgemäß zu reinigen, wurde für die Überprüfung der zukünftigen Belastung und Reinigungsleistung der Kläranlage das Büro Jedele und Partner beauftragt.

Für die Überprüfung der hydraulischen Belastung der gesamten Druckleitung und der RÜBs wurde das Büro diem.baker beauftragt.

Die Kostenteilung für die Überprüfungen durch die Büros erfolgte je zur Hälfte durch die Stadt Leonberg und die BVL GmbH.

 

Ein im Gutachten Büro diem.baker vorgeschlagener Einbau von Entlüftungsventilen an drei Hochpunkten der Druckleitung, um einen besseren Durchfluss ohne eventuelle Luftpolster zu erreichen, ist noch im Jahr 2023 geplant.

 

 

 

Zusammenfassung der Gutachten (beide Gutachten sind als Anlage beigefügt):

 

  1. Gutachten Jedele und Partner, Stuttgart

Durch das Gutachten sollte geklärt werden, ob durch das Presswasser mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigung der Kläranlage Leonberg zu rechnen ist. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die in der Kläranlage Leonberg vorhandene nachgeschaltete Tuchfiltration durch die kolloidalen Feststoffe (sehr feine Partikel) aus dem Presswasser beeinträchtigt wird.

Es wurden vergleichbare Presswässer einer Vergärungsanlage bei Augsburg entnommen und labortechnisch untersucht. Mittels Filterversuch wurde überprüft, ob Feinanteile (kolloidal gelöste Partikel) im Filterrückstand zu verzeichnen sind. Die Filtration zeigte auf, dass wenig kolloidal gelöste Stoffe im Presswasser vorhanden waren.

In einem zweiten Schritt wurde der biologische Abbau des Presswassers untersucht und über eine längere Zeit belüftet. Die Werte am Ende der labortechnischen Untersuchung zeigen, dass keine kolloidal gelösten Stoffe erkennbar waren. Die untersuchten Abwasserparameter zeigten keine Auffälligkeiten. Die Abbauprozesse in der Simulation haben funktioniert.

 

Anzumerken sind jedoch zwei potentielle Mehrkostenfaktoren für den Betrieb der Kläranlage:

Nach Einschätzung des Gutachters wird es aufgrund der Pulveraktivkohledosierung im Auslauf der Kläranlage Leonberg bei guten CSB-Ablaufwerten bleiben, allerdings bei erhöhtem Pulveraktivkohleeinsatz. Durch erhöhte Feststofffrachten ist mit höherer Adsorption der Feststoffe auf die Aktivkohle zu rechnen, was sich in der Reinigungseffizienz negativ bemerkbar macht und zu höheren Aktivkohledosierungen führt.

Dies muss ggf. durch Anpassung der Mehrkostenvereinbarung berücksichtigt werden.

Die Kläranlage Leonberg verfügt über eine sehr feine Tuchfiltration vor dem Ablauf. Diese darf auch über mehrere Jahre Betrieb nicht verblocken. Gute Rückspülungen sind hier wichtig, es darf zu keiner „schleichenden Verschlechterung“ am Tuchfilter kommen. Dies würde sich sonst lt. Gutachter unweigerlich aufaddieren und könnte dann in letzter Konsequenz nach längerer Betriebszeit zu Schwierigkeiten führen. Ggf. ist mit kürzeren Einsatzzeiten und häufigerem Wechsel der Tuchfilter zu rechnen, was ebenfalls in die Mehrkostenvereinbarung einfließen muss.

 

 

  1. Gutachten Büro diem.baker, Ditzingen

Im Hydraulischen Gutachten des Büros diem.baker werden die Bestands- und Planungsdaten gegenübergestellt und die Auswirkungen auf Druckleitung und RÜBs beschrieben.

 

Im Bestand leitet die Bioabfallvergärungsanlage ca. 5.000 m3 Prozesswasser ein. Die angeschlossene versiegelte Fläche beträgt ca. 7.737 m2.

Das Prozesswasser wird in einem Tank von 40 m3 zwischengespeichert.

Das Niederschlagswasser der versiegelten Fläche wird in einem Rückhaltetank von 100 m3 zwischengespeichert, in den auch der Prozesswassertank entwässert, und bei Trockenwetter zusammen mit dem Prozesswasser über die Pumpstation Forsthaus zur Druckleitung gepumpt.

Das häusliche Schmutzwasser wird gesondert zur Pumpstation Forsthaus geleitet. Hierfür gelten die gleichen Pumpzeiten.

Im Trockenwetterfall werden zurzeit von der Bioabfallvergärungsanlage im Intervallbetrieb gedrosselt 5,83 l/s zur Pumpstation Forsthaus gepumpt. Von dort werden 4 l/s zur Druckleitung gepumpt.

Bei Regenwetter und damit Vollfüllung des Rückhaltetanks springt ein Notüberlauf an und das Wasser gelangt zur Pumpstation, deren Pumpen über Füllstand geregelt sind.

Somit kann im Regenwetterfall auch außerhalb der festgelegten Pumpzeiten Abwasser in die Druckleitung gelangen und zu Problemen der übrigen Einleiter führen.

 

In der Neubauplanung wird von einer Einleitmenge an Prozess- und Abwasser im Jahr 2024 von ca. 30.000 m3 pro Jahr ausgegangen. Die versiegelte Fläche des Neubaus soll ca. 15.504 m2 betragen. Der Prozesswassertank hat zukünftig ein Volumen von 400 m3, der Rückhaltetank von 100 m3 bleibt bestehen.

 

Im Zuge des Neubaus soll jedoch das Niederschlagswasser der gesamten versiegelten Fläche von der Druckleitung abgekoppelt werden und über den Elendbach zur Glems fließen. Dafür wurde von der Bioabfallvergärungsanlage ein gesonderter Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht.

