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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/292
Grunddaten
- Betreff:
-
Kläranlage Ersatzlösung Biologie
Definition der Vorzugsvariante aus der Vorplanung (Leistungsphase 2) und Genehmigung der dazugehörigen Kostenschätzung zur Erweiterung und Sanierung der Belebung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
22.09.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
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Entscheidung
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|
|
|
27.09.2022
|
Beschlussvorschlag
- Die Variante 4 Neubau Membranbiologie und Neubau Vorsiebung wird genehmigt.
- Die Kostenschätzung aus der Vorplanung zur Variante 4 wird genehmigt mit:
- Baukosten 10.103.100 €
- Maschinentechnik: 5.652.500 €
- EMSR: 975.800,00 €
- Unvorhergesehenes und Baunebenkosten (inkl. Ingenieurhonorar): 5.045.600 €
SUMME: 21.777.000 € brutto.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Variante 4 weiter zu verfolgen und die entsprechende Entwurfsplanung zu erstellen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit Beschlussvorschlag 2021/107 vom 05.05.2021 und Ingenieurvertrag vom 28.06.2021 wurde das Ingenieurbüro Holinger Ingenieure GmbH, Merklingen / Holinger AG, Schweiz, Robert-Bosch-Straße 2/1, D-89188 Merklingen beauftragt die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, Leistungsphasen 1 bis 9), Tragwerksplanung (HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1 bis 6) und Technische Ausrüstung (HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1 bis 9) auszuführen.
Aktueller Stand der Planung ist Leistungsphase 2 Vorplanung.
1 VARIANTENÜBERSICHT
Im Zuge der Projektgespräche zur Vorplanung wurden die Ergebnisse der Betriebsdatenauswertung vorgestellt und verschiedene Planungsvarianten diskutiert. Während des Workshops mit dem Ingenieurbüro Holinger Ingenieure GmbH sowie der Abteilungs- und Betriebsleitung zeigte sich, dass die betrieblichen Bedürfnisse nicht nur die Sanierung des Belebungsbeckens erfordern, sondern auch einen Umbau der Kläranlage zu einem 2-straßigen Betrieb mit weitest gehender Redundanz aller Anlagenteile und Maschinen notwendig machen, um die mittlerweile unumgänglichen und auch künftig anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch das Betriebspersonal durchführen zu können.
In der folgenden Tabelle 1 sind die untersuchten Varianten dargestellt.
Tabelle 1: Übersicht der untersuchten Planungsvarianten
|
Planungsvarianten |
|
|
Variante 1 |
Neubau Nachklärbecken & Sanierung Belebungsbecken |
|
Variante 2 |
Neubau Nachklärbecken & Neubau Belebungsbecken (Becken in Becken) |
|
Variante 3 |
Neubau Nachklärbecken & Vergrößerung Belebungsbecken durch Tieferlegen der Sohle & Umbau Denitrifikationsbecken zu RRB |
|
Variante 4 |
Neubau Membranbiologie & Neubau Vorsiebung |
Varianten 1 bis 3
Bei den Varianten 1 bis 3 ist gleich, dass als vorbereitende Maßnahme zur Außerbetriebnahme des bestehenden Belebungsbeckens ein zusätzliches Beckenvolumen von ~ 5.760 m³ geschaffen werden muss, um über die Dauer der Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen die biologische Reinigung des Abwassers aufrecht zu erhalten. Im Sinne einer nachhaltigen Weiterverwendung sollen die neu errichteten Becken künftig als Nachklärbecken verwendet werden.
Durch den Bau der neuen Nachklärbecken wird das Nachklärbecken 1 in seiner bestehenden Form und Funktionsweise nicht mehr benötigt. Um das vorhandene Beckenvolumen nicht ungenutzt zu lassen, wurde untersucht, ob das Becken zum Adsorptionsbecken (PAK-Kontaktbecken) für die Spurenstoffelimination umgebaut und wirtschaftlich optimiert werden kann.
