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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2022/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sperrvermerke im Haushaltsplan 2022, auf die im Stellenplan 2022 zwei neu geschaffenen Stellen für den gemeindlichen Vollzugsdienst, werden aufgehoben.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Sicherheitslage in Leonberg ist gut. Trotzdem hat sich in den letzten Jahren das subjektive Sicherheitsgefühl nicht wesentlich verbessert. Beschwerden aus der Mitte des Gemeinderats und aus der Bevölkerung über wilde Müllablagerungen, Falschparkende oder Lärmbelästigungen sind nach wie vor an der Tagesordnung. Oft ist dies mit einem missachtenden Verhalten von Regelungen verbunden. Dieser Entwicklung soll mit einer stärkeren Präsenz begegnet werden. Diese soll mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen beim Gemeindlichen Vollzugsdienst weiter gesteigert werden.

 


Ziele der Maßnahme

 

Durch die personelle Verstärkung des Gemeindlichen Vollzugsdienstes ist es möglich, die Präsenzzeiten im Stadtgebiet und im Außenbereich zu erhöhen und dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Gleichzeitig führt die Einstellung von zwei zusätzlichen Mitarbeitenden zu einer Stärkung und Weiterentwicklung des Vollzugsdienstes und zu flexibleren Einsatzmöglichkeiten des Personals.

 

 

Sachdarstellung und Begründung

 

Mit der Neuausrichtung des Vollzugsdienstes (Drucksache 2019/277) wurden verschiedene Ziele erreicht. Ein wesentliches Ziel ist auch die Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet und im Außenbereich. Die übertragenen Vollzugsaufgaben sollen nicht nur zu den normalen Bürozeiten, sondern auch in Randzeiten wie Frühmorgens, Spätabends, in der Nacht und an den Wochenenden wahrgenommen werden.

 

Durch die Dienste in den Randzeiten fehlt das Personal zu den üblichen Dienstzeiten. So sind die Präsenzzeiten zwar ausgeweitet, die Anzahl der anzutreffenden Mitarbeitenden und damit das subjektive Sicherheitsgefühl ist jedoch gesunken. Auch durch die Aufgabenwahrnehmung in Zivilkleidung, z. B. bei der Überwachung von wilden Müllablagerungen, sind die Mitarbeitenden für den Bürger nicht wahrnehmbar, obwohl sie im Dienst sind. Zur Erhöhung der Präsenz wurde daher in der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2021 die Erweiterung des Personals beim Vollzugsdienst um zwei zusätzliche Vollzeitstellen beschlossen und mit einem Sperrvermerk versehen. Da die Räumlichkeiten zur Unterbringung im Alten Rathaus erschöpft sind, müssen die dann acht Mitarbeitenden des Gemeindlichen Vollzugsdienstes zukünftig alternierend eingesetzt werden und sich die vorhandenen sechs Büro-Arbeitsplätze teilen.

 

Die Stellen des GVD sind in EG 9a TVöD eingestuft. Die entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die zusätzlichen Stellen auszuschreiben und das Personal einzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

12210000 40120000

Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigt

2022

766.639,24

104.000,00

Die Personalauf-wendungen sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

12210000 40220000

Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte

2022

69.298,86

10.000,00

12210000 40320000

Sozialversicherungsbeiträge tariflich Beschäftigte

2022

157.693,18

22.000,00

12210000 40410000

Beihilfen, Unterstützungsleistungen Beschäftigte

2022

14.113,90

3.000

 

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