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Anfrage in einer Sitzung - 2021/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Evangelische Kirchengemeinde Gebersheim-Höfingen - Planung Bibelweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Referat des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozial- und Kultusausschuss
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Beantwortung Anfrage
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22.09.2021
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Frage
Anfrage aus dem Sozial- und Kultusausschuss vom 21.07.2021
Herr Jeutter beschreibt, die evangelische Kirchengemeinde Gebersheim-Höfingen habe am Wald entlang zwischen Gebersheim und Höfingen einen Bibelweg geplant, jedoch wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde eine Absage erteilt. Er bittet um Überprüfung, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, den Bibelweg zu errichten.
Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Die geplante Anlage eines Bibelwegs durch die Evangelische Kirchengemeinde Gebersheim-Höfingen zwischen den Ortsteilen Höfingen und Gebersheim wurde durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Böblingen mit Stellungnahme vom 05.08.2021 nicht grundsätzlich abgelehnt.
Auf Grund des geplanten Verlaufs durch verschiedene Schutzgebiete (u.a. Landschaftsschutzgebiet, FFH- bzw. NATURA 2000-Gebiet, nach § 30 BNatSchG geschützte Heckenbiotope) wurde die geplante Wegeführung sowie die Ausgestaltung und Anzahl der Informationstafeln kritisch und somit als nicht genehmigungsfähig eingestuft.
Es wurde von der Unteren Naturschutzbehörde angeregt, einen Rundweg für den Bibelweg zu planen, der außerhalb von Schutzgebieten verläuft und auf den vorhandenen asphaltierten landwirtschaftlichen Wegen verläuft, d.h. auf Wegen in Bereichen, die bereits von der Bevölkerung zur Erholung aufgesucht werden. Darüber hinaus wurden Hinweise zu einer voraussichtlich genehmigungsfähigen Anzahl und Ausgestaltung der Informationstafeln und des Bibelwegs gegeben.
Es bleibt der Evangelischen Kirchengemeinde Gebersheim-Höfingen überlassen, diese Anregungen aufzugreifen und ihr Vorhaben umzuplanen. Dazu bietet es sich an, bereits frühzeitig mit dem Landratsamt Böblingen in Kontakt zu treten und Alternativrouten im Vorfeld mit der Forst- und Naturschutzbehörde abzustimmen.