Das gereinigte Abwasser aus den Nachklärbecken würde in einem neuen Verteilerbauwerk zu-sammengeführt und von hier ein Teilstrom (QSpur,max = 225 l/s) in das PAK-Kontaktbecken (Ad-sorptionsstufe) geleitet werden. Die Restwassermenge fließt direkt zum Tuchfilter. Im Kontaktbecken erfolgt die gezielte Dosierung und Einmischung der PAK (Bemessungswert: 12 mg/l). Anschließend wird das behandelte Abwasser ebenfalls auf die Tuchfilter geleitet, wo die Feststoffe vom Abwasser getrennt werden.
Das vorhandene Verfahren zur Spurenstoffelimination (PAK-Dosierung derzeit: 15 mg/l) wird so von einer einstufigen zu einer zweistufigen Anwendung der Pulveraktivkohle umgestellt, mit dem Ziel die Gesamtelimination des Verfahrens durch die zweistufige Adsorption zu verbessern.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde festgestellt, dass bei Investitionskosten von rund 0,6 Mio. € und Betriebskosten für Umwälzung, Wartung, etc. eine Umnutzung des Nachklär-becken 1 erst ab einer Reduktion der PAK-Dosierung von über 8 mg/l wirtschaftlich ist (vorhandenes Einsparpotenzial 3 mg/l). Aus diesem Grund wird die Umsetzung der Optimierung der 4. Reinigungsstufe nicht empfohlen.
Variante 4
Bei der Variante 4 wird der Neubau einer Membranbiologie angestrebt. Die Entfernung der gelösten Abwasserinhaltstoffe erfolgt wie gehabt in einem Belebungsbecken. Die Abtrennung des Schlammes findet jedoch nicht durch Sedimentation im Nachklärbecken, sondern mittels Membranen in Filtrationskammern statt. Durch Wegfall der physikalischen Grenzen des Nachklärbeckens sind wesentlich höhere Feststoffgehalte in der Belebung (bis 10 g/l) möglich, welche zu einer Verringerung des nötigen Beckenvolumens führen.
Aufgrund der Porengröße der Membranen kann die bisherige Tuchfiltration entfallen, durch die Membranen wird zuverlässig die Einleitung von potenziell multiresistenten Bakterien und Mikroplastik in die Glems verhindert. Weiterhin ist eine Reduktion der Abwasserabgabe möglich, da der Ablaufwert für Phosphor auf unter 0,01 mg P/l (nicht fällbarer Phosphoranteil) gesenkt und sich ebenso die abfiltrierbaren Stoffe (AFS) von 5 mg/l auf 0 mg/l reduzieren.
1.1 Variante 1
Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Planungsvariante 1 stellen sich wie folgt dar:
- Neubau eines Nachklärbeckens mit separatem Verteilerbauwerk, sowie einem Rücklaufschlammpumpwerk
- Sanierung des Belebungsbeckens (Status quo bleibt erhalten; 1-straßig)
- Optimierung der 4. Reinigungsstufe durch Umbau von Nachklärbecken 1 zum PAK-Kontaktbecken und Neubau eines Verteilerbauwerks für das PAK-Kontaktbecken
Abbildung 1: Schematische Darstellung der Planungsvariante 1
1.2 Variante 2
Die in Variante 2 geplanten Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen stellen sich folgendermaßen dar:
- Neubau eines Nachklärbeckens mit separatem Verteilerbauwerk, sowie einem Rücklaufschlammpumpwerk
- Bau eines neuen Belebungsbeckens im bestehenden Becken (2-straßig), mit integriertem Zulaufschacht
- Verlegen neuer Leitungen vom vorgeschalteten Denitrifikationsbecken zum Zulauf Belebungsbecken
-
Optimierung der 4. Reinigungsstufe durch Umbau von Nachklärbecken 1 zum PAK-Kontaktbecken und Neubau eines Verteilerbauwerks für das PAK-Kontaktbecken
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Planungsvariante 2
1.3 Variante 3
Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Planungsvariante 3 stellen sich wie folgt dar:
- Neubau eines Nachklärbeckens mit separatem Verteilerbauwerk, sowie einem Rücklaufschlammpumpwerk
- Bau eines neuen Belebungsbeckens mit tiefer liegender Sohle, im bestehenden Becken (2-straßig)
- Umnutzung des bestehenden Denitrifikationsbeckens als Zwischenspeicher für erhöhten Zulauf (Regenrückhaltebecken)
-
Optimierung der 4. Reinigungsstufe durch Umbau von Nachklärbecken 1 zum PAK-Kontaktbecken und Neubau eines Verteilerbauwerks für das PAK-Kontaktbecken
Abbildung 3: Schematische Darstellung der Planungsvariante 3
1.4 Variante 4
Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Planungsvariante 4 stellen sich wie folgt dar:
- Neubau einer Membranbiologie und Teilumbau des Filtratspeichers für den Einbau einer Vorsiebung
-
Optional: Umnutzung DN-Becken und/oder Nachklärung 1 als Zwischenspeicher für erhöhten Zulauf (Regenrückhaltebecken mit Regenwasserfiltration über nachgeschalteten Tuchfilter)
Abbildung 4: Schematische Darstellung der Planungsvariante 4
2 ERMITTLUNG DER VORZUGSVARIANTE
Für die Wahl der Vorzugsvariante werden zunächst Ausschlusskriterien betrachtet, welche Planungsrandbedingungen verletzen. Im Hinblick auf den Betrieb der Kläranlage Mittleres Glemstal ist zukünftig ein 2-straßiger Betrieb erforderlich, um mittlerweile unumgängliche und auch künftig anfallende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch das Betriebspersonal, sowie Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.
