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Anfrage in einer Sitzung - 2022/262
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuständigkeit Vorberatung - Erweiterung Feuerwache Gebersheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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22.09.2022
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Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Die Zuständigkeiten sind in der Hauptsatzung geregelt.
In § 6 Abs. 3, Ziffer 3.2 der Hauptsatzung ist geregelt, dass die beschließenden Ausschüsse innerhalb Ihres Geschäftskreises für die Vergabe von Planungsaufträgen zuständig sind.
Je nach Auftragswert kann der Ausschuss es in eigener Zuständigkeit beschließen oder vorberaten. Nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1.12 der Hauptsatzung fällt das Feuerlöschwesen in den Geschäftskreis des Finanz- und Verwaltungsausschusses.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der Feuerwache Gebersheim war deshalb vom Finanz- und Verwaltungsausschuss vorzuberaten.
