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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/285
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Baumaßnahme Treppenanlage Gerlinger-/Neue Ramtelstraße.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Böschung zwischen der Gerlinger- und der Neuen Ramtelstraße wird eine direkte
fußläufige Verbindung von der Gerlinger Straße zum Bereich des ALDI in der Ulmer Straße
hergestellt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 nach Vergleich verschiedener Varianten beschlossen, eine nicht barrierefreie Verbindungstreppe zwischen Gerlinger
Straße und Neuer Ramtelstraße zu bauen. Für Kinderwagen werden lediglich Anrampungen an der Treppe erstellt.
Vergabevorschlag:
Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung wurden die Bauarbeiten zur Baumaßnahme Neubau einer Treppenanlage zwischen „Gerlinger Straße“ und „Neue Ramtelstraße“ ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von insgesamt 4 Firmen (Bewerbern)
angefordert bzw. abgeholt.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 30.08.2022, 10:00 Uhr lagen 4
Angebote von 3 Bietern (hiervon 1 Nebenangebot) vor.
Durch das Tiefbauamt sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg
wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote (§16 ff VOB/A) vorgenommen. Die
Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar.
- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste kein Hauptangebot nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen
oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c Abs.1 VOB/A musste das eingereichte Nebenangebot (Nichteinhaltung der gestellten technischen Anforderungen) aufgrund rechnerischer, technischer bzw.
wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit 3 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage aufgeführte
Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote
und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Firma Hans Herthneck e. K., Schwarzwaldstraße 78a, 70569 Stuttgart unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf dieses – im Sinne der VOB/A – wirtschaftlichste Angebot der
Hans Herthneck e. K., Schwarzwaldstraße 78a, 70569 Stuttgart vom 30.08.2022 mit
einer Angebotssumme von 112.301,37 EUR/brutto den Zuschlag zu erteilen.
