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Eilentscheidung - 2023/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Vergabe für Sanierung des Wasserschadens wird an die Firma SPS Gebäudesanierung Service GmbH, Mollenbachstr. 21, 71229 Leonberg, auf Grundlage Ihres Angebots in Höhe von 81.540,11 € (brutto) genehmigt.
  2. Die Kosten des Selbstbehalts in Höhe von ca. 5.000,00 € (brutto) werden genehmigt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

11243035 – 51110000

Aufwendungen im Zusammenhang m. Katastrophen u. ä. Ereign.

2023

0

81.540,11

Der Finanzbedarf entspricht der Auftragssumme

11243035 – 50120000

Empfang Schadensersatzleistungen

2023

0

76.540,11

Die Summe entspricht der Erstattung der WGV Versicherung

11243035 – 42110000 Sophie-Scholl-GS

Unterhaltung Grundstück und bauliche Anlagen

2023

4.331.875

5.000

Der Selbstbehalt wird vom Budget Unterhaltung Grundstück und baulichen Anlagen gedeckt.

 

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Begründung der Eilentscheidung

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

In der Sophie-Scholl-Schule wurde Anfang des Jahres ein Wasserschaden im Bereich des Bewegungsraums festgestellt. Nach einer Leckageortung konnte ein undichtes Abwasserrohr im angrenzenden Lagerraum festgestellt werden. Das defekte Rohr wurde umgehend repariert. Nach mehreren Feuchtemessungen wurde allerdings festgestellt, dass das Wasser über einen längeren Zeitraum ausgetreten sein muss. Der Schaden wurde daraufhin umgehend der Versicherung gemeldet. Bei einem gemeinsamen Termin vor Ort wurde die weitere Vorgehensweise besprochen und man kam zu dem Ergebnis, dass der Boden im Bewegungsraum und den angrenzenden Räumen (Umkleide, Lager, Abstellraum) sowie ein Teilbereich des Foyers entfernt und erneuert werden muss. Die Maßnahmen sollen in den Sommerferien durchgeführt werden, damit keine Einschränkung im Schulablauf entsteht.

Sämtliche Kosten für die Demontage und die gleichwertige Wiederherstellung werden von der WGV Versicherung übernommen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme bis Ende der Sommerferien fertiggestellt ist, wird der Einbau eines Dünnestrichs empfohlen. Dies ermöglicht eine schnelle Begehung und des Estrichs und Wiedereinbau des Bodenbelags. Da es sich bei dem Einbau des Dünnestrichs laut der Versicherung um sogenannte Beschleunigungskosten handelt, werden diese Kosten von der Versicherung, gemäß abgeschlossenem Vertrag, nicht übernommen. Es entsteht für die Stadt Leonberg ein Selbstbehalt in Höhe von ca. 5.000 €. Eine Ausführung der Arbeiten mit einem konventionellen Estrich hat zur Folge, dass die Maßnahmen nicht in den Sommerferien abgeschlossen werden können und somit die Räume und ein Teil des Foyers zum Beginn des kommenden Schuljahres nicht zur Verfügung stehen würden.

 

Die WGV hat für die Maßnahmen ein Angebot der Firma Bronzel Unternehmensgruppe eingeholt. Die Arbeiten würden durch die Tochterfirma SPS Gebäudesanierung Service GmbH NL Leonberg durchgeführt werden. Der Auftrag muss von der Stadt Leonberg erteilt werden. Eine direkte Beauftragung durch die Versicherung ist nicht möglich. Das Angebot wurde von der Versicherung geprüft und zur Beauftragung freigegeben. Somit werden im Rahmen der Gebäudeversicherung die Kosten für die gleichwertige Wiederherstellung bis auf den Selbstbehalt von 5.000 € komplett übernommen. Trotz Kostenübernahme durch die Versicherung war aufgrund der Wertgrenzen (ü. 60.000 Euro) eine direkte Beauftragung für die Sanierung nicht möglich.

 

Begründung der Eilentscheidung

Die Arbeiten müssen zwingend in den Sommerferien durchgeführt werden um weitere Schäden (Schimmel etc.) zu vermeiden. Des Weiteren wird für die Demontage und Wiederherstellung mind. 5 Wochen benötigt. Um den Schulbetrieb nicht zu beeinträchtigen, kann die Sanierung nur in den 6 Wochen Sommerferien stattfinden.

Aufgrund der sitzungsfreien Zeit und des Ausführungszeitraums in den Sommerferien erforderte die Vergabe der Sanierungsarbeiten eine Eilentscheidung.

 

 

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