Tabelle 2: Variantenübersicht Ausschlusskriterien
|
Ausschlusskriterien |
Variante |
|||
|
1 |
2 |
3 |
4 |
|
|
Flexibler Betrieb (2-straßig) |
nicht gegeben |
ok |
ok |
ok |
|
Aktuelle Ausbaureserve (10 %) |
nicht gegeben |
ok |
ok |
ok |
|
Künftige Erweiterungsfähigkeit |
kritisch |
kritisch |
kritisch |
ok |
Bei der Sanierung des Belebungsbeckens (Variante 1) ist kein Ausbau auf einen 2-straßigen Betrieb möglich, genauso wenig wie ein Ausbau auf die vorgegebene Ausbaugröße (5 % + 10 % Reserve) berücksichtigt wird. Dies führt in der Konsequenz zum Ausschluss von Variante 1, da zwei der drei Ausschlusskriterien nicht erfüllt werden können.
Auch die künftige Erweiterungsfähigkeit ist bei Variante 1 kritisch, da nach dem Umbau nur noch eine geringe Baufläche für zukünftige Erweiterungen (verfahrenstechnisch oder Zuwachs) zur Verfügung steht. Dieses Kriterium zeigt sich bei den Varianten 2 und 3 ebenfalls als kritisch. Der bisher auf dem Kläranlagengelände zur Verfügung stehende Raum wird durch die neuen Nachklärbecken in Anspruch genommen. Künftige Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sind dann nur im Bestand im laufenden Betrieb mit erheblichem Aufwand möglich.
Bei Variante 4 sind alle Ausschlusskriterien als unkritisch einzustufen. Die MBR-Anlage wird 2-straßig geplant und auf die erhöhte Ausbaureserve dimensioniert. Durch die Umstellung des Betriebes auf die MBR-Anlage werden große Flächen bzw. Bauwerke (Belebungsbecken, Nachklärbecken, etc.) frei, welche für eine zukünftige Erweiterung der Kläranlage nutzbar gemacht werden können. Auch die künftige Bauwerksunterhaltung ist in einem deutlich geringeren Umfang notwendig (geringere Betonsanierungskosten). Nicht zuletzt ermöglich diese Variante zukünftig 100 % betriebliche Redundanz.
3 BAUABLAUF UND PROVISORIEN
Die notwendigen Baumaßnahmen zur Umsetzung der Varianten 1 bis 3 unterteilen sich in mehrere Bauphasen. In einem ersten Bauabschnitt erfolgt bei allen drei Varianten, parallel zum fortlaufenden Betrieb der Kläranlage, der Neubau des Verteilerbauwerks und der Nachklärbecken inklusive Verlegung der dazugehörigen Rohrleitungen.
Anschließend werden die neuen Nachklärbecken mit einem Belüftungssystem sowie der notwen-digen Messtechnik ausgerüstet und für die Dauer der Sanierungs- (Variante 1) bzw. Neubaumaß-nahmen (Variante 2 und 3) des Belebungsbeckens vorübergehend als Belebung betrieben. Die Regelung der temporären Belüftung wird über die bestehende Steuerung abgedeckt.
