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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalaufwendungen und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
Stellenschaffung/Stellenmehrung im Bereich Ordnungsamt, Abteilung Bürgerdienste, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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21.09.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.09.2023
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Beschlussvorschlag
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Der unbefristeten Schaffung von 2 Stellen in Entgeltgruppe 8 mit einem Beschäftigungsgrad von jeweils 100 Prozent für den Bereich Bürgeramt wird zugestimmt.
Die Stellen sind im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.
Die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 für den Zeitraum ab Mai 2024 in Höhe von insgesamt 123.865 Euro sind entsprechend einzuplanen.
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Der unbefristeten Schaffung von 1 Stelle in Entgeltgruppe 9a mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent für den Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht wird zugestimmt.
Die Stelle ist im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.
Die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 für den Zeitraum ab Mai 2024 in Höhe von insgesamt 33.191 Euro sind entsprechend einzuplanen.
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Der unbefristeten Schaffung von 1 Stelle in Entgeltgruppe 9a mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent für den Bereich Ausländeramt wird zugestimmt.
Die Stelle ist im Stellenplan 2024 entsprechend einzuplanen.
Die Personalaufwendungen für das Jahr 2024 für den Zeitraum ab Mai 2024 in Höhe von insgesamt 33.191 Euro sind entsprechend einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
1. Stellenschaffung im Bürgeramt
Aufgabenschwerpunkte:
- Selbstständige Erledigung aller Angelegenheiten nach dem Bundesmeldegesetz
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen (Reisepässe, Personalausweise, Kinderreisepässe, Führerscheine, Gewerbescheine, Jagd- und Fischereischeine)
- Einholung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen
- Verwaltung von Fundsachen
- Ausstellung von Parkberechtigungsscheinen
- Beratung der Bürger in allen Angelegenheiten des Aufgabengebietes
- Hintergrundaufgaben
Die Arbeitsmenge ist mit dem vorhandenen Personal (6 Vollzeitstellen) nicht zu bewältigen.
Nach der Erfahrung der letzten Jahre sind die Stellen im Bürgeramt im Schnitt lediglich zu ca. 70 % besetzt, d.h. in der Regel sind nur 4 Mitarbeitende tatsächlich anwesend. Der hohe Anteil an Abwesenheit ergibt sich aus den Zeiten, in denen aufgrund der hohen Fluktuation Stellen unbesetzt sind sowie aus Abwesenheitszeiten aufgrund von Krankheit oder Urlaub.
Die Zahl der Einwohner steigt kontinuierlich an: seit 01.01.2018 um 1.361 Personen auf jetzt 49.500 Personen.
Jede Mitarbeitende muss im Schnitt 20 ! Besucher pro Tag mit ihren vielfältigen Anliegen bearbeiten. Alle Hintergrundtätigkeiten, Telefonate, Beantwortung von Mails, Post, Meldeanfragen etc. sind in der Besucherstatistik nicht abgebildet. Das Publikum ist nur ein Teilbereich der Aufgaben.
Dies führt zu einer extremen Arbeitsbelastung. Wichtige und notwendig Hintergrundarbeiten können nicht zeitgerecht ausgeführt werden.
Hierunter fallen
- Anrufe entgegennehmen (vermehrt Beschwerden!)
- Post bearbeiten
- E-Mails beantworten
- Meldeportalanfragen bearbeiten
- Elektronische Rückmeldungen bearbeiten (z.B. Meldungen von anderen Bürgerämtern, Standes- und Ausländeramt, Bundesverwaltungsamt, Bundesamt für Justiz, Einschulungsdaten)
- Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei bestellen, Eingänge überprüfen, im System einarbeiten
- Ausweisterminal unter 4-Augen-Prinzip befüllen sowie auf aktuellem Stand halten. Nicht abgeholte Dokumente nach einer Woche wieder herausnehmen, dokumentieren (super Bürgerservice aber Mehraufwand für die Verwaltung).