Die Wasserrechtliche Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Stuttgart zur Einleitung von Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen über einen Graben am Deponiefuß der Deponie Autobahn/Rennstrecke in den Elendbach wurde am 27. Juli 2023 erteilt.

 

Es kommt somit nur das Prozesswasser und häusliche Schmutzwasser über den Rückhaltetank zur Pumpstation Forsthaus. Bei der Neuplanung bleiben die Pumpmengen bei Trockenwetter die Gleichen wie im Bestand, jedoch verlängern sich durch die größere Rückhaltung die Intervalle, in denen das Prozesswasser zum Pumpwerk Forsthaus gepumpt wird.

Somit gelangt auch bei Regenwetter durch die Abkopplung der versiegelten Fläche nicht mehr Wasser zum Pumpwerk Forsthaus als bei Trockenwetter.

 

Im Gutachten sind Bestand und Planung als Fließschema mit allen Werten dargestellt.

 

Die Druckleitung aus dem Mahdental mündet über einen Entspannungsschacht in den Mischwasserkanal in der Straße „Unterer Ehrenbergweg“.

Von da an wird das Schmutzwasser und Prozesswasser mit dem Mischwasser aus dem Einzugsgebiet des RÜB 52 im Ramtel vermischt.

Das RÜB wird als Becken im Nebenschluss betrieben, d.h. im Trockenwetterfall wird das gesamte Abwasser am Becken vorbeigeführt. Im Regenwetterfall kommt es bei stärkerem Regen zu einem Überlaufen des Beckens, wobei verdünntes Mischwasser in die Glems gelangt.

 

Im Zuge der Neuplanung kann das Prozesswasser im neuen Prozesswassertank mit 400 m3 für 48 Stunden (2 Tage Landregen) zwischengespeichert werden und erst bei Regenende wieder in die Druckleitung und damit zum RÜB abgegeben werden. Zudem soll das Pumpwerk Forsthaus automatisch abgeschaltet werden, wenn der Wasserstand im RÜB 52 einen kritischen Pegel erreicht. Damit kann im Gegensatz zum Bestand weitgehend vermieden werden, dass mit Prozesswasser vermischtes Abwasser durch Mischwasserentlastung beim RÜB in die Glems gelangt.

Parallel ist noch mit der Unteren Wasserbehörde in diesem Zusammenhang die Einleitung im Mischwasser-Entlastungsfall über die Regenüberlaufbecken in die Glems zu klären. Voraussetzung ist, dass die Untere Wasserbehörde der Einleitung des verdünnt und vermischten Presswassers im Fall der Mischwasserentlastung über die Regenüberlaufbecken (RÜBs) in den Vorfluter (Glems) zustimmt.

 

Im vorliegenden hydraulischen Gutachten wurde damit der Schmutzfrachtnachweis für das RÜB 52 auch mit der Neuplanung und den höheren Prozesswassermengen erbracht.

 

Auch in der Frage der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Druckleitung kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass diese in der vorhandenen Dimension ausreicht. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass alle Anlieger ihre Entwässerungsanlagen dahingehend saniert haben, dass nur Schmutzwasser und kein Fremdwasser in die Druckleitung gelangt. Hier wird das Tiefbauamt von den Anliegern entsprechende Nachweise anfordern und die Sanierungsstellen gegebenenfalls vor Ort kontrollieren.

 

Im Gutachten des Büros diem.baker wurde auch die Variante einer eigenen Leitung von der Bioabfallvergärungsanlage zum Hauptsammler untersucht.

Der Anschlusspunkt einer eigenen Leitung an den Hauptsammler wäre erst nach dem

RÜB 50 in der Kirchbachstraße möglich. Dies würde den Bau einer weiteren Pumpstation und einer ca. 2 km langen Druckleitung einschließlich Unterquerung der Autobahn erfordern.

 

Die Druckleitung wäre jedoch von den Prozesswassermengen entlastet und würde nur noch der Ableitung des Schmutzwassers aus dem Gebiet Mahdental dienen.

Ein Abschlagen von mit Prozesswasser vermischtem Mischwasser aus dem RÜB 52 in die Glems (bei länger als 48 Stunden dauerndem Regen) würde hierbei vermieden.

Die Investitionskosten für diese Druckleitung wurden vom Büro diem.baker auf 0,5 bis 1,0 Mio Euro netto geschätzt.

 

Eine Alternative zum Beschlussvorschlag wäre diese im Gutachten vom Büro diem.baker untersuchte eigene Leitung von der Bioabfallvergärungsanlage zum Hauptsammler, die jedoch aufgrund der Kosten und der laut Gutachten nicht erforderlichen hydraulischen Notwendigkeit nicht weiterverfolgt wurde.

 

Aufgrund der Tatsache, dass es, hauptsächlich im Regenwetterfall, aus unterschiedlichen Gründen immer wieder zu Störungen der privaten Pumpwerke kommt, haben sich fünf der Einzeleinleiter an die Stadt Leonberg gewandt.

 

Falls nach dem Umbau der Vergärungsanlage weiterhin Störungen auftreten sollten, kann die optimierte Anpassung der Pumpzeiten der privaten Einleiter untersucht werden.

 

Die Ergebnisse des hydraulischen Gutachtens zeigen, dass die vorgesehenen Änderungen durch die Abtrennung des Niederschlagswassers über Lamellenklärer und Ableitung in den Vorfluter entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis eine Verbesserung für die künftige Ableitung von Press- und Schmutzwasser ergibt.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind im Detail zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

 

 

 

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Anlagen

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