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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2023/187
Grunddaten
- Betreff:
-
Essenspreisanpassung durch den Caterer im Kinderhaus Stadtpark, Kinderhaus Ezach und Kinderhaus Warmbronn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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11.09.2023
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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20.09.2023
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Dem Auftrag zur Erfüllung der Dienstleistung Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhauses Stadtpark, des Kinderhauses Ezach und des Kinderhauses Warmbronn über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 wurde am 16.11.2021 (Vorlage 2021/368-01; 2021/367-01; 2021/365-01) durch den Gemeinderat zugestimmt.
Das Unternehmen Hofmann Catering-Service GmbH aus Boxberg-Schwaigern bittet erstmalig am 12.05.2023 und erneut am 23.05.2023 für das Kinderhaus Stadtpark, das Kinderhaus Ezach und das Kinderhaus Warmbronn um eine außerordentliche Preisanpassung ab dem 01.07.2023, da der bisherige Preis nicht mehr auskömmlich ist. Zum 01.01.2024 ist der Caterer berechtigt, die Essenspreise auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes (Nahrungsmittel) zu erhöhen. Zum aktuellen Zeitpunkt würde das eine Erhöhung um 22,3% bedeuten. Die Kosten im Bereich der Warenbeschaffung sind aber bereits im Jahr 2022 extrem gestiegen und deshalb wird einer außerordentlichen Preiserhöhung bereits ab dem 01.10.2023 zugestimmt. Ein Mehrbedarf entsteht – mit Ausnahme im Kinderhaus Stadtpark - durch die Essenszahlen nicht, denn es sind entgegen der Planungen die Essenszahlen geringfügig gesunken. Eine weitere Preisanpassung zum 01.01.2024 ist nicht möglich.
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alter Preis |
neuer Preis |
Preissteigerung in Prozent |
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Brutto |
Brutto |
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Stadtpark |
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Kita Ü3 |
4,37 € |
5,28 € |
20,82 |
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Ezach |
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Krippe |
4,75 € |
5,68 € |
19,58 |
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Kita Ü3 |
4,87 € |
5,83 € |
19,71 |
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Warmbronn |
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Krippe |
4,48 € |
5,38 € |
20,09 |
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Kita Ü3 |
4,60 € |
5,54 € |
20,43 |
Dem Amt für Jugend, Familie und Schule liegen die Warenkostenberechnungen bzw. Preisblätter vor.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 36500011 Kinderhaus Kinderhaus Stadtpark
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2023
2024
2025 |
103.500
120.000
120.000
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107.595
120.000
120.000
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Mehrbedarf um 4.095 € bei ca. 4.500 Essensportionen um je 0,91 €.
Die vertraglich ab 01.01.2024 mögliche Essenspreiserhöhung aufgrund des gestiegenen Lebensmittelindexes wurde bereits berücksichtig. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 36500008 Kinderhaus Ezach
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2023
2024
2025
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74.000
68.000
68.000
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74.000
68.000
68.000
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Mehrbedarf durch tatsächlich niedrigere Essenszahlen in 2023 als prognostiziert gedeckt.
Niedrigere Essenzahlen in 2022 und die vertraglich ab 01.01.2024 mögliche Essenspreiserhöhung aufgrund des gestiegenen Lebensmittelindexes wurden bereits berücksichtig.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. |
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Sachkonto 42710000 Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kostenstelle 36500301 Kinderhaus Kinderhaus Warmbronn |
2023
2024
2025 |
70.000
75.000
75.000
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70.000
75.000
75.000
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Mehrbedarf durch tatsächlich niedrigere Essenszahlen in 2023 als prognostiziert gedeckt.
Die vertraglich ab 01.01.2024 mögliche Essenspreiserhöhung aufgrund des gestiegenen Lebensmittelindexes und niedrigere Essenszahlen in 2022 wurden bereits berücksichtig. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.
Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2025 veranschlagt. |
