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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 19.12.2017 wird mit Wirkung zum 01.10.2023 aufgehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gewährten Darlehen bis 30.09.2023 abzuwickeln.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 19.12.2017 (2017/292) wurde die Verwaltung ermächtigt, an städtische Eigenbetriebe und städtische Eigengesellschaften mit einer Beteiligungsquote von über 50% im Rahmen der Liquiditätsplanung selbstständig kurzfristige Darlehen mit einer maximalen Laufzeit bis zu einem Jahr zu gewähren. Über die gewährten Darlehen wurde in den Folgejahren im Finanz- und Verwaltungsausschuss jährlich berichtet. Die Verzinsung erfolgte unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Basiszinssatzes der Bundesbank zuzüglich aktuellem Zinssatzes der Kreissparkasse Böblingen für das Sonderkreditkonto.

 

Grund für die Beschlussfassung war, dass auf Grund der Reform der Einlagensicherung zum 01.10.2017 Geldanlagen nur noch bei öffentlichen Banken in voller Höhe gesichert waren. Hinzu kam, dass für die Gelder auf den städtischen Konten Verwahrentgelte gezahlt werden mussten.

 

Durch die geänderte Zinspolitik sind zum einen seit Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr zu zahlen und zum anderen können inzwischen auch wieder Termingelder im Rahmen der kassenmäßigen Liquiditätsplanung mündelsicher und zu guten Konditionen angelegt werden.

 

Das letzte Termingeld in Höhe von 5.000.000 EUR wurde für 90 Tage zu einem Zinssatz von 3,55 % im Jahr angelegt.

 

Die Gründe für die Beschlussfassung vom 19.12.2017 bestehen nicht mehr und werden mittelfristig auch nicht mehr eintreten, so dass der Beschluss aufzuheben ist. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss mit Wirkung zum 01.10.2023 aufzuheben und die bestehenden Darlehensgewährungen bis 30.09.2023 abzuwickeln.

 

Es sind noch drei Darlehen an den Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH mit einer Gesamthöhe von 1.500.000 EUR ausgezahlt, die alle bis 30.09.2023 zurückgezahlt werden müssen. Auf Grund der Bürgschaftsgewährung für einen Investitionskredit ist bei dessen Aufnahme die Liquidität in der Gesellschaft zum Ausgleich der Kassenkredite gesichert.

 

Der Verzicht auf die Darlehensgewährungen führt zum Wegfall des dadurch entstehenden Verwaltungsaufwands. Dieser umfasst:

  • Erstellen der Darlehensvereinbarungen
  • Verbuchung und bilanzielle Darstellung
  • Überwachung und Einforderung der Rückzahlungen, die nicht in allen Fällen vereinbarungsgemäß erfolgt sind
  • jährlicher Bericht im Finanz- und Verwaltungsausschuss

 

Die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften haben die Möglichkeit, Kassenkredite zur Liquiditätssicherung jederzeit auf dem freien Markt zu erhalten, ohne dass hierfür höhere Kosten entstehen. Es ist davon auszugehen, dass die Konditionen sogar günstiger sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

X

 

Durch den Wegfall der Darlehensgewährung an Eigenbetriebe und Eigengesellschaften entfallen zwar zum einen die Zinsen für die Darlehen, jedoch können auf der anderen Seite im Rahmen der Liquiditätsplanung nach aktuellen Konditionen Termingelder angelegt werden.

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