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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/301
Grunddaten
- Betreff:
-
Sophie-Scholl-Schule, Umgestaltung des Spielhügels - Vergabe 2. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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21.09.2022
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Beschlussvorschlag
- Das Gremium nimmt von den Planungen und den sich daraus ermittelnden Gesamtkosten i.H.v. 84.319,70 € (inkl. MwSt.) zur Gestaltung des 2. Bauabschnitts am Spielhügel der Sophie-Scholl-Schule Kenntnis.
- Der Vergabe des 2. BA an die Fa. Spielart GmbH Abenteuerliche Spielgeräte, Mühlgasse 1, OT Laucha, 99880 Hörsel, auf der Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 19.319,65 € (inkl. 19% MwSt.) wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Landschaftsgärtnerischen Anpassungen in eigener Zuständigkeit zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Am Spielhügel der Sophie-Scholl-Schule, der sowohl als Pausenfläche als auch als öffentlicher Spielplatz außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung steht, mussten aus Sicherheitsgründen die Spielgeräte im Sommer 2021 abgebaut werden. Der bisherige Stand der Planungen und die Notwendigkeit schnellstmöglich an dem Spielhügel wieder Spielgeräte aufzubauen, wurden in der Vorlage 2022/205 dargestellt.
Der kurzfristigen Beauftragung des 1. Bauabschnitts (Planung und Vergabe) wurde durch den S-Ausschuss Ende Juli/Anfang August 2022 formlos zugestimmt. Es wurden eine Rutsche sowie ein Klettergerüst mit Wackelbrücke beauftragt.
Für den 2. Bauabschnitt sind weitere Kletterflächen mit Netzen, ein Hangaufstieg mit Lauf- und Halteseil, Hüpfpalisaden, zwei Balancierbalken, eine Baustammtreppe sowie bekletterbare Stelzen geplant.
Die Pläne für den 2. Bauabschnitt einschließlich Darstellung des 1. Bauabschnitt sind dieser Vorlage als vertrauliche Anlage beigefügt.
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), kann die erforderliche Lieferleistung im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- beschafft werden.
Nach § 8 Abs. 4 Nr. 10 (‚die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht oder bereitgestellt werden kann‘) bzw. Nr. 12 (,Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, a) die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, b) bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und c) bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde‘) UVgO können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
In Verbindung mit § 12 Abs. 3 UVgO darf in solchen Fällen auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Da der direkte Anschluss und die Fortsetzung der Spielanlage aus dem 1. Bauabschnitt vorgesehen ist, wurde nur die Fa. Spielart GmbH zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vergabevorschlag
Es wird vorgeschlagen der Fa. Spielart GmbH Abenteuerliche Spielgeräte, Mühlgasse 1, OT Laucha, 99880 Hörsel auf der Grundlage des Angebots vom 16.08.2022 in Höhe von 19.319,65 € (inkl. 19% MwSt.) die Lieferung und den Einbau der Spielgeräte des 2. Bauabschnitt zu vergeben.
Budget-/Kostenstand
Das Angebot der Fa. Spielart umfasst die Spielgeräte sowie den Einbau. Aufgrund der aktuellen Liefersituation wird darauf hingewiesen, dass es wegen schwankender Rohstoffpreise zu Preissteigerungen zwischen 10-30% kommen kann.
Für die Gesamtmaßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2023 Mittel in Höhe von 100.000 € veranschlagt. Für die Vergabe der Leistungen im Haushaltsjahr 2022 wurde dem Deckungsvorschlag mit der Vorlage 2022/205 zugestimmt.
1. Bauabschnitt 43.072,05 € (inkl. 19% Mwst.)
2. Bauabschnitt 19.319,65 € (inkl. 19% Mwst.)
Landschaftsgärtnerische Anpassungen (geschätzt) 22.000,00 € (inkl. 19% Mwst.)
Summe (aktuell) 84.319,70 € (inkl. 19% Mwst.)
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Vergabe erfolgt die formelle Beauftragung an die Fa. Spielart.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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721100127002 Sophie-Scholl-Schule GS Umgestaltung Außenanlagen |
2022 |
0,- € |
0,- € |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. |
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2022 VE |
0,- € |
100.000,- € |
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächti-gung für die Vergabe der Spielanlage. Deckung über Investitionsauftrag 721100147303 |
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2023 |
0,- € |
100.000,- € |
Die Auszahlungen erfolgen erst im Haushaltsjahr 2023. Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
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2024 |
100.000,- € |
0,- € |
Der geänderte Finanzbedarft resultiert aus der Verschiebung des Bauablaufs. |
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721100147303 GS Warmbronn Abbruch Pavillons + Neubau |
2022 VE |
4.836.000,- € |
100.000,- € |
Deckungsvorschlag für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächti-gung für die Vergabe der Spielanlage. |
