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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/282-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung einer nachträglichen Hallenbadschließung zu, unter der Voraussetzung, dass der kritische Zustand eingetreten ist.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahmen im Rathaus zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahmen in städtischen Gebäuden außerhalb des Rathauses zu.
  4. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von „Energiepaten“ in Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Gebäuden zu.
  5. Der Gemeinderat stimmt dem Abstellen der Brunnen im Stadtgebiet zu.
  6. Die Energiesparverordnungen von Bund und Land ist in folgenden Punkten anzuwenden:
  • Lufttemperaturhöchstgrenze in städtischen Büros ist auf 19 Grad begrenzt
  • Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr beheizt
  • Sport- oder Mehrzweckhallen sowie Museen werden auf eine vertretbare Mindesttemperatur beheizt
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzend verweist der Ortschaftsrat Gebersheim auf die Einhaltung der Energiesparverordnung von Bund und Land.

 

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