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Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen - 2021/180-01
Grunddaten
- Betreff:
-
„Stadt für Morgen“ – Bauliche Umgestaltung der Stadtmitte – Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
Beschlussvorschlag aus dem Planungsausschuss vom 10.06.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag ohne finanzielle Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
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Einer baulichen Neugestaltung der Straßenräume „Stadt für Morgen“ unter der Prämisse „Sozial- und Klimagerechte Stadt“ wird zugestimmt. Die Zustimmung der Neugestaltung erfolgt auf der Grundlage der Annahme, dass die Stadt Leonberg in entsprechende Förderprogramme mit einer Förderquote von mind. 50 % des jeweiligen Straßeninvestitionsvolumens aufgenommen wird.
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a) Die Verwaltung wird beauftragt, beim Regierungspräsidium Stuttgart bis zum
31.10.2021 einen Antrag zur Programmaufnahme in das Förderprogramm nach dem LGVFG für den Bereich „Römerstraße/Poststraße“ zu stellen. Für die dafür erforderliche Ausführungsplanung ist das Planungsbüro „faktorgrün“ im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Fa. Bosch zu beauftragen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, beim Regierungspräsidium Stuttgart bis zum 31.10.2021 einen Antrag zur Programmaufnahme in das Förderprogramm nach dem LGVFG für den Bereich „Eltinger Straße“, angefangen ab dem Abschnitt Ecke Seestraße bis zur Lindenstraße, Ecke Rathaus, zu stellen.
- Für die nachfolgend genannten Bereiche/Straßenabschnitte soll zum 31.10.2022 ein Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet werden:
- Insbesondere die Eltinger Straße in Fortführung von der Lindenstraße bis zum Neuköllner Platz
- Römerstraße (zwischen OBI-Kreisverkehr und Einmündung Steinstraße)
- Leonberger Straße (zwischen Neuköllner Platz und Leonberger Straße 97)
- Steinbeissstraße
- Ortsmitte Höfingen
Der hierzu notwendige Auftrag an ein Planungsbüro hat mittels eines
Vergabeverfahrens auf der Grundlage noch zu fassender Beschlüsse der zuständigen
Gremien des Gemeinderates zu erfolgen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
In der Sitzung des Planungsausschusses vom 10.06.2021 wurde der obige Beschlussvorschlag wie folgt an den Gemeinderat empfohlen:
1. 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
2. a) 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
2. b) 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
3. 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen
Die Beschlussempfehlung wurde in Punkt 2 mit a) und b) aufgeteilt. Punkt 2b) wurde ergänzt. Außerdem wurde Punkt 3. geändert.
