Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Anfrage in einer Sitzung - 2021/224-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 22.07.2021

Frau Staubach erläutert, man sei davon ausgegangen, dass man die Fördermittel Stadtumbau Leonberg-Mitte bis auf Weiteres erhalte, so sei es auch ursprünglich in dem Haushaltsentwurf 2021 aufgeführt. In dem endgültigen Haushaltsplan seien die Mittel ab 2022 für die Folgejahre nicht mehr enthalten, d.h. es ginge insgesamt um 900 Tsd. EUR Förderung von Bund und Land. Sie führt aus, im aktuellen Haushaltsplan sei vermerkt, dass es einen Bescheid vom 01.03.2021 gebe und eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis 30.04.2023 erfolgt sei, allerdings sei nur ein Ansatz für 2021 aufgeführt.

 

Frau Staubach interessiert, ob es Gelder in den Folgejahren gebe, bis wann dies geregelt sei und was passiere, wenn die Fördermittel in diesem Rahmen nicht mehr zur Verfügung stünden. Sie möchte außerdem wissen, welche Mittel aktuell zur Verfügung stünden, welche Mittel die Stadt eventuell bekommen könnte und mit welchen Auflagen das verbunden sei.

Abschließend hätte sie bezugnehmend auf die Beschlüsse und Vorhaben gerne gewusst, was es in der Konsequenz bedeute, wenn es die Mittel nicht mehr gebe.

 

Reduzieren

Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

In den Haushaltsplanentwurf wurden die bis dato noch zur Verfügung stehenden und bewilligten Fördermittel als Einnahmen eingestellt. Mit dem Kauf der Wohnungen der Gebäude Eltinger Fußweg 10 und 2/2 sind derzeit alle Fördermittel ausgeschöpft.

Da am Ende des Bewilligungszeitraumes eine Abrechnung des Sanierungsvermögens erfolgen muss, ist zum Ende der Sanierung ein Wertansatz für die privatwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke und Gebäude zu bilden und als Einnahme in die Stadtumbaumaßnahmengebiet einzustellen und den noch im Bewilligungszeitraum geplanten Maßnahmen mit Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen.

Abgestimmt auf dieses Vorgehen wird derzeit ein Aufstockungsantrag vorbereitet, unter Berücksichtigung der noch im Bewilligungszeitraum bis Ende April 2023 förderfähigen Maßnahmen. Vorläufiger Abrechnungsstand ist die Aufstockung des Förderrahmens um ca. 750.000 €, damit keine Rückzahlung von Fördermitteln erfolgen muss.

Ende September ist ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium zur Besprechung des weiteren Vorgehens terminiert. Ziel der Besprechung ist die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes und eine weitere Aufstockung der Fördermittel oder fakultativ die Aufstellung eines neuen Sanierungsgebiets und die Weiterführung der Maßnahmen in diesem Gebiet. Stehen weitere Fördermittel zur Verfügung, werden diese nach Bewilligung in den Haushalt eingestellt.

Eine Aufstockung des Förderantrags kann Ende 2021 erfolgen. Die bewilligten Finanzmittel abzüglich der gegengerechneten Werte im Stadtumbauvermögen können daraufhin im Jahr 2022 abgerufen werden.

Werden, was sich nach derzeitigem Gesprächsstand nicht abzeichnet, keine weiteren Fördermittel in Form einer Aufstockung i.V.m. einer Verlängerung oder einer Neuaufstellung eines Sanierungsgebietes bewilligt, sind Kosten für weitere Maßnahmen vollumfänglich von der Stadt Leonberg zu tragen.

Loading...