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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr 2022 einschließlich der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kill und Bloch, Lampertheim wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

  1. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aufgrund der Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Überörtlichen Allgemeinen Finanzprüfung Stadt Leonberg 2013 – 2016, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017, Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg 2013 – 2018 und Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg 2013 – 2017 (8.3.6, A 84, Seiten 59/60) die Gebührenkalkulation ordnungsgemäß korrigiert.

 

  1. Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossene Erhöhung der Verbrauchsgebühr von 1,95 EUR/m³ auf 2.05 EUR/m³ zum 01.01.2016 und unveränderte Grundgebühr werden durch die Kalkulation des Wasserpreises 2022 nicht verändert.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kill und Bloch, Lampertheim haben unter Berücksichtigung o.g. Prüfungsfeststellungen und in Absprache mit dem zuständigen Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Überörtlichen Allgemeinen Finanzprüfung Stadt Leonberg 2013 – 2016, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017, Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg 2013 – 2018 und Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg 2013 – 2017 die Wasserpreiskalkulation 2022 neu kalkuliert, die nun einer ordnungsgemäßen Kalkulation entspricht.

 

 

 

 

 

In der Anlage befindet sich die vollständige Wasserpreiskalkulation 2022 sowie eine Zusammenfassung der Änderungen zu der bisher von der GPA als fehlerhaft eingestuften Kalkulation zum 01.01.2016. Eine nachträgliche Änderung für die Gebührenzahler ergibt sich durch die Wasserpreiskalkulation 2022 nicht, da beim Beschluss vom 17.11.2015 keine Erhöhung der Grundgebühr beschlossen wurde.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

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