- Fundprogramm auf dem Laufenden halten
- Organisation Fundversteigerung (seit Jahren überfällig)
- Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG): Anträge können über service-bw.de gestellt werden
- Bearbeiten von Anfragen und Anträge über separate Behördenpostfächer (z.B. service-bw) => zusätzlicher Aufwand, da mehrere E-Mail-Postfächer zu bearbeiten sind. Digitale Verwaltungsabläufe und -verfahren können nicht weiter vorangetrieben werden, da kein Personal für die Planung und Umsetzung vorhanden ist. Für den Bürger sind die digitalen Verfahren hilfreich, für die Verwaltung und die Mitarbeiter*innen im Bürgeramt bedeutet dies, dass interne Verwaltungsvorgänge zusätzlich bearbeitet werden müssen. Die Digitalisierung des Bürgeramts kann nur mit zusätzlichem Personal umgesetzt und vorangetrieben werden. Digitalisierung bedeutet nicht, dass für die Behördenmitarbeiter*innen keine Aufgaben zu erledigen sind. Jeder Vorgang muss auch intern von einem Mitarbeiter erledigt werden. Die Erledigung zählt zu den Hintergrundaufgaben und kann nicht während des Schalterbetriebs bearbeitet werden.
Außerdem wurden seit Ende 2022 insgesamt sechs Volksanträge/-begehren gestellt:
- Volksbegehren „Landtag verkleinern“
- Volksantrag für ein G9-Gesetz
- Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“
- Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“
- Volksantrag „GUTE Schule JETZT“
- Volksbehren „XXL-Landtag verhindern“.
Hierzu sind und werden weiterhin hunderte von Formblättern beim Bürgeramt eingehen. Diese gilt es neben den schon nicht zu bewältigenden Alltagsaufgaben zu bearbeiten. Bei jedem einzelnen Formblatt muss die Wahlvoraussetzung der Person geprüft und im System eingetragen werden. Im Anschluss erfolgt die schriftliche Bestätigung auf dem Formblatt. Es ist damit zu rechnen, dass regelmäßig weitere Volksanträge / -begehren initiiert werden.
Das Bürgeramt wird zu Recht gerne als „Aushängeschild“ der Stadtverwaltung bezeichnet. Die Beschäftigten möchten service- und bürgerorientiert arbeiten. Dies ist nur mit einer angemessenen Personalausstattung möglich. Derzeit entstehen erhebliche Wartezeiten für die Besucher. Dies führt zu massiven und zahlreichen Beschwerden, die aus Sicht der betroffenen Bürger durchaus berechtigt sind.
Im ersten Halbjahr 2023 haben alle damaligen Mitarbeitenden das Bürgeramt verlassen: 3 Personen haben gekündigt, 2 Personen haben sich erfolgreich intern auf besser bezahlte Stellen beworben, 1 Person ist wegen Schwangerschaft ausgeschieden.
Wenn die Rahmenbedingungen nicht verbessert werden, wird auch das schwer zu gewinnende neue Personal diese im Augenblick unattraktiven Stellen schnell wieder verlassen.
