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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/282
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiesparmaßnahmen der Stadt Leonberg im Zuge der aktuellen Gaskrise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für Klimaschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.09.2022
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung einer nachträglichen Hallenbadschließung zu, unter der Voraussetzung, dass der kritische Zustand eingetreten ist.
2. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahmen im Rathaus zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahmen in städtischen Gebäuden außerhalb des Rathauses zu.
4. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von „Energiepaten“ in Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Gebäuden zu.
5. Der Gemeinderat stimmt dem Abstellen der Brunnen im Stadtgebiet zu.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Situation der Energieversorgung in Deutschland ist infolge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen eingeschränkten Gasverfügbarkeit sehr kritisch. Es muss jetzt gehandelt werden, um die Erdgasspeicherfüllung nachhaltig positiv zu beeinflussen und den Gasverbrauch, sowohl zur Wärme- als auch Stromerzeugung, deutlich zu reduzieren. Die Maßnahmenauswahl orientiert sich dabei vor allem an den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Städtetages und ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Energie sparen“ der Stadtverwaltung unter der Leitung von Baudezernent Klaus Brenner.
Die Stadt Leonberg setzt sich zum Ziel, bis Ende 2022 insgesamt 15% der Energie (Wärme und Strom) einzusparen. Die Erfolge der Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bewertet. Die nachfolgenden Energiesparvorschläge stehen zur Diskussion und sind vom Gemeinderat zu beschließen.
Nachträgliche Schließung des Hallenbades
Folgende Maßnahmen sind im Hallenbad bereits in der Umsetzung:
- Um Energie zu sparen, bleibt die Sauna im Hallenbad vorerst geschlossen.
- Des Weiteren wird die Wassertemperatur des Schwimmerbeckens von 28°C auf 26°C und die Wassertemperatur des Nicht-Schwimmerbeckens von 30°C auf 28°C reduziert.
- Die Raumtemperatur wird von 32°C auf 30°C abgesenkt.
Im Falle des Eintretens eines kritischen Zustandes, wird das Hallenbad nachträglich geschlossen. Der kritische Zustand ist erreicht, wenn die Bundesregierung im Zuge des „Notfallplan Gas“ die Notfallstufe als höchste Alarmstufe ausruft.
Maßnahmen im Rathaus
Im Rathaus werden die Duschen ab sofort auf Kaltwasser umgestellt. Zudem wird ab der Heizperiode nur noch ein Aufzug in Betrieb gelassen.
Maßnahmen in städtischen Gebäuden außerhalb des Rathauses
In allen städtischen Gebäuden werden die Duschen ab sofort auf Kaltwasser umgestellt.
Einführung von „Energiepaten“ in Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Gebäuden
Pro Gebäude oder für mehrere einzelne Gebäude wird ein Energiepate ernannt. Hierzu können sich Schüler, Lehrer, Erzieher, Bürger oder auch Verwaltungsmitarbeiter melden. Die Aufgaben des Energiepaten umfassen einerseits die Nutzersensibilisierung in Bezug auf mögliche Energieverschwendungen in den zu betreuenden Gebäuden. Andererseits werden sie mit Temperaturfühlern ausgestattet, um den Temperaturverlauf zu überwachen und mögliche Energieeinsparungen zu ermitteln. Diese Temperaturfühler helfen den Energiepaten dabei, erhöhte Raumtemperaturen zu erkennen.
Abstellen der Brunnen im Stadtgebiet
Es werden nach Möglichkeit alle Brunnen im Stadtgebiet durch Außerbetriebnahme der entsprechenden Pumpen abgestellt. Dies gilt nicht für die Pumpen, die für das Überleben der hier ansässigen Fische gebraucht werden.
Abschaltung der Straßenbeleuchtung einzelner Straßenzüge
Aktuell erfolgt eine Reduzierung der Leuchtstärke ab 22:30 Uhr über die halbnächtige Schaltung (Einsparung 30%). Durch die Umrüstung auf LED-Technik konnte in den letzten Jahren ca. 900.000 kWh Strom eingespart werden. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Straßenbaulastträger. Ein weiterer aufwendiger Schritt wäre das komplette Abschalten der Straßenbeleuchtung einzelner Straßenzüge (Anliegerstraßen). Diese Maßnahme ist mit erheblichem Personalaufwand und Kosten verbunden, da jede abzuschaltende Leuchte elektrotechnisch umgeklemmt werden muss. Bei 6.600 Leuchten à 80 € entspricht das 528.000 €.
