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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Mustervertrag über den Betrieb und die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen wird zugestimmt.

 

  1. Künftig abzuschließende Verträge mit Betriebsträgern von Kindertageseinrichtungen sind dem Gemeinderat im Einzelfall mit der Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

  1. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der ersten betriebseigenen Kindertageseinrichtung eines großen Unternehmens in Leonberg ist es erforderlich, die Vertragsgrundlagen seitens der Stadt Leonberg neu auszugestalten. Ein Aspekt der geplanten Kindertageseinrichtung ist die Öffnung und Vergabe von Betreuungsplätzen auch an Kinder von Eltern, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind. Diese Plätze sollen künftig über das zentrale Vergabesystem der Stadt Leonberg zugänglich sein. Dieses Konzept erfordert eine mehrgliedrige Fördersystematik, der der neue Vertrag gerecht wird.
     
  2. Privat-gemeinnützige bzw. privat-gewerbliche Träger von Kindertageseinrichtungen können nicht auf steuerliche Zuwendungen zurückgreifen, was in der Fördersystematik des seitherigen Vertrags nur durch zusätzliche, durch den Gemeinderat genehmigte Fördertatbestände aufgefangen werden konnte (Anerkennung eines besonderen pädagogischen Profils/Drucksache S41/1, Anerkennung ehrenamtlich geleisteter Stunden/Anpassung der Förderung s. Vorlage 2017/215). Der neue Vertrag gleicht diese Situation aus und erweitert damit das Spektrum möglicher Betriebsträgerschaften. Er dient daher als Grundlage für die Förderung künftiger Vergaben von Betriebsträgerschaften und soll in der Vergabe der Betriebsträgerschaft für die neue Kindertageseinrichtung im Bildungscampus Ezach eingesetzt werden.

 

Da ein privater Träger in Leonberg bereits signalisierte, mit den derzeitigen Förderbeträgen nicht mehr auszukommen ist auch denkbar, die bisherige Förderung in gegenseitigem Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger auf die neuen Vertragsgrundlagen umzustellen und damit künftig flexibler auf veränderte Anforderungen reagieren zu können.

 

Die im Mustervertrag

  • gelb unterlegten Stellen sind im konkret abzuschließenden Vertrag auszufüllen,
  • grau unterlegten Sätze sind erforderlich für einen Vertrag, der die Förderung von Betriebskita-Plätzen vorsieht, die in die städtische Bedarfsplanung aufgenommen werden.

 

Die im Vertrag unter Nr. 4 vorgesehenen Anlage dient der Festsetzung der kalkulatorischen Grundlagen für den jeweiligen Betriebsträger und gibt beispielhaft die Ermittlung und Festsetzung des Zuschusses wieder. Der pauschale Zuschuss „städtischer“ Plätze wird nach den jeweils vom Betriebsträger vorgelegten erforderlichen und angemessenen förderfähigen Betriebsausgaben (bzw. darüber hinaus von der Stadt in Textform als erforderlich und angemessen bestätigten Betriebsausgaben) abzüglich der Einnahmen ermittelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich jeweils mit Abschluss der Verhandlungen mit dem jeweiligen Träger und sind dann in der Beschlussvorlage darzustellen.

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Anlagen

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