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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/305
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtwerke Leonberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Dezernat II
- Beteiligtes Amt:
- Stadtwerke Leonberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Hinblick auf die Änderungen des Gemeindewirtschaftsrechts durch das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) wurden auch das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung in 2020 an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Nach den Übergangsregelungen des § 19 EigBG müssen für das Rechnungswesen der Eigenbetriebe spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2023 entweder die Vorschriften nach dem HGB oder die für die Gemeinden geltenden Vorschriften für die kommunale Doppik angewendet werden. Hierzu wurden vom Innenministerium sowohl eine EigBVO-HGB als auch eine EigBVO-Doppik erlassen.
Nach § 12 Abs. 3 EigBG ist in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke festzulegen, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die kommunale Doppik erfolgen.
Die vorliegende Betriebssatzung der Stadtwerke Leonberg vom 01.01.2021 enthält hierzu keine entsprechende Festlegung zum Rechnungswesen und ist daher anzupassen.
Deshalb wird § 1 Nr. 5 um Satz 2 ergänzt: Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Die neugefasste Betriebssatzung soll zum 01. Oktober 2022 in Kraft treten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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289,1 kB
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