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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung des Ingenieurbüros IMS Ingenieure GmbH, Achalmstraße 66, 72379 Hechingen, für die Sanierung des Wasserhochbehälters HB Wittumrain gemäß Honorarangebot vom 22.06.2023 i.H.v. zunächst 75.000,- €/netto wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Wasserbehälter HB Wittumrain im Ortsteil Warmbronn steht mit insgesamt 1600 m³ Speichervolumen für die Trinkwasserversorgung in Warmbronn zur Verfügung. Das Bediengebäude sowie die rechte Wasserkammer wurden im Jahr 1965 erbaut. Hier ist ein Speichervolumen von 600 m³ vorhanden. Die linke Wasserkammer ist aus dem Jahr 1978. Das Speichervolumen beträgt 1000 m³.

Die rechte Wasserkammer hat eine Grundfläche von ca. 12,85 x 12,85 m. Die Rauminnenhöhe liegt bei ca. 4,50 m. Es sind 4 Stützen mit Stützenkopfverstärkung vorhanden.

Die linke Wasserkammer wurde später aufgrund der notwendigen Erweiterung der Speicherkapazität, angebaut. Die Grundfläche liegt hier bei ca. 21,60 x 12,85 m. Es sind 8 Stützen vorhanden.

Der Zugang zu beiden Wasserkammern erfolgt über eine gemeinsame Wasserkammertür. Das Bediengebäude sowie der Rohrkeller sind nicht sanierungsbedürftig.

 

Eine „betontechnische Untersuchung“ durch das Büro für Bauwesen Kazmaier, Zimmermann & Team GmbH aus 73252 Lenningen ergab im Jahr 2021 folgendes Ergebnis:

 

Die Bohrkernuntersuchung ergab an den Wänden, Boden und Decke beider Behälterkammern eine gute Betonstruktur. Es wird empfohlen, u.A. auch zum Erhalt des Bauwerks als auch aus hygienischen Gründen (Verkeimungen in Hohlräumen etc.) die Wände, den Boden und die Stützen mit einer neuen Zementmörtelschicht zu versehen. Die bestehenden Betontreppen sollen durch eine Edelstahltreppen ersetzt werden. Über den Umfang der Deckensanierung muss noch entschieden werden. Eine partielle Sanierung ist jedoch an Problemstellen erforderlich.  

 

 

Erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen

 

Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Ingenieurleistungen erforderlich und zu beauftragen. Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die Fachplanungsleistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben.

 

Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Ingenieurleistungen zur Realisierung der Maßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro IMS Ingenieure GmbH, Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen, Achalmstraße 66, 72379 Hechingen, für die Planung der Sanierung des Wasserhochbehälters HB Witumrain gemäß Honorarangebot vom 22.06.2023 zu vergeben.

 

Das sich aus der Kostenschätzung (anrechenbare Baukosten gesamt ~ 750.000,- €/netto) heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Leistungen nach HOAI (HZ III, von-Satz / Grundleistungen = LP’n 3, 5 bis 9 / Besondere Leistungen = Örtliche Bauüberwachung / Umbauzuschlag / Allgemeine Nebenkosten) des Honorarangebotes vom 22.06.2023 beträgt 81.170,03 €/netto. Als Nachlass ist eine prozentuale Pauschale i.H.v. 10% der Kostenfeststellung (dies entspricht zunächst 75.000,- €/netto auf Basis der Kostenschätzung i.H.v 750.000,- €/netto) angeboten.

 

 

Ablauf

 

Mit den zuvor genannten Fachplanungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung durch das Gremium zu beginnen.

Die Vergabe und Umsetzung der Baumaßnahe erfolgt in 2024.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sanierung HB Wittumrain

 

 

 

 

Honorar für Ingenieurleistungen

2023

                      25.000

25.000

(Netto)

                     

2024

50.000

50.000

(Netto)

 

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