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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2022/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Sachstand des Projekts und zum geplanten weiteren Vorgehen werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen entsprechend dem Leistungsbild „Freianlagen“ der HOAI zu einem Gesamthonorar von 34.515,08 €/brutto an das Büro SETUP-Landschaftsarchitektur PartG mbB BDLA, Heidenheimer Str. 8, 71229 Leonberg auf Grundlage ihres Angebots vom 23.05.2022 wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der Entwurfsplanung eine statische Überprüfung des Entwurfs vornehmen zu lassen.

 

  1. Der geänderte Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit Beschluss vom 28.09.2021 (siehe SV 2021/318) wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, für die Planung und den Bau einer Pumptrackanlage im südlichen Bereich der Alten BAB-Trasse einen Förderantrag (Kofinanzierung) im Rahmen des Landschaftspark-programms des Verbands Region Stuttgart zu stellen.

 

Parallel zur Antragstellung sollte mit der für den Engelbergbasistunnel zuständigen Autobahn GmbH – Niederlassung Südwest geklärt werden, ob der angedachten Nutzung auf der südlichen Alten BAB-Trasse gesetzliche Vorschriften oder andere wichtige Belange (z.B. Statik) entgegenstehen.

Inzwischen liegt der positive Förderbescheid des Verbands Region Stuttgart vom 31.01.2022 vor, es wurde für den Projektzeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 eine Kofinanzierung in Höhe von maximal 52.000.-- EUR zugesagt. Dies entspricht leider nicht dem maximal möglichen Förderbetrag in Höhe von 90.000.-- EUR, der im vergangenen Jahr dem Haushaltsplanentwurf 2022 zugrunde gelegt wurde. Eine Begründung seitens des Verbands Region Stuttgart wurde dazu nicht gegeben. Es kann lediglich vermutet werden, dass aufgrund der Vielzahl der beantragten Projekte, die Kofinanzierungsmittel aufgeteilt wurden, um möglichst viele Projekte in den Genuss einer Förderung kommen zu lassen. Im schlechtesten Fall hätte aber auch genauso eine Absage zur Aufnahme ins Förderprogramm „Landschaftspark Region Stuttgart“ resultieren können.

Die erforderliche Abstimmung mit der Autobahn GmbH – Niederlassung Südwest gestaltete sich zunächst sehr zäh und langwierig. Der Übergang der Zuständigkeiten vom ehemals zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart – Straßenbaureferat West an die neu gegründete Autobahn GmbH – Niederlassung Südwest machte zuerst eine entsprechende Sichtung der Aktenlage durch die neue Behörde notwendig – zudem gab es teilweise Aktenlücken, die erst geschlossen werden mussten. Im Zuge eines schließlich anberaumten Ortstermins wurde festgestellt, dass eine abschließende Stellungnahme durch die Autobahn GmbH erst erfolgen kann, wenn eine entsprechende Entwurfsplanung vorgelegt wird, die im Hinblick auf statische Erfordernisse und unterirdisch verlaufende Versorgungsleitungen geprüft werden kann.

Daher muss in einem ersten Schritt die Entwurfsplanung für die Pumptrackanlage erstellt werden. In diese fließen Angaben des Baubüros Engelbergtunnel über unlängst verlegte Löschwasserleitungen (in einer Leitungsauskunft nicht enthalten) und Informationen anderer Leitungsträger ein. Erst wenn klar ist wie die Anlage ausgestaltet werden soll, kann die notwendige statische Prüfung und die abschließende Prüfung durch die Autobahn GmbH des Bundes erfolgen.

Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Architektenleistungen (Planungs- und Ausführungsleistungen) nach §§ 38 ff. HOAI erforderlich und zu beauftragen. Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverord­nung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl.

Die Fachplanungsleistungen „Freianlagen“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabe­bereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Land­schaftsarchitekturbüro vergeben werden.

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) - ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wett­bewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den beson­deren Umständen möglich ist.

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurde daher durch die Verwal­tung ausschließlich das Landschaftsarchitekturbüro SETUP-Landschaftsarchitektur PartG mbB BDLA, welches schon mit den vorangegangenen Planungen auf der Alten BAB-Trasse und entsprechenden Voruntersuchungen beauftragt war, zur Abgabe eines Angebots angefragt.

Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen landschaftsplanerischen Leistungen für die landschaftsräum­liche Neuplanung an das Landschaftsarchitekturbüro SETUP-Landschaftsarchitektur PartG mbB BDLA auf Basis der HOAI zu vergeben. Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beträgt inkl. der zu erwartenden Besonderen Leistungen (inkl. Nebenkosten) dabei 34.515,08 €/brutto.

Die Entwurfs - und Ausführungsplanung sowie die statische Überprüfung des Entwurfs sollen wesentlich im Jahr 2022 vorangetrieben werden. Die Ausschreibung, Vergabe und bauliche Realisie­rung erfolgt im Jahr 2023. Inklusive Abrechnung soll das Projekt bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Die Auszahlung der zugesagten Fördermittel erfolgt erst nach Abschluss bzw. Fertigstellung der Projektmaßnahme. Ein Großteil der ursprünglich für 2022 vorgesehenen Haushaltsmittel muss daher in der Haushaltsplanung 2023 neu veranschlagt werden (Details siehe Finanzierungsübersicht).

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

755100063001

Alte BAB-Trasse, Zuschuss Verband Region Stuttgart

2022

 

90.000.--

0

Auszahlung der Fördermittel verschiebt sich aufgrund zeitlicher Verzögerung des Projekts nach 2023.

Fördermittel entsprechend der Förderzusage des VRS vom 31.01.2022.

Die Fördermittel werden im Haushaltsplanentwurf 2023 neu veranschlagt.

2023

0

52.000.--

755100067001

Alte BAB-Trasse, Gesamtinvestition Landschaftsparkprogramm Verband Region Stuttgart

2022

200.000.--

34.550.--

Der geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt.

2023

0

165.000.--

 

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