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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Als Nachfolger für die verstorbenen Pächter Werner Jüngling und Sigward Weigold werden Rolf Walz und Philipp Hotz ab 01. Oktober 2022 in den Fischereipachtvertrag „Glems und unterer Teil des Wasserbachs“ aufgenommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Änderungsvertrag abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Fischereirechte in der Glems und dem unteren Teil des Wasserbachs sind seit dem

01. April 2022 an Klaus-Jürgen Dußling, Werner Jüngling, Sigward Weigold, Finn Dominik Schneck, Felix Jäger und Norbert Hasenauer verpachtet. Der Pachtvertrag läuft

bis zum 31. März 2033 (vgl. Vorlagen 2020/377 und 2022/034).

 

Der Pächter Werner Jüngling ist im Februar 2022 und der Pächter Sigward Weigold im März 2022 verstorben. Die verbliebenen Pächter haben beschlossen, Herrn Rolf Walz und Herrn Philipp Hotz als Nachfolger in den laufenden Fischereipachtvertrag aufzunehmen. Der Antrag wurde von Herrn Dußling, erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft Glems (IGG), an die Stadt Leonberg gestellt.

 

Rolf Walz und Philipp Hotz erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Fischereipacht. Herr Walz ist Jäger und mit der Hege und Pflege im angrenzenden Jagdbezirk Oberer Wald / Leonberg-Feld vertraut. Als Mitpächter des Oberen Hedersbachsees bringt er Erfahrung in der Fischerei mit. Herr Hotz ist ebenfalls Jäger im gleichen Bezirk und mit den notwendigen Arbeiten zur Pflege eines Fischgewässers vertraut. Zudem befindet sich der Jagdbezirk Oberer Wald / Leonberg-Feld nahe der Glems und des unteren Teils des Wasserbachs.

 

Um eine ordnungsgemäße Hege weiterhin zu gewährleisten werden Rolf Walz und Philipp Hotz ab 01. Oktober 2022 bis zum Ablauf des Fischereipachtvertrags am 31. März 2033 in den Fischereipachtvertrag „Glems und unterer Teil des Wasserbachs“ aufgenommen. Der entsprechende Änderungsvertrag wird von der Verwaltung vorbereitet und nach Beschlussfassung abgeschlossen.

 

Für die Verpachtung des Fischereirechts ist der Finanz- und Verwaltungsausschuss zuständig.

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