Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2022/397
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung und Erneuerung von Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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13.09.2023
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.09.2023
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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26.09.2023
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Beschlussvorschlag
- Die aufgelisteten Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren umgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Instandsetzung der Asphaltdecke in der
Fichtestraße zwischen Schleiermacherstraße und Seestraße im Haushaltsjahr 2024 auszuschreiben und entsprechend der Wertgrenzen zu vergeben.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Straßenerhaltung ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen an Straßen, die der Instandsetzung, der Wiederherstellung des Gebrauchswerts für den Straßennutzer und der Umwelt-verträglichkeit dienen.
Nach gültigem Recht sind Straßen so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen von Sicherheit und Ordnung genügen.
Das in die Verkehrsflächen investierte Anlagevermögen ist gesamtwirtschaftlich optimal zu erhalten.
Die bauliche Erhaltung untergliedert sich in drei Bereiche, die bauliche Unterhaltung (örtliche, punktuelle, kleinflächige Maßnahmen), die Instandsetzung (großflächige Maßnahmen) und die Erneuerung (kompletter Straßenausbau).
In der Sitzungsvorlage werden großflächige Maßnahmen der Instandsetzung, die zur Ausführung anstehen aufgezeigt.
Die Verpflichtung der Kommunen zur Erhaltung der kommunalen Straßen erstreckt sich auf folgende Ziele:
• Erhaltung eines möglichst sicheren Zustands des öffentlichen Verkehrsraums
• Wirtschaftliche Erhaltung des in Verkehrsflächen investierten Anlagevermögens
• Vermeidung unangemessener physischer Beanspruchungen der Straßennutzer
Für den Unterhalt kommunaler Straßen müsste laut „Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen“ ein jährlicher Mindestbetrag von 1,2-1,5% des Anlagevermögens bereitgestellt werden, dies ist den meisten Kommunen nicht möglich und führt zu permanenten Wert- und Qualitätsverlusten.
In unserem Fall wären ca. 1,3 Mio. EUR jährlich bereitzustellen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bei ihrer Prüfung im Jahr 2014 darauf hingewiesen, dass zwischen ausschließlichen Instandsetzungen von Straßen und weitergehenden Erneuerungsmaßnahmen zu unterscheiden ist:
- Ausschließliche Instandsetzungen im Bereich der Fahrbahndecke (Decken-erneuerungen), auch größere Oberflächenbehandlungen, sind demnach über den Ergebnishaushalt abzurechnen. Diese werden in dieser Vorlage behandelt.
- Wird bei größeren Maßnahmen außer dem Deckbelag auch noch eine bzw. mehrere Tragschichten großflächig erneuert, gelten diese Arbeiten als Erneuerungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind, da sie der Substanz-verbesserung des Anlagevermögens dienen, über den Finanzhaushalt abzurechnen. Erneuerungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. Für diese Baumaßnahmen wird jeweils ein eigener Investitionsauftrag im jeweiligen Finanzhaushalt gebildet.
Größere Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahndeckschicht, bei denen stellenweise auch die Asphalttragschicht instandgesetzt wird, lassen sich gemäß dieser Kategorisierung oftmals nicht eindeutig zuordnen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt daher im Zweifelsfall solche Maßnahmen über den Ergebnishaushalt abzurechnen.
Instandsetzungen
Die nachfolgend aufgeführten Straßen, werden in Teilabschnitten einer großflächigen Instandsetzung, Bausumme > 60.000,00 EUR, zugeführt, welche bezüglich ihres Umfangs die Arbeiten des normalen Jahresbaus übersteigen. Diese Maßnahmen werden in den nächsten Jahren öffentlich ausgeschrieben und über den Ergebnishaushalt abgerechnet:
Straße erforderliche geplante
Mittel Ausführung
Fichtestraße (Schleiermacher Straße – Seestraße) 207.000,00 EUR 2024
Mörikestraße (Körnerstraße – Lachentorstr.) - Hö 117.000,00 EUR 2025
Eichendorffstraße (Lessingstraße – Lachentorstr.) - Hö 68.000,00 EUR 2025
Leonberger Straße (Wilhelmstraße – Bismarckstraße) 126.000,00 EUR 2026
Steinstraße (Römerstraße – Keplerstraße) 143.000,00 EUR 2026
Seestraße (Sedammstraße – Fichtestraße) 161.000,00 EUR 2027
Berliner Straße (Hainbuchenweg – Breslauer Straße) 262.000,00 EUR 2028
Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren werden die in den Auflistungen genannten Straßen instandgesetzt bzw. erneuert.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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54100000 – 42120110 Instandsetzung von Straßen |
2024 |
1.100.000 |
207.000 |
Die aufgelisteten Maßnahmen werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren umgesetzt. |
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54100000 – 42120110 Instandsetzung von Straßen |
2025 |
1.100.000 |
185.000 |
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54100000 – 42120110 Instandsetzung von Straßen |
2026 |
1.100.000 |
269.000 |
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54100000 – 42120110 Instandsetzung von Straßen |
2027 |
1.100.000* |
161.000 |
*Für die Haushaltsjahre ab 2027 wurden noch keine Mittel veranschlagt. |
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54100000 – 42120110 Instandsetzung von Straßen |
2028 |
1.100.000* |
262.000 |
