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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/308-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr 2022 einschließlich der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kill und Bloch, Lampertheim wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

  1. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aufgrund der Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Überörtlichen Allgemeinen Finanzprüfung Stadt Leonberg 2013 – 2016, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017, Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg 2013 – 2018 und Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg 2013 – 2017 (8.3.6, A 84, Seiten 59/60) die Gebührenkalkulation ordnungsgemäß korrigiert.

 

  1. Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossene Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,95 EUR/m³ auf 2.05 EUR/m³ zum 01.01.2016 und unveränderte Grundgebühr werden durch die Kalkulation des Wasserpreises 2022 nicht verändert.
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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 22.09.2022 wurde der obige Beschlussvorschlag einstimmig und ohne Enthaltungen an den Gemeinderat empfohlen.

 

Die Beschlussempfehlung wurde in Ziffer 1 geändert.

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