Durch die Errichtung einer provisorischen Pumpstation am vorgeschalteten Denitrifikationsbecken und einer provisorischen Rohrleitung mit Anschluss an das neue Verteilerbauwerk wird der Abwasserstrom zu den neuen Nachklärbecken (temporäre Belebungsbecken) umgeleitet, so dass das Belebungsbecken außer Betrieb genommen werden kann. Für die Ableitung des Abwasser-Belebtschlamm-Gemisches aus der temporären Belebung zum bestehenden Verteiler-bauwerk wird ebenfalls eine provisorische Pumpstation inklusive Rohrleitung errichtet.
Im nächsten Bauabschnitt kann nun die Sanierung bzw. der Neubau des Belebungsbeckens erfolgen.
Die während der Bauzeit erforderlichen Provisorien sind in der nachfolgenden Abbildung 5 sche-matisch dargestellt.
Nach Fertigstellung der Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen und Inbetriebnahme des Bele-bungsbeckens erfolgt der Rückbau der provisorischen Pumpstationen inkl. der Rohrleitungen sowie des temporären Belüftungssystems in den neuen Nachklärbecken. Die Nachklärbecken werden anschließend mit Räumern ausgestattet und als klassische Absetzbecken in Betrieb genommen.
Abbildung 5: Schematische Darstellung der Provisorien vor/während Sanierung/Neubau BB
Für die Variante 4 ist ein Neubau der gesamten MBR-Anlage, mit nur geringfügigen Provisorien im Bereich der Vorklärung zur Errichtung der Vorsiebung, sowie während des Anschlusses der Ablaufleitung an das Ablaufbauwerk der Tuchfiltration, möglich. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt ein Umschluss zur MBR und die Kläranlage kann unterbrechungsfrei weiterbetrieben werden.
Im Anschluss können die alten Anlagenteile umgebaut (DN-Becken und/oder Nachklärbecken 1 zum Regenrückhaltebecken für erhöhten Zulauf mit Regenwasserfiltration über nachgeschalteten Tuchfilter) oder stillgelegt (Belebungsbecken und Verteilerbauwerk) werden.
4 KOSTENSCHÄTZUNG
Die netto Erstinvestitions- und Betriebskosten wurden auf Grundlage der DIN 276 als Kosten-schätzung mit einer Genauigkeit von ± 30 % ermittelt. Die Kostenschätzung basiert auf tatsächlich angefallenen Kosten aus vergleichbaren Projekten und aktuellen Richtpreisangeboten.
Im Hinblick auf die geplanten Betonsanierungsmaßnahmen (Variante 1) ist von einem großen Kostenrisiko auszugehen das deutlich über 100 % hinausgehen kann.
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Geschehnisse ist weiterhin von einer hohen Preisdynamik und längeren Lieferzeiten auszugehen, was zum aktuellen Zeitpunkt nicht seriös vorhergesagt werden kann.
Für die Erstinvestitionskosten erfolgte eine Trennung nach Baukosten, Kosten für Maschinen-, sowie Elektrotechnik (EMSR). Dazu werden Kosten für Unvorhergesehenes (UVG) und Nebenkosten ausgewiesen, worin das Ingenieurhonorar enthalten ist.
Die jährlichen Betriebskosten setzen sich aus den durch die Verfahrenstechnik der einzelnen Varianten erzeugten Energiekosten, den Kosten für Chemikalien, den Personalkosten zum Betrieb der Anlage, sowie Wartungskosten zusammen. Die Betriebskostenschätzung wird als Ver-gleichskostenschätzung durchgeführt, so dass die Kosten, welche in allen Varianten gleich groß sind, z.B. für die Phosphorfällung, die Entsorgung des Rechenguts, etc., nicht enthalten sind. Dementsprechend handelt es sich bei den Betriebskosten auch nicht um die im späteren Betrieb tatsächlich anfallenden Gesamtbetriebskosten, sondern nur um vergleichende Betriebskosten in-nerhalb der Variantenuntersuchung.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden die Erstinvestitionskosten auf 10.000 €, die Be-triebskosten auf 1.000 € gerundet dargestellt.