2. Stellenschaffung im Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht
Aufgabenschwerpunkte: Sachbearbeitung im Waffen- und Sprengstoffrecht
Entwicklungen im Waffenrecht seit 2014
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Jahr |
Vorgang |
Folge |
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26.04.2002 |
Amoklauf in Erfurt am Gutenberg-Gymnasium, 17 Tote |
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Im Nachgang Verschärfungen im Waffenrecht |
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11.03.2009 |
Amoklauf in Winnenden, 16 Tote, Einführung Aufbewahrungsvorschriften |
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Weitere Verschärfung des Waffenrechts |
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2013 |
Inkrafttreten der Feuerwaffenverordnung: Ein-/Ausfuhr von Schusswaffen, Waffenteilen und Munition bedarf der Genehmigung |
Umfangreiche Prüfung des Bedürfnisses Keine Stellenanteile geschaffen, Aufgabe wurde nicht wahrgenommen |
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2014 |
Trennung ÖPNV und Waffenrecht Bisher 100% Stelle in A11 |
30% verbleiben beim OA in A9 |
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2014 bis 2017 |
Erlass zur Bereinigung aller Datenbestände im Nationalen Waffenregister: aufwendige Rücksprachen mit den Waffenbesitzern und Bestimmung der Waffentypen, Erhebung der korrekten Modellbezeichnungen, Serien- / Individualnummern und der richtigen Kaliberbezeichnungen. |
Erheblicher Mehraufwand Viele Überstunden Erheblicher Anteil im Außendienst, dadurch blieben „Büro“Tätigkeiten unerledigt
25% zusätzlich (Befristet) |
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2014 bis 2016 |
Sachbearbeitung A9 im Waffenrecht mit 50% Stellenanteilen |
50% Stellenanteile und weiterhin erhebliche Anzahl an Überstunden |
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2016 |
Erlass Waffenbesitzverbote bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit von Mitgliedern der OMCG (Rocker) |
Zusätzliche Aufgabe |
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2017 |
Erlass Waffenbesitzverbote für „Reichsbürger und Selbstverwalter“ |
Zusätzliche Aufgabe |
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06.07.2017 |
Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes |
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Inkrafttreten der neuen Aufbewahrungsvorschriften |
Umfangreiche Prüfungen hinsichtlich eines möglichen Bestandsschutzes |
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Umsetzung Amnestie-Regelung |
Prüfung Straffreiheit bei Abgabe von Waffen, Munition, etc. |
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Anzeigepflicht bei Jägern verkürzt von 4 Wochen auf 2 Wochen |
Verkürzung |
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Einführung Besitzverbote Hartkerngeschosse |
Zusätzliche Aufgabe |
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Anzeigepflicht erlaubnispflichtiger Waffen auch elektronisch möglich |
Zusätzliche Aufgabe |
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2017 bis 2018 |
Zusätzliche Stellenanteile, aber keine eigentliche Schaffung |
50% Stellenanteile 25% Stellenanteile von AbtLeitung |
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09.10.2019 |
Antisemitischer Terror-Anschlag in Halle auf Synagoge 2 Menschen auf offener Straße erschossen |
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19.02.2020 |
Mord an 10 Menschen in Hanau (Täter war paranoid-schizophren + rechtsextrem) |
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01.09.2020 |
Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes Einführung des Nationalen Waffenregisters II |
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Aufstockung auf 100% Stellenanteile in A9, Aufteilung in Sachbearbeitung und Kontrollteam |
75% Stellenanteile Sachbearbeitung 25% Stellenanteile Kontrollen |
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Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen muss alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft werden |
Zusätzliche, immer wiederkehrende Aufgabe |
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Verfassungsschutz muss bei Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden |
Zusätzliche Aufgabe |
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Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig Führt zu einem Waffenbesitzverbot |
Zusätzliche Aufgabe |
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Verpflichtung von Herstellern und Händlern, Waffenbestände ins Nationale Waffenregister einzutragen |
Zusätzliche Aufgabe, Überwachung |
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Sportschützen dürfen nur noch 10 Waffen ohne Bedürfnisprüfung eintragen (gelbe WBK) – Wirkung zum 1.9.2021 |
Zusätzliche Aufgabe |
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Schießstandprüfung für erlaubnispflichtige Waffen alle vier Jahre anstatt alle fünf Jahre |
Mehraufwand |
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Neue wesentliche Waffenteile müssen separat aufgenommen, registriert und in die WBK eingetragen werden |
Mehraufwand |
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Verbot von Salutwaffen nach der EU-Feuerwaffenrichtlinie |
Zusätzliche Aufgabe |
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2021 |
Einführung von Online-Sicherheitsüberprüfung |
