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Anfrage in einer Sitzung - 2022/262

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Planungsausschuss vom 21.07.2022

Herrn Schaal interessiert, warum der Tagesordnungspunkt „Erweiterung Feuerwache Gebersheim, Vergabe der Planungsleistungen“ zur Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss sei und nicht im Planungsausschuss.

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die Zuständigkeiten sind in der Hauptsatzung geregelt.

 

In § 6 Abs. 3, Ziffer 3.2 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die beschließenden Ausschüsse innerhalb Ihres Geschäftskreises für die Vergabe von Planungsaufträgen zuständig sind.
Je nach Auftragswert kann der Ausschuss es in eigener Zuständigkeit beschließen oder vorberaten. Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1.12 der Hauptsatzung fällt das Feuerlöschwesen in den Geschäftskreis des Finanz- und Verwaltungsausschusses.

 

Die Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der Feuerwache Gebersheim war deshalb vom Finanz- und Verwaltungsausschuss vorzuberaten.

 

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