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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/059-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Benutzungsgebühren in Kindertageseinrichtungen und in der Schulkindbetreuung während der Corona-Pandemie ab 15. Februar 2021 - Stand der anteiligen Refinanzierung von Ertragsausfällen durch das Land Baden-Württemberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
In Abänderung der Beschlüsse vom 16.03.2021 wird für die Zeit coronabedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen beschlossen:
- Ab 26. April 2021 wird bis auf Weiteres in Zeiten Corona-Pandemie bedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Grundschulen auf das Erheben von Gebühren verzichtet, wenn Notbetreuungsangebote von Eltern/Sorgeberechtigten nicht in Anspruch genommen werden. Die Berechnung für den Verzicht bzw. die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt auf Grundlage des jeweils zwischen Eltern/Sorgeberechtigten und Stadt geschlossenen Betreuungsvertrags Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der gebuchten Betreuungsform. Nicht berücksichtigt werden dabei die Schließtage der jeweiligen Einrichtung sowie Feiertage.
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Analog zum unter Beschlusspunkt 1 aufgezeigten Vorgehen der Stadt erhalten die kirchlichen und weiteren freien Träger der Kindertagesbetreuung den Ausfall der Kostenbeiträge auf Nachweis erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung der Benutzungsgebühren bzw. Kostenbeiträge verzichten.
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Im Rahmen der Öffnung der Grundschulen im Wechselbetrieb ab 22. Februar 2021 bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen wird die Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote während der Präsenzwochen sowie der Notbetreuung Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der ursprünglich gebuchten Betreuungsform festgesetzt.
- Die jeweiligen Gebührensatzungen werden nicht angepasst. Die getroffenen Regelungen gelten in Abweichung von den Gebührensatzungen bis der Normalbetrieb der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und der Schulkindbetreuung wieder aufgenommen wird.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Vor dem Hintergrund der sich sehr dynamisch entwickelnden Corona-Pandemie wurde mit Vorlage 2021/059 für Eltern/Sorgeberechtigte eine Sicherheit im Hinblick auf den Umgang mit den Betreuungsgebühren in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und in den städtischen Schulkindbetreuungsangeboten hergestellt. Die entsprechenden Gebührensatzungen wurden damit nicht grundsätzlich verändert. Der Gemeinderat hat am 16.03.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
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Vorbehaltlich der anteiligen Refinanzierung der Gebührenausfälle durch das Land Baden-Württemberg wird beschlossen:
1.a) Ab 15. Februar 2021 wird bis auf Weiteres in Zeiten Corona-Pandemie bedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen auf das Erheben von Gebühren verzichtet, wenn Notbetreuungsangebote von Eltern/Sorgeberechtigten nicht in Anspruch genommen werden. Die Berechnung für den Verzicht bzw. die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt auf Grundlage des jeweils zwischen Eltern/Sorgeberechtigten und Stadt geschlossenen Betreuungsvertrags Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der gebuchten Betreuungsform. Nicht berücksichtigt werden dabei die Schließtage der jeweiligen Einrichtung sowie Feiertage.
1.b) Analog zum unter Beschlusspunkt 1.a) aufgezeigten Vorgehen der Stadt erhalten die kirchlichen und weiteren freien Träger der Kindertagesbetreuung den Ausfall der Kostenbeiträge auf Nachweis erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung der Benutzungsgebühren bzw. Kostenbeiträge verzichten.
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Im Rahmen der Öffnung der Grundschulen im Wechselbetrieb ab 22. Februar 2021 bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen wird die Gebühr für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote während der Präsenzwochen sowie der Notbetreuung Tag genau mit 1/20 der Monatsgebühr der ursprünglich gebuchten Betreuungsform festgesetzt.
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Die jeweiligen Gebührensatzungen werden nicht angepasst. Die getroffenen Regelungen gelten in Abweichung von den Gebührensatzungen bis der Normalbetrieb der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung wieder aufgenommen wird.
Das Land Baden-Württemberg hat im März 2021 ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien auf den Weg gebracht. Öffentliche und private Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen werden unterstützt, wenn sie während der coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen haben. Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Horte an Schulen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule.