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2021 |
Einführung von Binnenmarkt- Informationssystem |
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Datenaustausch innerhalb der EU über die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen, Waffenteilen und Munition |
Zusätzliche Aufgabe |
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Delegation Verbringererlaubnisse von Bund auf Kommune |
Zusätzliche Aufgabe |
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31.01.2022 |
Polizistenmord in Kusel nach Wilderei durch Jäger, 2 Tote Polizeibeamte, die nur ihren Dienst taten und „hingerichtet“ wurden. |
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2023 |
Geplante Anbindung der Waffenbehörden an das Schengen-Informationssystem |
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Geplante erneute Verschärfung des Waffenrechts |
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Neue Zuverlässigkeitsprüfung, verschärfte Regeln zur Unzuverlässigkeit |
Mehraufwand |
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Einführung Pflicht zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bei erstmaliger waffenrechtlicher Antragstellung |
Zusätzliche Aufgabe |
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Pflicht, weitere Behörden anzuhören (Gesundheitsamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt) |
Mehraufwand |
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Rückwirkende Anmeldepflicht zum 1.1.2000 für Schreckschusswaffen |
Zusätzliche Aufgabe |
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Rückwirkende Nachweispflicht der Sachkunde für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen |
Zusätzliche Aufgabe |
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Halbautomatenverbot, Verhinderung einer Anscheinsgefahr nach Kriegswaffenkontrollgesetz |
Zusätzliche Aufgabe |
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Gastschützen ohne eigene Waffenbesitzkarte auf Schießständen benötigen Unbedenklichkeitsbescheinigung (= komplette Zuverlässigkeitsprüfung) |
Zusätzliche Aufgabe |
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25.02.2023 |
Schüsse auf Gastwirt in Plochingen |
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03/2023 |
Kommunalpolitiker angeschossen in Hattenhofen (Landkreis Göppingen), Motiv noch unklar, Ermittlungen laufen noch |
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03/2023 |
Unbekannte schossen in Stuttgart- Feuerbach einen 32-Jährigen auf offener Straße an |
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09.03.2023 |
Amoklauf in Hamburg durch einen Sportschützen, 8 Tote in den Räumen der Zeugen Jehovas während des Gottesdienstes Die Waffenbehörde hatte Informationen, dass Sportschütze psychisch krank war. Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen den Sachbearbeiter der Waffenbehörde |
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22.03.2023 |
Schüsse in Reutlingen auf einen Polizeibeamten; deutschlandweite Reichsbürger- Razzia – (Reichsbürger besaß 22 legale Waffen) |
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11.05.2023 |
Schüsse durch 53- jährigen Täter, 2 Tote, im Daimler-Benz- Werk Sindelfingen, Werkhalle: Factory 56, illegaler Waffenbesitz |
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28.05.2023 |
Messerstecherei in Stuttgart in Waffenverbotszone, 3 Schwerverletzte nach Auseinandersetzung beim Autocorso anlässlich Wahl Türkei |
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Zahlen, Daten, Fakten
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
01/2023 bis 05/2023 |
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Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis |
Vergleichszahlen fehlen in alter Statistik |
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Waffenbesitzer |
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367 |
|
389 |
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Kleine Waffenscheine |
276 |
299 |
354 |
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Waffen |
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3689 |
3717 |
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Waffenbesitzkarten |
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798 |
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Jäger |
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134 |
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Sportschützen |
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366 |
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Während Corona nahm die Anzahl der Sportschützen ab, da die Schützenhäuser geschlossen waren und keiner dem Schießsport nachgehen konnte. Bedürfnisbescheinigungen wurden von den schießsportlichen Verbänden nicht ausgestellt. Da keine Jägerprüfungen erfolgten, konnten auch keine neuen Jagdscheine an „Jungjäger“ erteilt werden. Inzwischen steigen die Zahlen wieder an.
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Entwicklung Kleiner Waffenschein |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
31.5.2023 |
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Neuerteilungen in Leonberg |
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46 |
35 |
37 |
25 |
20 |
15 |
39 |
Durch die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 31.12.2015-01.01.2016 war ein starker Anstieg der Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines zu verzeichnen.
