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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen für den gemeindlichen Vollzugsdienst - Aufhebung des Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.09.2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Sicherheitslage in Leonberg ist gut. Trotzdem hat sich in den letzten Jahren das subjektive Sicherheitsgefühl nicht wesentlich verbessert. Beschwerden aus der Mitte des Gemeinderats und aus der Bevölkerung über wilde Müllablagerungen, Falschparkende oder Lärmbelästigungen sind nach wie vor an der Tagesordnung. Oft ist dies mit einem missachtenden Verhalten von Regelungen verbunden. Dieser Entwicklung soll mit einer stärkeren Präsenz begegnet werden. Diese soll mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen beim Gemeindlichen Vollzugsdienst weiter gesteigert werden.
Ziele der Maßnahme
Durch die personelle Verstärkung des Gemeindlichen Vollzugsdienstes ist es möglich, die Präsenzzeiten im Stadtgebiet und im Außenbereich zu erhöhen und dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Gleichzeitig führt die Einstellung von zwei zusätzlichen Mitarbeitenden zu einer Stärkung und Weiterentwicklung des Vollzugsdienstes und zu flexibleren Einsatzmöglichkeiten des Personals.
Sachdarstellung und Begründung
Mit der Neuausrichtung des Vollzugsdienstes (Drucksache 2019/277) wurden verschiedene Ziele erreicht. Ein wesentliches Ziel ist auch die Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet und im Außenbereich. Die übertragenen Vollzugsaufgaben sollen nicht nur zu den normalen Bürozeiten, sondern auch in Randzeiten wie Frühmorgens, Spätabends, in der Nacht und an den Wochenenden wahrgenommen werden.
Durch die Dienste in den Randzeiten fehlt das Personal zu den üblichen Dienstzeiten. So sind die Präsenzzeiten zwar ausgeweitet, die Anzahl der anzutreffenden Mitarbeitenden und damit das subjektive Sicherheitsgefühl ist jedoch gesunken. Auch durch die Aufgabenwahrnehmung in Zivilkleidung, z. B. bei der Überwachung von wilden Müllablagerungen, sind die Mitarbeitenden für den Bürger nicht wahrnehmbar, obwohl sie im Dienst sind. Zur Erhöhung der Präsenz wurde daher in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2021 die Erweiterung des Personals beim Vollzugsdienst um zwei zusätzliche Vollzeitstellen beschlossen und mit einem Sperrvermerk versehen. Da die Räumlichkeiten zur Unterbringung im Alten Rathaus erschöpft sind, müssen die dann acht Mitarbeitenden des Gemeindlichen Vollzugsdienstes zukünftig alternierend eingesetzt werden und sich die vorhandenen sechs Büro-Arbeitsplätze teilen.
Die Stellen des GVD sind in EG 9a TVöD eingestuft. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird ermächtigt, die zusätzlichen Stellen auszuschreiben und das Personal einzustellen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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12210000 40120000 Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigt |
2022 |
766.639,24 |
104.000,00 |
Die Personalauf-wendungen sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. |
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12210000 40220000 Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte |
2022 |
69.298,86 |
10.000,00 |
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12210000 40320000 Sozialversicherungsbeiträge tariflich Beschäftigte |
2022 |
157.693,18 |
22.000,00 |
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12210000 40410000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen Beschäftigte |
2022 |
14.113,90 |
3.000 |
