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Anfrage in einer Sitzung - 2022/256

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Sozial- und Kultusausschuss vom 20.07.2022

Herr Werbke beschreibt, dass gegenüber vom Samariterstift mitten in den Verkehrsversuch eine Baustelle errichtet wurde. Er möchte gerne wissen, wie lange diese bestehen bleibe. Außerdem seien keinerlei Hinweise für Fußgänger vorhanden, wie diese sich zu verhalten haben. Ein Fußgängersicherheitssystem hinsichtlich der Streckenführung müsse dringend entwickelt werden. Herr Werbke stellt zudem in Frage, ob für diese Baustelle eine Sperrung des gesamten Fußwegs und der gesamten Fahrspur erforderlich sei. 

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

Die Baustelle ist mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung bis zum 30.11.2022 genehmigt. Mit einer Verlängerung der Maßnahme muss ggf. gerechnet werden. Die Nutzung des Gehwegs und eines Fahrstreifens war die einzige Möglichkeit die Anlieferung der Baustelle und eine Baustelleneinrichtung zu ermöglichen, da das Bauvorhaben nahezu bis auf die Baugrenzen ausgereizt ist. Dem Bauträger wurde aufgetragen Fußgänger-Umleitungen und –Sperrungen vorzusehen. Ein entsprechender Verkehrszeichenplan wurde eingereicht und auf dessen Grundlage die Genehmigung erteilt.

 

Die Verkehrsbehörde befindet sich in Kontakt mit der ausführenden Firma, da noch kleine Korrekturen an der Absicherung vorgenommen werden müssen. Es ist bekannt, dass es für Fußgänger umständlich ist, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen. Es wird parallel nochmals mit dem Genehmigungsinhaber geprüft, ob eine Fußgängerführung mittels Ersatzgehweg auf der Fahrbahn möglich wäre.

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