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Aufbewahrung |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
06/2022 |
31.5.2023 |
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Kontrollen |
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|
1 |
2 |
165 |
44 |
Corona |
32 |
10 |
Rückstände der Waffenbehörde
ERBFÄLLE:
(übernommen 2014 49 Fälle, aufgearbeitet seitdem 20 Fälle, noch offen: 29 Erbfälle)
Problem: seit der Notariatsreform zum 01.01.2018 gestaltet sich die Sachbearbeitung sehr schleppend, da die Zuständigkeit des Amtsgerichtes/Nachlassgerichtes gegeben ist und bei Anfragen an das Nachlassgericht bzgl. der Erben mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Monaten zu rechnen ist.
Nachforschungen und Ermittlungen möglicher Erben sowie die Kontaktaufnahme bzgl. des Verbleibs der Waffen gestaltet sich schwierig und zeitaufwendig.
- 29 Altfälle
- 5 neue Vorgänge
Überprüfung der erfolgten Blockierpflicht von Erbwaffen:
betrifft frühere Erbfälle; alte ausgestellte Erbenwaffenbesitzkarten vor 2014!
Die betroffenen Erben wurden teilweise angeschrieben, die Blockierpflicht der Waffe jedoch nie überwacht. Es befinden sich keine Nachweise in den Waffenakten, ob diese Waffen tatsächlich blockiert sind.
- Kann bisher nicht wahrgenommen werden, umfangreiche Recherche der Akten
Bedürfniswiederholungsprüfung aller Sportschützen:
Der betroffene Personenkreis ist zu ermitteln, anzuschreiben, entsprechende Bescheinigungen sind von den Sportschützen bei den schießsportlichen Verbänden einzuholen und das Bedürfnis für jede Waffe ist entsprechend nachzuweisen.
- Pflichtaufgabe konnte bisher nicht wahrgenommen werden
- 379 Sportschützen und eine Vielzahl an Waffen
Waffenbesitzverbote:
15 x Prüfung von möglichen Waffenbesitzverboten aufgrund anhängiger Strafverfahren
1 x Prüfung eines Waffenbesitzverbotes aufgrund eines Berichts des Polizeireviers gegen einen Nichtwaffenbesitzer in einem psychischen Ausnahmezustand (Schizophrenie und Cannabiskonsum) - Vorgang ist in Bearbeitung, fachpsychologisches Gutachten wurde angefordert.
- 16 Vorgänge
Vergleich mit anderen Waffenbehörden
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Kommune |
Sachbearbeitung |
Verfügungen |
Kontrollpersonal |
Zahl der Einwohner pro 100%-Stelle |
Zahl der Inhaber waffenrechtl. Erlaubnisse pro 100%-Stelle |
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Leonberg 49.000 EW |
0,75 |
0,25 aufgeteilt auf 2 geringfügige Beschäftigungen |
65.000 |
1090 |
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Ditzingen 25.000 EW |
0,50 SB 0,20 AbtL
zusätzl. ab 2023: 0,30 |
Abteilungsleitung und Amtsleitung |
GVD |
25.000 |
|
|
Böblingen 50.000 EW
|
0,60 0,20 Mitarbeiterin Rechtsabteilung zusätzl. ab 2023: 0,30
Summe: 1,1 |
Mitarbeiterin Rechtsabteilung und Abteilungsleitung |
GVD |
45.0000 |
640 |
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Sindelfingen 64.000 EW |
1,0 + Vertretung + Abteilungsleitung |
Abteilungsleitung |
GVD |
64.000 |
|
|
Herrenberg 33.000 EW |
0,40 Sachgebietsleitung mit 0,10 Summe: 0,5 |
Sachgebietsleitung und Amtsleitung |
0,6 |
66.000 |
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Bruchsal 47.000 EW |
0,75 Abteilungsleitung 0,15 Summe: 0,9 |
Abteilungsleitung |
GVD |
52.000 |
|
Die Waffenbehörde Leonberg ist stark frequentiert mit Publikum und vielen Telefonaten. Viele behördliche Anfragen (z.B. Polizei, Staatsschutz, etc.) und Anfragen von Waffenhändlern gehen bei der Behörde ein. Der Publikumsverkehr geht aufgrund der gesetzlichen Eintragungsfristen stets vor, daher ist keine Zeit vorhanden, komplizierte und zeitaufwendige Vorgänge zeitnah und ohne Unterbrechung abzuarbeiten.
