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Anfrage in einer Sitzung - 2022/195-01

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 23.06.2022

Frau Staubach stellt in Frage, ob der genannte Platz als Verwahrplatz der richtige sei. Die PKWs müssten so verwahrt werden, dass diese unzugänglich seien und mit einer Schranke alleine reiche das eigentlich nicht.

Frau Staubach beschreibt, es sei ebenfalls problematisch, dass dort kein Asphalt ist. Bei beschädigten Fahrzeugen gelange beispielsweise auslaufendes Öl direkt ins Erdreich. Sie erfragt, wer hierfür dann die Verantwortung übernehmen würde, denn es sei ein sehr sensibles Thema, wenn Öl in das Erdreich sickere. Frau Staubach bittet danach zu schauen.

 

Herr Pfitzenmaier beschreibt, das Ordnungsamt würde darauf hinweisen, dass in der Berliner Straße ein geschotterter Ausweichparkplatz für das Leobad bestehe und dieser sei sogar als solcher ausgeschildert. Er unterstreicht, die Fläche werde allerdings zweckentfremdet und habe daher wenig Nutzen. Während das Leobad beispielsweise fast leer war, war dieser Parkplatz zu 2/3 voll. Herr Pfitzenmaier erklärt, wenn das der offizielle Ausweichparkplatz sei, dann müsse das Ordnungsamt auch regelmäßig kontrollierren, um sicherzustellen, dass dieser auch als solcher genutzt werden könne.

 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Der Nutzung des Parkplatzes an der Bruckenbachstraße mit Fahrzeugen, die durch das Ordnungsamt abgeschleppt werden, ging eine längere Suche nach einem geeigneten Grundstück voraus. Ein anderes Grundstück konnte nicht gefunden werden. Wie bereits in der Antwort zur Drucksache 2022-195 dargelegt, werden auf dem durch das Ordnungsamt verwalteten Parkplatz nur betriebsbereite Fahrzeuge abgestellt, welche in der Regel noch am selben Tag wieder abgeholt werden. Gerade wegen der Oberflächenbeschaffenheit und der möglichen Umweltgefahren durch auslaufende Betriebsstoffe werden nicht-betriebsbereite Fahrzeuge auf den drei angemieteten, geeigneten Stellplätzen des Abschleppunternehmers bis zu deren Verschrottung gelagert.

 


Beim Parkplatz an der Berliner Straße handelt es sich um einen öffentlichen Stellplatz für Personenkraftwagen. Eine Reservierung der Stellplätze für die Besucher des Leobads ist mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung nicht möglich. Das Straßenrecht kennt Einschränkungen nur nach Fahrzeugarten (z. B. PKW, LKW).
Die Frage der formellen Einziehung von Parkflächen, um privatrechtliche Nutzungsbedingungen zu schaffen, wurde im Beirat für Bäderangelegenheiten am
7. Oktober 2021 dargelegt. Es müsste ein formelles Einziehungsverfahren vorgenommen werden. Die Flächen wären nach Abschluss des Verfahrens der Allgemeinheit entzogen und ein zu definierender Verfügungsberechtigter (z. B. Stadtwerke, Bäderbetriebe) kann dann auf privatrechtlicher Basis Nutzungsbedingungen festlegen - dann wäre auch die Nutzung nur durch Besucher des Leobads möglich. Dies ist z. B. bei den Parkierungsflächen Altstadt-Parkhaus und Parkhaus am Bahnhof der Fall. Die Kontrolle und Ahnung von missbräuchlicher Nutzung ist jedoch dann nicht mehr öffentlich-rechtlich geregelt, sondern erfolgt als Vertragsstrafe auf zivilrechtlicher Basis.

 

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