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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2023/183
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH
Jahresabschluss 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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21.09.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.09.2023
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung
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für die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zu stimmen,
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den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen sowie
- für die Verrechnung des Jahresverlusts in Höhe von 297.329,56 EUR mit den Ergebnissen der Vorjahre und den Vortrag des nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag verbleibenden Verlusts von 286.750,83 EUR auf neue Rechnung zu stimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH stellt nach Vorliegen des Prüfberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat unmittelbar nach Eingang gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zugestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nach der Pflegebuchführungsverordnung aufgestellt und von der Stehle, Hollaender & Partner MBB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch gemäß § 53 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, alle Zahlungen an die Prokuristen und den Geschäftsführer sowie in Stichproben die Gehaltsabrechnung einzelner Mitarbeiter.
Der Jahresabschluss wird mit einem Jahresverlust von 297.329,56 EUR festgestellt. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 10.578,73 EUR verrechnet, so dass ein Bilanzverlust von 286.750,83 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
Die Ursache für das Defizit liegt nicht in den im Gesellschaftsvertrag genannten Sachverhalten. Das Ergebnis ist nicht einer besonderen Versorgungssituation gemäß § 6 Abs. 3 zuzurechnen. Allgemeine Umstände wie Preisvereinbarungen auf Landesebene oder Tarifabschlüsse nach § 6 Abs. 4 treffen nicht zu. Daher ist das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen, ohne dass ein Verlustausgleich durch die Gesellschafter erfolgt. In Anbetracht der positiven wirtschaftlichen Entwicklung im ersten Quartal 2023 scheint ein Verlustausgleich im Jahr 2023 möglich.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Nach Beschlussfassung durch die Gesellschafter übersendet der Geschäftsführer den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung nach den Bestimmungen des § 105 GemO an die kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss vom Geschäftsführer nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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