Das Waffenrecht ist auf individuelle Prüfungen und Ermessensentscheidungen ausgelegt. Es handelt sich im Waffen- und auch im Sprengstoffrecht ausschließlich um Einzelfallprüfungen und Einzelfallentscheidungen, angepasst auf die entsprechende Fallkonstellation.
Das Waffenrecht geht soweit, dass auch ein Eingriffsrecht / eine Einschränkung des geschützten Grundrechtes (Art. 13 Grundgesetz) möglich ist. Bei Gefahr im Verzug besteht die Anordnungsbefugnis für eine notwendige Haus-/Wohnungsdurchsuchung ohne vorherigen Durchsuchungsbeschluss eines Gerichts.
Es gibt keine Vertretung, da der komplette Aufgabenbereich des Waffen- und Sprengstoffrechts bisher von einer Person eigenverantwortlich betreut wird.
In Anbetracht der Aufgabenwahrnehmung ist die Einstufung der vorhandenen Stelle in mindestens A11 gehobener Dienst gerechtfertigt. In den anderen Kommunen werden die Verfügungen von den Abteilungs- und/oder Amtsleitungen bearbeitet (mind. A12). Bisherige Stelle sollte als Teamleitung Waffenrecht eingestuft werden. Zusätzlich ist zur Entlastung der Teamleitung eine Sachbearbeitung mit einem Umfang von 50% notwendig.
Jegliche Vorkommnisse mit Waffen enden sehr schnell mit Toten und Verletzten. Dies führt zwangsläufig zu umfangreichen Untersuchungen im Nachgang. Bei Versäumnissen im Bereich Waffenrecht besteht für alle Beteiligten in der Gesamthierarchie vom Sachbearbeiter bis zum Oberbürgermeister das hohe Risiko einer persönlichen strafrechtlichen Verantwortung. Auch aus diesem Grund besteht dringender Handlungsbedarf.
3. Stellenschaffung im Ausländeramt
Aufgabenschwerpunkte:
- Durchführung und Organisation der erkennungsdienstlichen Behandlung an einer separaten IT-Komponente
- Dateneingabe und -pflege des Fachanwendungsprogramms sowie im Ausländerzentralregister
- Erteilung von Auskünften bei grundsätzlichen Fragen oder einfachen Anliegen
- Erfassen und Auswerten ausländerrechtlicher Daten
- Arbeiten mit der elektronischen Ausländerakte
- Vertretung und Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
Der Arbeitsumfang in der Einzelfallbearbeitung ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen und steigt weiter an. Die notwendigen und durch gesetzliche Vorgaben festgelegten Arbeitsschritte können mit dem vorhandenen Personal nicht mehr bewältigt werden.
Flüchtlinge: Das Flüchtlingsthema beschäftigt auch weiterhin das Ausländeramt. Durch die speziellen (bundes-)rechtlichen Vorgaben entsteht ein deutlicher Mehraufwand. Immer mehr Aufgaben werden auf die unteren Ausländerbehörden abgewälzt. Nicht nur durch die Zahl der Fälle, sondern in jeder Einzelfallbearbeitung (z.B. erkennungsdienstliche Behandlung = PIK-Registrierung).
PIK-Registrierung: Die PIK-Registrierung ist eine neue und zeitaufwendige (Dauer-) Aufgabe der Ausländerämter. Pro Fall/Ausländer werden hierfür 50 Minuten benötigt (inkl. Vorbereitung und Nachbearbeitung). Seit dem Beginn der PIK-Registrierung im Juli 2022 bis Mai 2023 wurden insgesamt 439 Personen an der PIK-Station in Ditzingen registriert. Das sind im Durchschnitt 44 Personen und 37 Arbeitsstunden pro Monat. Diese Aufgabe konnte nur durch eine kurzfristig eingestellte Aushilfskraft bewältigt werden.
