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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der unbefristeten Schaffung von einer Stelle in Entgeltgruppe E05-E09A TVöD mit einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent für den Bereich Personalrat wird zugestimmt.

 

Die Stelle ist im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.

 

Personalaufwendungen für das Jahr 2024 werden keine eingeplant. Sie sind ggf. aus dem Gesamtbudget zu decken.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund der Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist in der Stadtverwaltung Leonberg eine Personalvertretung (Personalräte) eingerichtet. Die Bildung und Größe der Personalräte richtet sich nach § 10 LPVG. Demnach besteht der Personalrat bei

601 bis 1.000 wahlberechtigten Beschäftigten aus 11 Mitgliedern

1.001 bis 1.500 wahlberechtigten Beschäftigten aus 13 Mitgliedern.

 

Zu den Beschäftigten zählen im Wesentlichen die Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen sowie die Auszubildenden. Darunter fallen auch Beschäftigte, die

  • am Wahltag nicht mehr als zwölf Monate ohne Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt beurlaubt sind,
  • eine Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsjahr ausüben und am Wahltag nicht mehr als zwölf Monate vom Dienst freigestellt sind,
  • Altersteilzeit im Blockmodell ausüben und sich noch nicht in der Freistellung befinden.

 

Gemäß § 45 LPVG sind die folgende Anzahl an Mitgliedern des Personalrates für die Durchführung ihrer Arbeit freizustellen bei

11 Mitgliedern im Umfang von zwei Vollzeitstellen

13 Mitgliedern im Umfang von drei Vollzeitstellen.

 

Der Personalrat hat einen Rechtsanspruch auf die Freistellung.

Der Personalrat und die Dienststelle können abweichend von dieser Regelung höhere oder niedrigere Freistellungen für die Dauer der Amtszeit des Personalrates vereinbaren.

 

Aktuell sind bei der Stadt Leonberg ca. 970 wahlberechtigte Mitarbeiter*innen beschäftigt. Durch die Besetzung unbesetzter Stellen bzw. Stellenmehrungen könnte im Jahr 2024 die ausschlaggebende Grenze von 1.001 wahlberechtigten Beschäftigten überschritten werden. Es ist deshalb eine entsprechende Stelle zu schaffen, die aber nur bei Eintritt der o.g. Bedingungen besetzt wird.

 

Da im Vorhinein nicht bekannt ist, welches Mitglied des Personalrates freigestellt wird, ist bezüglich der Eingruppierung ein Entgeltbereich angegeben (wie auch im Stellenplan für die freigestellten Personalräte). Sollte die weitere Freistellung zum Tragen kommen, wird dies erst gegen Ende des Jahres zu erwarten sein und sich deshalb nur wenig auf das Gesamtbudget auswirken.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

(mittelfristige Finanzplanung)

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KSt. 11140010

Kostenarten 40110000, 40120000, 40210000, 40220000, 40320000, 40410000

2024

109.176

111.875

Tariferhöhungen

 

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