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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/303
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasser Kläranlage Ausstattung
- Planung der Sanierung der EMSR-Technik (Elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik)
- Kostenberechnung der Entwurfsplanung
- Erhöhung der anrechenbaren Kosten und des Ingenieurhonorars
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.09.2022
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Beschlussvorschlag
- Das Ingenieurbüro Redlich und Partner GmbH, Rheingauer Str. 9, D-65388 Schlangenbad hat die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Maßnahme Sanierung der EMSR-Technik (Elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik) erstellt. Diese wird zur Kenntnis genommen.
- Durch die Kostenberechnung (Stand 08.07.2022) haben sich die Kosten erhöht. Von der Erhöhung der Kosten von 5.809.664 €/brutto auf 7.420.220 €/brutto wird Kenntnis genommen.
- Laut Ingenieurvertrag vom 20.07.2021 wird das Honorar für die Grundleistungen beim Leistungsbild Technische Ausrüstung nach den anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung der Entwurfsplanung ermittelt und ist somit Abrechnungsgrundlage für die weiteren Leistungsphasen.
- Die Erhöhung der Gesamtkosten wird genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit Beschlussvorlage 2021/209 vom 06.07.2021 und Ingenieurvertrag vom 20.07.2021 wurde das Ingenieurbüro Redlich und Partner GmbH, Rheingauer Str. 9, D-65388 Schlangenbad mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 bis 9) zur Sanierung der EMSR-Technik auf der Kläranlage Mittleres Glemstal beauftragt.
Das Ingenieurbüro Redlich und Partner GmbH, Rheingauer Str. 9, D-65388 Schlangenbad hat im Zuge der Entwurfsplanung die Kostenberechnung (Stand 08.07.2022) erstellt und vorgelegt.
In der Kostenberechnung (KB) zur Entwurfsplanung haben sich die anrechenbaren Kosten erhöht. Dadurch erhöht sich das Ingenieurhonorar, was aufgrund der anrechenbaren Kosten (netto) und der im Ingenieurvertrag geregelten Randbedingungen, wie Umbauzuschlag, Nebenkostenpauschale und Nachlass nun aktualisiert ermittelt wurde.
Die gestiegenen Kosten gemäß Entwurfskostenberechnung vom 08.07.2022 sind wie folgt zu begründen:
In der ursprünglichen Kostenschätzung zur Zustandsdokumentation sind keine Baukosten gemäß der Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktionen enthalten. Es handelt sich dabei um die Bauleistungen für die Gründungsmaßnahmen der neuen Betonfertigteilstationen, Umbaumaßnahmen im Rechengebäude und die neu zu errichtenden Kabelleerrohrtrassen.
Die Kosten gemäß Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktionen betragen laut Entwurf 363.900 € netto.
Die detaillierten Aufwendungen für die Gründungsmaßnahmen der neuen Betonfertigteilstationen, die Umbaumaßnahmen im Rechengebäude und die neu zu errichtenden Kabelleerrohrtrassen konnten erst ermittelt werden, nachdem die Standorte der neuen Betonfertigteilstationen im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung festgelegt wurden.
Da dies zum Zeitpunkt der Zustandsdokumentation noch nicht klar war, waren auch keine dementsprechenden Leistungen aufgeführt.
Des Weiteren sind in den letzten Jahren erhebliche Teuerungen im Bereich der elektrotechnischen Ausrüstung für Nieder- und Mittalspannungsanlagen bis 36 kV sowie Gebäudeautomation zu verzeichnen. Die Kostenschätzung gemäß Maßnahmenkatalog aus dem Vertrag datiert auf März 2020. Das statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig die Preisindizes für die Bauwirtschaft, zuletzt vom Stand Mai 2022. Auf Seite 14 sind die Preissteigerungen dargestellt. Von 2020 bis Mai 2022 ist eine Preissteigerung für Nieder- und Mittalspannungsanlagen bis 36 kV sowie Gebäudeautomation in Höhe von etwa 24 % bzw. 25 % zu verzeichnen.
Die ursprünglich angesetzten anrechenbaren Kosten aus der Bestandsaufnahme VgV-Verfahren (Kostenannahme-KA) betrugen 4.330.022,00 € netto (s. 2021/209).
Die Kostensteigerung der Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen beträgt:
- Kosten AG4 laut KA: 3.251.981 € netto VgV-Verfahren Kostenannahme
- Kosten AG4 laut KB: 4.037.596 € netto (inkl. KG 300)
- Kostensteigerung = 785.615 € netto entspricht etwa 24,2 %
Die Kostensteigerung der Anlagengruppe 8 Automation beträgt:
- Kosten AG8 laut KA: 1.078.041 € netto
- Kosten AG8 laut KB: 1.526.321 € netto
- Kostensteigerung = 448.280 € netto entspricht etwa 41,6 %
Die Gesamt-Kostensteigerung Starkstromanlagen und Automation beträgt:
- Kosten AG4+AG8 laut KA: 4.330.022 € netto
- Kosten AG4+AG8 laut KB: 5.563.917 € netto
- Kostensteigerung = 1.233.895 € netto entspricht etwa 28,5 %
Die SUMME der Baukosten nach Kostenberechnung beträgt: 6.621.061,23 € brutto
Dadurch hat sich das Ingenieurhonorar erhöht.
Das ursprüngliche Honorar laut Ingenieurvertrag vom 20.07.2021 betrug 656.937,64 € brutto:
- Honorar AG4 laut VgV-Verfahren KA: 462.206,84 € brutto
- Honorar AG8 laut VgV-Verfahren KA: 194.730,80 € brutto
Das aktualisierte Honorar nach Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung hat sich wie folgt erhöht:
- Honorar AG4 laut KB: 543.267,73 € brutto
- Honorar AG8 laut KB: 255.890,90 € brutto
SUMME aktualisiertes Honorar nach Kostenberechnung: 799.158,63 € brutto
Die vorgesehenen Mittelabflüsse entsprechen den Angaben des Finanzbedarfs der Kontierung.
Insgesamt wird die Maßnahme voraussichtlich bis 2029 andauern (Leistungsphase 9).
Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Mit Sitzungsvorlage 2021/278 wurde dem Gemeinderat dargelegt, wie sich die geplanten Investitionen im Abwasserbereich auf die Abwassergebühren künftig auswirken wird. Je 1 Mio. € ergibt sich eine Erhöhung um 0,02 €/m3 bei der Schmutzwassergebühr. Die Maßnahme löst einen Gebührenanteil von 0,15 €/m3 aus, soweit diese auch im geplanten Investitionsvolumen abgewickelt wird.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027004 – 78312000 Kläranlage Maschinen und Elektrotechnik |
2022 |
210.000 |
210.000 |
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753800026003 – 78312000 Abwasser Kläranlage Ausstattung |
2022 |
280.000 |
280.000 |
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2023 |
0 |
1.900.000 |
Verpflichtungsermächtigung Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt.
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2023 |
200.000 |
300.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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2024 |
1.250.000 |
2.000.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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2025 |
1.100.000 |
2.700.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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2026 |
0 |
1.000.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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2027 |
0 |
1.372.000 |
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2028 |
0 |
0 |
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2029 |
0 |
3.000 |
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