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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/293
Grunddaten
- Betreff:
-
Ostertag-Realschule - Sporthalle - Erneuerung Hallenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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21.09.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Erneuerung der Hallenbeleuchtung in der Sporthalle der Ostertag-Realschule wird in Höhe von 160.000 € (inkl. MwSt.) genehmigt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI (hier: Elektro) in eigener Zuständigkeit zu beauftragen..
- Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Bauleistungen im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch das Ausschreibungsergebnis die Kostenberechnung eingehalten und diese sich im Rahmen des Gesamtkostenansatzes belaufen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sobald der Haushaltsplan 2023 genehmigt ist.
- Der aktuelle technische und bauliche Zustand der Halle wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
- Durch den aktuell schlechten Zustand der Hallenbeleuchtung wird zeitnah der sichere Betrieb der Halle gefährdet:
- Die Verkabelung sowie die Fassungen der Hallenbeleuchtung sind veraltet und porös. Aktuell ist ca. 25 % der Hallenbeleuchtung nicht funktionsfähig und eine Reparatur nicht mehr möglich; die Zahl der ausfallenden Leuchtkörper steigt rasch.
- Die Steuerung der Beleuchtung weist seit Sommer 2022 Anomalien (es werden bisweilen Störungen gemeldet).
- Aufgrund der Dringlichkeit soll die Instandsetzung der Hallenbeleuchtung vor weiteren Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Die Erneuerung der Hallenbeleuchtung ist technisch und ausführungstechnisch von weiteren Maßnahmen getrennt und unabhängig realisierbar.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Sporthalle der Ostertag-Realschule, Ostertagstraße 22/1 in 71229 Leonberg wurde zusammen mit der Georg-Haldenwang-Schule im Jahr 1984 als „Sonderschule Leonberg“ errichtet.
Die Stadt Leonberg ist im Jahr 2011 grundberechtigte Eigentümerin der Sporthalle geworden und hat vom Landkreis Böblingen die Unterhaltung der Halle übernommen.
Laut Vertragsvereinbarung vom August 2011 zwischen dem Landkreis Böblingen und der Stadt Leonberg trägt 2/7 der Unterhaltungskosten der Landkreis Böblingen und 5/7 sind von der Stadt Leonberg zu tragen.
Die Sporthalle der Ostertag-Realschule besteht aus einer 3-Feld-Sporthalle mit Geräteräumen, einem Regieraum sowie aus weiteren Nebenräumen wie Nassraumzellen, einem Lehrerbereich und einem Putzraum. In der Mitte des Riegels „Nebenräume“ ist die Lüftungszentrale mit MSR-Technik. Die Halle hat insgesamt eine Netto-Grundfläche von ca. 1.730 qm.
Die Sporthalle wird ausschließlich für Sportunterricht und Vereinssport genutzt.
Hallenbeleuchtung
Die Beleuchtung der Halle inklusiv Verkabelung ist veraltet und ca. ¼ der Leuchtkörper ist bereits ausgefallen. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Der Ausfall der Leuchtkörper zeigt ein beschleunigtes Tempo.
Darüber hinaus weist die Licht-Steuerung seit Sommer 2022 verschiedenste Störungen auf, die imme wieder zu weiteren, unvorhersehbaren Leuchtausfällen führen.
Die Erneuerung der ganzen Hallenbeleuchtung ist daher unaufschiebbar um den Betrieb der Halle aufrecht zu halten.
Diese Maßnahme ist von weiteren Sanierungsmaßnahmen technisch und ausführungstechnisch abgekoppelt möglich und soll unter den aktuellen Umständen als eigenständige Maßnahme betrachtet werden.
Ziel der Maßnahme
Zeitnahe Sicherstellung der Hallenbeleuchtung durch neue, energieeffiziente LED-Beleuchtung.
Kosten
Die voraussichtlichen Kosten (laut Kostenschätzung, siehe Anlage 1) belaufen sich auf ca. 160.000 € (inkl. MwSt.). Diese beruht auf einem Richtpreisangebot für die Hallenbeleuchtung aus dem Jahr 2020, inkl. einem allgemeinen Zuschlag für die Kostensteigerung seit 2020.
Aufgrund der aktuellen Situation wegen Materialpreiserhöhungen und -engpässen kann jedoch keine verlässliche Kostenprognose für 2023 erstellt werden.
