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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr - Beschaffung von zwei Mannschaftstransportwagen (MTW)
Beschaffungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend dem Feuerwehrbedarfsplan stehen zwei Mannschaftstransportwagen (MTW) zum Ersatz an. Ersetzt werden zwei MTW (Sprinter & Vito) aus dem Jahr 2003. Grds. wäre ein Ersatz nach 15 Jahren sinn- und zweckmäßig. Nach über 20 Einsatzjahren ist eine Ersatzbeschaffung erfoderlich. Insofern befinden sich die Fahrzeuge bereits deutlich länger im Einsatzdienst. Sie sind jedoch inzwischen technisch überholt und müssen ersetz werden. Die neuen Fahrzeuge werden nach dem aktuellen Stand der Technik und umweltfreundlicher Motorentechnik beschafft.
Das Land Baden-Württemberg ünterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es gewährt hierzu Zuwendungen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen Beschaffungen der Feuerwehren. Der positive Zuwendungsbescheid für die Ersatzbeschaffung der beiden MTW liegt vor.
Anwendungsgebiete und Einsatzlagen:
- Das Fahrzeug dient vorrangig der Beförderung von Personal bei Einsätzen,
- für Lotsendienste zur Heranführung von überörtlich anrückenden Einheiten der Feuerwehr und/oder des Katastrophenschutzes,
- für die Erkundung bei Großschadenslagen oder Unwetterereignissen,
- für den Personentransport zum Austausch der Einsatzkräfte bei lang anhaltenden Einsätzen, Maßnahmen der Aus- und Fortbildung, zu Dienstbesprechungen und Informationsveranstaltungen,
- für Transportaufgaben, für die Organisation und Absicherung der Arbeit mit Jugendfeuer-wehren sowie als Zugfahrzeug für deren in Spezialanhängern untergebrachten Geräten,
- öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen an Schulen,
- für werbewirksame Veranstaltungen zur Nachwuchsgewinnung.
Durch den Einsatz dieser kleinen Fahrzeuge müssen hochwertige Lösch- und Sonderfahrzeuge nicht aus dem operativen Geschehen herausgelöst werden, um mit ihnen die eingangs genannten Aufgaben zu erfüllen. Die Maßnahmen der Brandbekämpfung und Hilfeleistungen werden nicht beeinflusst.
Die Flexibilität der Freiwilligen Feuerwehr wird erhöht. Der MTW darf, im Gegensatz zu größeren Löschfahrzeugen, mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Diesen besitzt fast jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Weiterhin werden folgende Synergieeffekte erzielt:
- Wesentliche Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten bei der Organisation und Sicherstellung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Jugendfeuerwehren),
- Wesentliche Erhöhung der Verkehrs- und Insassensicherheit (Jugendfeuerwehr),
- Erhöhung der durchschnittlichen Verfügbarkeit der hochwertigen Lösch- und Sonderfahr-zeuge, da diese nicht zum Personentransport benötigt werden.
Weiteres Vorgehen
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 14 ff. VgV) zur Fahrzeugbeschaffung. Die erforderlichen Lieferleistungen (Fahrzeugbeschaffung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- national ausgeschrieben und vergeben werden.
Beide Bestandfahrzeuge, werden nach Indienststellung der neuen Fahrzeuge ausgemustert und veräußert.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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2023 |
200.000 |
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VE im HHPLan 2023 |
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712600026027 712600026028 |
2024 |
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200.000 |
Der Betrag im HHPlanentwurf 2024 berücksichtigt. |
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712600023027 712600023028 |
2024 |
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26.000 |
Landeszuschuss, der Betrag im HHPlanentwurf 2024 berücksichtigt. |
