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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der aktuelle Sachverhalt zur Gebäudedeformation im Anbau Ostertag-Realschule sowie der erforderliche Handlungsbedarf werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Sanierung der Gebäudesetzung und Rissbildungen in Höhe von 740.000 € (inkl. MwSt.19%) werden genehmigt.

 

  1. Der Beauftragung des Büros Boll | Partner für Tragwerke, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart, mit den erforderlichen Ingenieursleistungen gem. HOAI („Tragwerksplanung“) nach Angebot von 71.416,24 € für die Sanierung der Gebäudegründung wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, evtl. weitere erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen (z.B. Geologe, Vermesser, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Im Oktober 2013 wurden die ersten gravierenden Rissbildungen an der Süd-Ost- und an der Nord-West-Fassade des Anbaus (errichtet in 2002) sichtbar.

Mitte 2017 wurden das Ing.-Büro Boll  | Partner GmbH & Co. KG, Beratende Ingenieure VBI, Etzelstraße 11, 70180 Stuttgart (zwischenzeitlich umfirmiert in Boll | Partner für Tragwerke, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart) und das Ing.-Büro Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH, Ingenieurbüro für Geotechnik, Friedrich-List-Straße 42, 70771 Leinfelden-Echterdingen mit der Studie zum Schadensbild, Schadensursachen und möglichen Sanierungsoptionen beauftragt.

Mit Beschluss durch den Gemeinderat (DS 2017/201) wurde der Maßnahme zur Behebung der Gebäudesetzung und der Rissbildungen in Höhe von 300.000 Euro brutto zugestimmt.

 

Auf Basis vertiefter Voruntersuchungen zur Sanierungsmaßnahme wurde jedoch festgestellt, dass die angenommene Sanierungsvariante (Ausbildung eines steifen Kellerkastens) wegen Ausführungshindernissen nicht in Betracht kommt. Infolge neuer Erkenntnisse aus 2018 wurde die Erarbeitung eines alternativen Sanierungskonzeptes (Ertüchtigung durch eingepresste Segmentpfähle) erforderlich; damit verbunden und aufrund der fortschreitenden Setzungen steigt der erforderliche Sanierungsaufwand und es erhöhen sind auch die voraussichtlichen Baukosten.

 

Nach Abwägung der Dringlichkeit wurde die Maßnahme aufgrund der damals noch gegebenen Standsicherheit sowie aufgrund der Haushaltsprioritäten verschoben. Das Gebäude wurde zur Kontrolle der weiteren Setzungen durch jährliche Messung beobachtet.

 

Nach Auswertung der Verformungsmessungen im Jahr 2020, bei denen weiterhin signifikante Verformungen festgestellt wurden, hat die Verwaltung auf die nunmehr gegebene Dringlichkeit einer Sanierung hingewiesen.

Die aktuellsten Folgemessungen vom 28.06.2022 weisen erneut nach, dass sich das Gebäude weiterhin aufgrund der festgestellten Schrumpfneigungen senkt.

 

Um weiteren Schäden in der Konstruktion vorzubeugen besteht nunmehr unverzüglicher Handlungsbedarf!

 

 

Ziel der Maßnahme

 

Ziel der Maßnahme ist die Behebung und der weitest gehende Ausschluss weiterer

Gebäudesetzungen und damit verbundener Rissbildung an dem Gebäude durch eine Sanierung der Gebäudegründung.

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Ostertag – Realschule wurde im Jahr 1983 erbaut und wurde im Jahr 2002 mit einem zweigeschossigen Anbau an der Südseite erweitert.

 

Im Oktober 2013 wurden die ersten erheblichen Rissbildungen an der Süd-Ost- und an der Nord-West-Fassade des Anbaus sichtbar. Um die weiteren Bewegungen zu beobachten, wurden Gipsmarken angebracht. Die Kontrolle der Marken Ende Februar 2014 zeigte keinerlei weitere Bewegungen auf, sodass man damals davon ausging, dass das Gebäude zur Ruhe gekommen war.

Im März 2016 wurden jedoch wieder weitere Risse festgestellt und begutachtet.

 

Mitte 2017 wurden das Ing. Büro Boll | Partner für Tragwerke sowie das Büro Vees | Partner mit einer Studie zum Schadensbild, den Schadensursachen und möglichen Sanierungsoptionen beauftragt.

 

Am 10.10.2017 hat der Gemeinderat mit der DS 2017/201 die Sanierung in Höhe von 300.000 Euro genehmigt. Nach der vertieften Voruntersuchung (Rammkernsondierung nach DIN EN ISO 22475-1 am 23.11.2017 sowie Aufgrabung am 01.02.2018) wurde festgestellt, dass aufgrund der tatsächlich vorliegenden Verhältnisse und Randbedingungen ein neues Sanierungskonzept (inkl. überarbeitete Kostenschätzung) zu erstellen ist.

 

Aufgrund der damals gemessenen Setzungswerte, sowie aufgrund der Haushaltsprioritäten wurde die Sanierungsmaßnahme verschoben, dennoch wurde das Gebäudeverhalten durch jährliche Messung der Gebäudedeformation beobachtet.

 

Im Jahr 2020 wurden erneut größere Bewegungen des Gebäudes festgestellt und somit hat die Verwaltung auf die Dringlichkeit der Umsetzung der Gründungsertüchtigung hingewiesen.