Die Mittel für den Zeitraum von 6 Schließwochen wurden an die Stadt- und Landkreise ausbezahlt, welche die konkreten Summen an die kreisangehörigen Gemeinden weitergeleitet haben. Die Auszahlung erfolgte in zwei Sparten, aufgeteilt nach Kindertageseinrichtungen und für die Betreuung an Grundschulen.
Für die Kindertageseinrichtungen aller Trägerschaften erhielt die Stadt Leonberg einen Betrag in Höhe von 193.822,83 Euro. Berechnungsgrundlage ist die zum 01.03.2020 dem statistischen Landesamt gemeldete Gesamtzahl an u3 und ü3-Kindern nach § 29 b und
§ 29 c Finanzausgleichsgesetz (FAG). Für die von den städtischen Einrichtungen gemeldeten Anzahl an Kindern beträgt der Anteil der Landesmittel insgesamt 95.405,28 Euro. Demgegenüber stehen Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 100.875 Euro. Die Höhe der Erstattungen an freie und kirchliche Träger für diese Zeit können noch nicht beziffert werden.
Für die Betreuungsangebote an Grundschulen, ausgenommen Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz (SchulG) ist die zum Schuljahr 2019/2020 gemeldete Zahl an Schüler*innen maßgebend. Die Erstattung für die Leonberger Grundschulen beträgt insgesamt 33.436,51 Euro. Demgegenüber stehen Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 36.700 Euro.
Für weitere Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen sind seitens des Landes Baden-Württemberg keine Hilfspakete für Städte und Gemeinden mehr vorgesehen. Dies betrifft aktuell die Schließung vom 26. April bis 7. Mai 2021. Eine Hochrechnung der Einnahmeausfälle für diese 10 Schließtage, die auf der Grundlage der Einnahmeausfälle im Monat Januar 2021 basiert, beläuft sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen auf ca. 31.500 Euro. Die Erstattungen für kirchliche und freie Träger kann noch nicht beziffert werden.
Im Bereich der Kindertagespflege nahmen während der Schließungen zwischen dem 11. Januar bis 22. Februar 2021 rund 75 % der angemeldeten Kinder Notbetreuungsangebote in Anspruch. Eine Hochrechnung des monatlichen Planansatzes bei den Elternbeiträgen ergäbe einen Einnahmeausfall in Höhe von ca. 3.200 Euro.
Es ist zu erwarten, dass die Auslastung während der Schließung vom 26. April bis 7. Mai 2021 bei gleich hohem Niveau lag. Für diese 10 Schließtage würden sich die Einnahmeausfälle auf ca. 2.000 Euro beziffern.
Für den Bereich der Schulkindbetreuung liegen die Einnahmeausfälle im Zeitraum vom 26. April bis 7. Mai 2021 bei ca. 11.500 Euro.
Die Erstattungstatbestände aus Vorlage 2020/305 wegen quarantänebedingten Gruppen- oder Teilschließungen sind weiterhin gültig bis 31.12.2021.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten: 33210000 und 33220000 (Benutzungsgebühren) |
2021 |
1.970.300 Euro |
1.938.800 Euro |
Die Erträge verringern sich für 10 Schließtage vom 26.04.2021 bis 07.05.2021 um ca. 31.500 Euro. |
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21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen Sachkonto: 33210000, (Benutzungsgebühren) |
2021 |
242.760 Euro |
231.260 Euro |
Die Erträge verringern sich für 10 Schließtage vom 26.04.2021 bis 07.05.2021. um ca. 11.500 Euro. |
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TAKKI 36500002 TAPiR 36500003 Sachkonto 33220000 (Elternbeiträge) |
2021 |
152.290 Euro |
150.290 Euro |
Die Erträge verringern sich für 10 Schließtage vom 26.04.2021 bis 07.05.2021 um ca. 2.000 Euro. |
Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von künftigen Corona-Pandemie bedingten Schließungszeiträumen sowie der jeweils tatsächlichen Inanspruchnahme der Notbetreuungsangebote durch die Eltern/Sorgeberechtigten. Die Hochrechnung der Ertragsausfälle wurden aus dem Rechnungsergebnis Januar 2021 ermittelt. Die Höhe der Erstattungen an freie und kirchliche Träger können noch nicht beziffert werden.