Erforderliche Planungs- und Beratende Leistungen
Um die Maßnahme umsetzen zu können, muss für den weiteren Planungsverlauf die Fachplanungsleistung nach HOAI (hier: Elektro) vergeben werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen Ingenieurleistungen (hier: Elektro) können im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes und qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.
Förderprogramme
BMWK LED Förderung
Sobald die notwendigen Grundlagen vorhanden sind, wird ein Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimschutz gestellt.
Weiteres Vorgehen – Erneuerung Hallenbeleuchtung
- Nach der Genehmigung der Maßnahme werden seitens der Verwaltung im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) geeignete Ingenieurbüros aufgefordert, ein Angebot für die Planungsleistung (hier: Elektro) abzugeben. Die Leistung wird in der Folge durch die Verwaltung vergeben.
- Die Maßnahme „Erneuerung Hallenbeleuchtung“ wird geplant, ausgeschrieben sowie durch die Verwaltung vergeben.
- Die Umsetzung soll bis Frühjahr 2023 stattfinden.
Alternative zum Beschlussvorschlag
Die dringend empfohlene Erneuerung der Hallenbeleuchtung wird nicht genehmigt mit der Konsequenz, dass der ordnungsgemäße Betrieb der Halle künftig nicht mehr gewährleistet sein könnte.
Allgemeiner Zustand der Halle
Die baulichen sowie die gebäudetechnischen Anlagen der Sporthalle der Ostertag-Realschule sind äußerst sanierungsbedürftig, u.a.:
- Die Steuerung der Heizung und Lüftung ist in 2021 komplett ausgefallen und nicht mehr reparierbar.
- Die Lüftungsanlage muss grundlegend saniert werden.
- Aufgrund der alten verzinkten Wasserleitungen ist das Problem mit Legionellen bereits mehrmals aufgetaucht; die eingebauten Spülsysteme können dieses Problem jedoch nicht dauerhaft und vollständig beseitigen.
- Die Sanitäranlagen (Waschtische und Duschen) weisen verschiedene Mängel auf. Es wird in den Duschen (hinter den Fliesen) Undichtigkeit vermutet.
- Der Sportboden befindet sich in einem sehr schlechten Zustand (aufgrund des Alters ist dieser porös und löst sich auf). Künftige Reparaturarbeiten können seitens Fachfirmen nicht mehr zugesagt werden.
- Die Geräteraumtore entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards.
Um die Halle im Betrieb halten zu können, besteht ein dringender Handlungsbedarf!
Weiteres Vorgehen Sporthalle Ostertag-Realschule
- Aktuell läuft die Planer- / Beraterauswahl im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 50 i.V.m. § 12 UVgO zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen für die Sporthalle der Ostertag-Realschule sowie die Staigwald- und die Strohgäuhalle.
- In Rahmen des Sanierungsfahrplans wird jeweils ein gebäudeindividueller Maßnahmenplan erstellt. Darüber hinaus wird eine Grobkostenschätzung mit eventuellen Fördermöglichkeiten und Finanzierungsvarianten (z.B. Contracting) entwickelt.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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11243218 - 42110000 ORS Sporthalle Unterhaltung Grundstück und bauliche Anlagen |
2022 |
16.386,36 |
20.000 |
Deckung Differenz über das Teilbudget BUD_TH01_6500_01 des Gebäudemanegement. |
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2023 |
0 |
140.000 |
Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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Teilbudget BUD_TH01_6500_01 Sachkonto 42110000 |
2022 |
2.624.986 |
3.613,64 |
Deckungsvorschlag für außerplanmäßige Aufwendungen zur Erneuerung Hallenbeleuchtung. Die Genehmigung liegt in Zuständigkeit der Verwaltung. |
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11243218 - 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
2022 |
0 |
5.714 |
Kostenbeteiligung Landkreis Böblingen an Erneuerung Hallenbeleuchtung |
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2023 |
0 |
40.000 |
Kostenbeteiligung Landkreis Böblingen an Erneuerung Hallenbeleuchtung. Der Betrag wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
Laut Vereinbarung zwischen Landkreis Böblingen und Stadt Leonberg vom August 2011, ist ein Anteil von 2/7 der Kosten zur Unterhaltung der Halle vom Landkreis Böblingen getragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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362,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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