 

Die Folgemessungen vom 28.06.2022 zeigen, dass sich das Gebäude mit gestiegenen Absenkungsraten weiter setzt. Die höchsten Setzungen von bis zu 9 mm (Absenkungsrate im Jahr 2017 max. 2 mm/Jahr) treten weiterhin im Süd-Ost-Bereich des Anbaus auf. Die vertikale Senkung führt entsprechend des Gebäudekörperverhaltens aktuell auch zu horizontaler Auslenkung der Attikapunkte.

 

Schadensursachen:

 

  1. Ungünstige Baugrundverhältnisse und Schrumpfneigung des Bodens

Laut geotechnischem Bericht vom 09.04.2018 ist davon auszugehen, dass die Schäden durch oberflächennahe Setzungen des Baugrundes vermutlich infolge Kompression und Schrumpfen (Austrocknung des Bodens) verursacht werden.

  1. Gründungsart

Zur ausgeprägten Rissbildung hat der Umstand beigetragen, dass entgegen den Empfehlungen im vorliegenden damaligen Baugrund- und Gründungsgutachten vom 25.09.2001, der Erweiterungsbau nicht als steifer Kasten ausgeführt wurde. Ausschlaggebend für die Wahl der Konstruktionsart waren zum Zeitpunkt der Errichtung (im Jahr 2002) die wirtschaftlichen Gründe.

  1. Laststeigernde Auffüllungen im Süden / Südosten

Weitere lastabhängige Setzungen könnten auch in Folge der im Süden angebrachten Geländeauffüllung (entgegen den Empfehlungen aus Baugrund- und Gründungsgutachten vom 25.09.2001) verursacht worden sein.

  1. Zwei Platanen im Südosten

Ob die zwei größeren, öffentlich-rechtlich geschützten Platanen in der Nähe der Süd-Ost-Ecke des Bestands zum Schrumpfen des Baugrunds beitragen, stellt aktuell eine Debatte zwischen verschiedenen Fachbereichen dar.

  1. Gipsauslaugung unter der Baukonstruktion

In Folge der tieferen Bohrungen unterhalb des geschädigten Erweiterungsbaus wurden Gipsauslaugungen gefunden. Inwieweit die festgestellten Auslaugungserscheinungen zu der eingetretenen Absenkung beigetragen haben, ist laut geologischem Bericht nicht nachweisbar. Jedoch bedeuten die vorhandenen Hohlräume unter dem Fundament für die Gründung ein mögliches zukünftiges Risiko, da der darüber liegende Baugrund mit der Zeit nachgeben könnte.

 

Sanierungsvorschlag – Gründungssanierung durch Spezialtiefbauarbeiten:

 

Unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, Verhältnisse und Randbedingungen stellt sich die Ausführung von eingepressten Segmentpfählen zur Gründungssanierung als wirtschaftliche und technisch angemessenste Sanierungsmaßnahme dar.

Diese Unterfangungsmaßnahme bringt Pfähle erschütterungsarm mit Hilfe von Hydraulikpressen in den Baugrund ein und es wird unabhängig von der Schadensursache eine Kraftübertragung aus dem Gebäude in die Segmentpfähle erreicht. Durch dieses flexible und präzise Verfahren könnte das Bauwerk zusätzlich auch geringfügig wieder angehoben werden.

Die Bauausführung wird unter einer ständigen und sorgfältigen Kontrolle der Untergrundverhältnisse stattfinden.

 

Außer der statischen Gründungssanierung wird die Empfehlung des Geologen zur Reduzierung des Eintrags von Oberflächenwasser im unmittelbaren Bereich des Erweiterungsbaus mitberücksichtigt.

 

 

Kosten

 

Die aktuellen Kosten laut Kostenschätzung Stand 08/2022, siehe Anhang 1, belaufen sich auf 740.000 Euro. Diese bezieht sich auf die aktuellen Preise für die statische Ertüchtigung mit gepressten Segmentpfählen und auf die begleitenden Maßnahmen, inkl. optische Sanierung.

Aufgrund der aktuellen Situation wegen Materialpreiserhöhungen und -engpässen kann keine verlässliche Kostenprognose für 2023 erstellt werden. In der Kostenschätzung Stand 08/2022 wurden zusätzlich 10 % aller Kostengruppen für Preissteigerung und Unvorhersehbares berücksichtigt.

 

 

Erforderliche Planungs- und Beratende Leistungen

 

Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf Architekten- und Fachplanungsleistungen vergeben werden.

Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der

Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-

für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),

bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen

Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Tragwerksplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an geeignete, qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 3

i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurde daher durch die Verwaltung nur das Büros Boll | Partner für Tragwerke, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart, welches die Maßnahme bereits seit 2017 betreut und mithin über die kompletten Vorkenntnisse und Informationen zum Projekt verfügt, zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen angefragt.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme sowie nach der Beauftragung des Büros Boll | Partner für Tragwerke wird die weitere Planung unverzüglich veranlasst.

Um die Maßnahmen in den Sommerferien 2023 durchführen zu können, wird das Leistungsverzeichnis für die erforderliche Gründungssanierung spätestens bis Februar/März 2023 erstellt.

Erst nach der Fertigstellung der Gründungsertüchtigung werden die optischen Sanierungen stattfinden.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 721100317005

ORS Sanierung Gebäudesetzung

2022

50.000

50.000

Der Finanzbedarf entspricht den voraussichtlichen Auszahlungen.

 

2022

VE 630.000

VE 21.417

Die Vergabe ist durch die vorhandene Verpflichtungsermächtigung gedeckt.

 

2023

330.000

630.000

Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt.

 

2024

300.000

60.000

Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt.

 

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Anlagen

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