4.1 Vergleich der Erstinvestitionskosten
Für die untersuchten Varianten sind die Erstinvestitionskosten (Genauigkeit ± 30 %) in der nachfolgenden Tabelle 3 zusammengestellt. Bei den Kosten für Unvorhergesehenes und Nebenkosten sind die Honorarkosten des Ingenieurbüros Holinger Ingenieure GmbH enthalten.
Tabelle 3: Übersicht Erstinvestitionskosten der Planungsvarianten (Netto)
|
Variante |
Baukosten |
Maschinen- technik |
EMSR |
UVG+ Nebenkosten |
Gesamtkosten |
|
V 1 |
9.110.000 € |
1.670.000 € |
900.000 € |
3.520.000 € |
15.200.000 € |
|
V 2 |
12.030.000 € |
2.240.000 € |
900.000 € |
4.570.000 € |
19.740.000 € |
|
V 3 |
14.110.000 € |
2.000.000 € |
800.000 € |
5.090.000 € |
22.000.000 € |
|
V 4 |
8.490.000 € |
4.750.000 € |
820.000 € |
4.240.000 € |
18.300.000 € |
4.2 Vergleich der Betriebskosten
In der nachfolgenden Tabelle 4 sind die Kosten für Betriebsmittel und sonstige betriebliche Aufwendungen zusammengestellt, die bei der Kalkulation der Betriebskostenschätzung verwendet wurden. Erwartungsgemäß zeigt sich, dass die Varianten 1 bis 3 niedrigere Energiekosten haben als die Variante 4 mit der Membrananlage. Der Personalaufwand ist jedoch bei den Varianten 1 bis 3 höher, da hier ein erhöhter Aufwand für den Betrieb des Tuchfilters anfällt.
Tabelle 4: Zusammenstellung der Betriebskosten (Netto)
|
Variante |
Energie |
Material- einsatz |
Personal |
Wartung |
Gesamtkosten |
|
V 1 |
331.000 € |
- € |
78.000 € |
26.000 € |
435.000 € |
|
V 2 |
338.000 € |
- € |
78.000 € |
32.000 € |
448.000 € |
|
V 3 |
314.000 € |
- € |
78.000 € |
28.000 € |
420.000 € |
|
V 4 |
402.000 € |
6.000 € |
60.000 € |
39.000 € |
507.000 € |
5 DYNAMISCHE KOSTENVERGLEICHSRECHNUNG
Zur Vergleichbarkeit der untersuchten Varianten wurde eine dynamische Kostenvergleichsrechnung durchgeführt. Der Projektkostenbarwert berücksichtigt folgende Punkte: Erstinvestitionskosten, Reinvestitionskosten während des Planungshorizontes und die im gewählten Planungshorizont anfallenden Betriebskosten.
5.1 Kostenvergleichsrechnung (KVR)
Der Planungshorizont und die Abschreibungszeiträume / Nutzungsdauer wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Leonberg (Abteilung Stadtentwässerung) in einem Planungsworkshop mit dem Ingenieurbüro festgelegt und sind in nachfolgender Tabelle 5 dargestellt. Es handelt sich dabei um übliche Zeiträume, die bei anderen Maßnahmen auch herangezogen werden.
Tabelle 5: Betrachtungszeitraum des Projektes
|
Betrachtungszeitraum |
|
|
Untersuchungszeitraum / Planungshorizont |
30 Jahre |
|
Abschreibungszeiträume |
|
|
Bautechnik |
30 Jahre |
|
Anlagentechnik |
15 Jahre |
|
Elektrotechnik |
10 Jahre |
Die EMSR-Technik muss demnach nach 10 Jahren und die Maschinen- und Verfahrenstechnik nach 15 Jahren ausgetauscht werden.
5.2 Zinssätze
Bezüglich der Berechnung der Reinvestitionskosten und der Betriebskosten über den Betrach-tungszeitraum wurden die folgenden Zinssätze berücksichtigt.