Der Bund gibt vor, dass die unteren Ausländerbehörden vermehrt Ausländer*innen erkennungsdienstlich behandeln sollen, die ins Bundesgebiet einreisen und nach Leonberg zuziehen. Nur so kann erfasst werden, wer sich tatsächlich im Bundesgebiet (legal) aufhält. Versäumnisse in diesem Bereich können erhebliche sicherheitsrelevante Folgen haben. Diese Vorgabe kann nur mit zusätzlichem Personal umgesetzt werden.
Außerdem leben aktuell 638 geflüchtete Personen aus der Ukraine in Leonberg, die vom Ausländeramt lediglich einen vorübergehenden Aufenthaltstitel (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt bekommen haben. Für die ausstehende Prüfung der einzelnen Anträge auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Erstellung des elektronischen Aufenthaltstitels fehlen die personellen Ressourcen.
Zuwachs an Ausländer*innen: Die Zahl der in Leonberg lebenden Ausländer steigt stetig an. Bereits vor der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus der Ukraine waren 10.550 Ausländer registriert. Die Anzahl ist seit März 2022 bis Mai 2023 um weitere 1.303 Personen gestiegen (aktuell 11.853 Ausländer). Dadurch steigt die Zahl der Kundenkontakte (wie z.B. Anträge, Kunden vor Ort, E-Mails, Anrufe, Post, etc.)
Die rechtlichen Vorgaben verändern sich in rasantem Tempo. Die MitarbeiterInnen müssen sich stets an den neuesten Vorgaben orientieren und Änderungen im Arbeitsablauf vornehmen.
Mobilität: Die Mobilität der ausländischen Bevölkerung (Zu- und Wegzüge) hat enorm zugenommen. Diese Vorgänge werden nicht in den Bestandszahlen abgebildet. Beispielhaft sei die kurze Verweildauer der Flüchtlinge in den Unterkünften des Landkreises (GU) genannt. In aller Regel fallen in der oftmals sehr kurzen Zeit des Aufenthalts in der GU umfangreiche ausländerrechtliche Arbeiten an, die keinen Zeitaufschub bis zur weiterten Verbringung der Personen in die AU dulden.
Die Umstellung auf digitale Aktenführung ist grundsätzlich positiv. Die Bearbeitung der Zu- und Wegzüge benötigt aber mehr Zeit als zuvor. Die Akten müssen gescannt werden, in die Fachanwendung übertragen und der Einzelfall eingearbeitet werden. Wegzüge müssen über Cryptshare mit zwei separaten verschlüsselten E-Mails an die andere Behörde versendet werden. Daher hat sich der Zeitaufwand für diese Vorgänge deutlich erhöht (um mindestens 5 Min. pro Fall).
Einführung neuer Systeme: Im Jahr 2024 werden weitere Plattformen (Europäische Registrierungsplattform – TPD-Plattform) in Betrieb genommen. Außerdem werden Softwareerweiterungen wie das das Europäische Einreise-/Ausreiseregister (EES) umgesetzt. Diese Systeme müssen täglich bearbeiten, sprich die Daten eingearbeitet und abgeglichen werden.
Umsetzung der Vorgaben nach dem Onlinezugangsgesetz: es wurde ein separates Behördenpostfach eingerichtet. Dieses gilt es zusätzlich zu betreuen um diverse Anträge und Anliegen zu bearbeiten. Direkte Online-Dienste können nicht angeboten werden, da keinerlei Kapazitäten für die Planung, Prüfung und Umsetzung vorhanden sind.
Qualifizierte Beratung: nach Maßgabe des Ministeriums der Justiz und für Migration BaWü muss das Ausländeramt eine qualifizierte Beratung hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a bzw. § 25b Aufenthaltsgesetz anbieten. Hierfür sollen die betreffenden Ausländer von der Ausländerbehörde zu einem Vor-Ort-Gespräch eingeladen werden, bei welchem sie über die Rechtslage ausführlich zu informieren sind. Das Gespräch und die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und dem Regierungspräsidium zu übersenden. Diese Beratungspflicht kann mit dem vorhandenen Personal nicht umgesetzt werden.