Tabelle 6: Zinssätze für Kostenvergleichsrechnung (nach DWA-Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien))
|
Angenommene Zinssätze |
|
|
Nominalzinssatz in |
3,00 % p. a. |
|
Realzinssatz |
1,98 % p. a. |
|
Real jährliche Preissteigerungsraten für Energie |
3,00 % p. a. |
|
Real jährliche Preissteigerungsraten für Betriebskosten |
1,00 % p. a. |
5.3 Jahreskosten aus Projektkostenbarwert
Anhand der in Kapitel 5.1 und 5.2 festgelegten Randbedingungen und den in Kapitel 4 abgeschätzten Kosten ergeben sich die in Tabelle 7 berechneten Projektkostenbarwerte. Dabei werden die Projektbarwertkosten auf 10.000 € und die Jahreskosten auf 1.000 € gerundet dargestellt.
Die Projektkostenbarwerte berechnen sich aus den Erstinvestitionskosten, Reinvestitionskosten und den Betriebskosten, die während des betrachteten Zeitraumes von 30 Jahren anfallen. Dieser Wert wird über den gesamten Zeitraum gemittelt, wodurch sich die gemittelten Jahreskosten ergeben.
Aufgrund der genannten Genauigkeit der Kostenschätzung von ± 30 % sind die Varianten 2, 3 und 4 als annähernd gleichwertig zu betrachten.
Die künftig anstehenden Sanierungsmaßnahmen bei den Varianten 1 bis 3, für das Nachklärbecken 2 und den Tuchfilter (einschließlich der Peripheriebauwerke), sind in den angesetzten Re-investitionskosten nicht berücksichtigt.
Tabelle 7: Übersicht Projektkostenbarwertschätzung (Netto)
|
Parameter |
V 1 |
V 2 |
V 3 |
V 4 |
|
Erstinvestitionskosten |
15.200.000 € |
19.740.000 € |
22.000.000 € |
18.300.000 € |
|
Reinvestitionskosten |
2.990.000 € |
3.490.000 € |
3.120.000 € |
5.530.000 € |
|
Betriebskosten 30a |
14.320.000 € |
14.680.000 € |
13.760.000 € |
16.800.000 € |
|
Projektkostenbarwert |
32.510.000 € |
37.910.000 € |
38.880.000 € |
40.630.000 € |
|
Jahreskosten |
1.448.000 € |
1.689.000 € |
1.732.000 € |
1.810.000 € |
5.4 Vorläufiger Mittelabfluss
Nachfolgend sind die aktualisierten Kosten (brutto), ausgehend von Variante 4, ca. 18,3 Mio. netto = 21,7 Mio. brutto, dargestellt.
Die Baukosten (brutto) beinhalten Bau, Maschinentechnik, EMSR und UVG+Nebenkossten (hier: ohne aktualisiertes Ingenieurhonorar, weil gesondert aufgeführt).
2022: voraussichtlich abfließende Planungskosten/Ingenieurhonorar: 172.675 €
voraussichtlich abfließende Baukosten: 0 €
SUMME 2022: 172.675 €
2023: voraussichtlich abfließende Planungskosten/Ingenieurhonorar: 434.350 €
voraussichtlich abfließende Baukosten: 1.520.000 €
SUMME 2023: 1.954.350 €
2024: voraussichtlich abfließende Planungskosten/Ingenieurhonorar: 324.870 €
voraussichtlich abfließende Baukosten: 12.000.000 €
SUMME 2024: 12.324.870 €
2025: voraussichtlich abfließende Planungskosten/Ingenieurhonorar: 177.310 €
voraussichtlich abfließende Baukosten: 3.600.000 €
SUMME 2025: 3.777.310 €
2026: voraussichtlich abfließende Planungskosten/Ingenieurhonorar: 111.860 €
voraussichtlich abfließende Baukosten: 3.450.935 €
SUMME 2026: 3.562.795 €
In Abhängigkeit der Entscheidung zur Vorzugsvariante, wird im Zuge der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) die Kostenberechnung erstellt und entsprechend das Honorar angepasst.
6 BEWERTUNG DER UNTERSUCHTEN VARIANTEN
Um die verschiedenen Varianten objektiv zu betrachten und zu bewerten, wird eine Nutzwertanalyse angewendet, die aus zwei unterschiedlichen Faktoren besteht: Ein monetärer Bewertungs-faktor, welcher die Jahreskosten (= Betriebs- + Abschreibungskosten) vergleicht und ein nicht-monetärer Bewertungsfaktor, welcher sich aus mehreren Kriterien zusammensetzt.
Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse sind in Tabelle 8 dargestellt. Als Variante mit den niedrigsten Jahreskosten erhält V 1 die maximal möglichen 12 Punkte im monetären Faktor, V 4 erhält 9 Punkte. Die V 4 schneidet bei den nicht monetären Faktoren am besten ab. Der Flächenbedarf der Biologie wird erheblich verringert. Zusätzlich werden nach dem Umbau die Flächen des alten Belebungsbeckens, sowie mindestens eines Nachklärbeckens, frei. Das Verfahren ist durch den Aufbau in mehrere Straßen sehr flexibel. Durch den vollständigen Rückhalt der Feststoffe, sowie von Mikroplastik und antibiotikaresistenten Keimen, trägt die Variante 4 zu einer nochmaligen Verbesserung hinsichtlich des Gewässerschutzes bei. Weiterer Vorteil ist die Zukunftsfähigkeit hinsichtlich möglicher Verschärfungen der Einleitbedingungen.
Abschließend werden die beiden Hauptfaktoren gewichtet, wobei der monetäre Faktor mit 70 %, der nichtmonetäre Faktor mit 30 % in das Gesamtergebnis einfließt. Die V 2 erreicht in der Gesamtwertung 9,10 Punkte und ist damit am schlechtesten bewertet, während die V 4 mit 9,75 Punkten die beste Bewertung erhält.
Tabelle 8: Bewertungsmatrix der untersuchten Varianten
|
Kriterien/Bewertung |
Monetärer Faktor |
Nicht monetäre Faktoren |
Gewichtete Gesamt-punktzahl |
|||
|
PKBW |
Flächenbedarf |
Ökologie |
Flexibilität des Verfahrens |
Zukunfts-fähigkeit |
||
|
Gewichtung |
70 % |
30 % |
100 % |
|||
|
Untergewichtung |
|
25 % |
25 % |
25 % |
25 % |
|
|
V 1 (Sanierung+NKB) |
12,00 |
8 |
6 |
0 |
0 |
9,45 |
|
V 2 (Umbau BB+NKB) |
10,01 |
8 |
8 |
8 |
4 |
9,10 |
|
V 3 (Neubau BB+NKB) |
9,65 |
8 |
10 |
10 |
10 |
9,60 |
|
V 4 (Neubau MBR) |
9,00 |
12 |
10 |
12 |
12 |
9,75 |
Die Variante 4, Neubau Membranbiologie, stellt sich im Ergebnis der Nutzwertanalyse somit als Bestvariante dar und wird für die weitere Planung empfohlen.
7 AUSWIRKUNGEN AUF DIE ABWASSERGEBÜHREN
Mit Sitzungsvorlage 2021/278 wurde dem Gemeinderat dargelegt, wie sich die geplanten Investitionen im Abwasserbereich auf die Abwassergebühren künftig auswirken wird. Je 1 Mio. € ergibt sich eine Erhöhung um 0,02 €/m3 bei der Schmutzwassergebühr. Die Maßnahme löst einen Gebührenanteil von 0,44 €/m3 aus, soweit diese auch im geplanten Investitionsvolumen abgewickelt wird.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
753800027008 – 78720000 Kläranlage Ersatzlösung Biologie |
2022 |
350.000 |
200.000 |
|
|
|
2022 |
12.500.000 |
|
Verpflichtungsermächtigung |
|
|
2023 |
0 |
1.500.000 |
Verpflichtungsermächtigung Der geänderte Finanz-bedarf wird im Haushalts-planentwurf 2023 veran-schlagt. |
|
|
2023 |
4.500.000 |
2.000.000 |
Der geänderte Finanz-bedarf wird im Haushalts-planentwurf 2023 veran-schlagt. |
|
|
2024 |
5.000.000 |
12.500.000 |
Der geänderte Finanz-bedarf wird im Haushalts-planentwurf 2023 veran-schlagt. |
|
|
2025 |
3.000.000 |
3.800.000 |
Der geänderte Finanz-bedarf wird im Haushalts-planentwurf 2023 veran-schlagt. |
|
|
2026 |
0 |
3.600.000 |
Der geänderte Finanz-bedarf wird im Haushalts-planentwurf 2023 veran-schlagt. |
