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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Andienung des zentralen Geschäftsbereichs (Zone II) im südlichen Bereich des Gebäude 5.2 wird grundsätzlich zugestimmt (Variante 3a).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Variante 3b weiter auszuarbeiten, die Vor- und Nachteile, insbesondere hinsichtlich des Erhalt des Baumbestandes, der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer der Variante 3a gegenüberzustellen. Abschließend soll verwaltungsintern über die präferierte Ausgestaltung entschieden werden.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2021 wurde beschlossen für den zentralen Geschäftsbereich weitere Varianten zur Andienung auszuarbeiten. Im dazu wurden 3 mögliche Varianten aufbereitet und bewertet. Anschließend wurde aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen diese innerhalb des Projektgrundstücks realisierbar sind.

 

Variante 1: Anlieferung Nordseite (Stand Wettbewerb)

 

Die Variante 1 stellt die Ausgangssituation auf der Grundlage des Investorenauswahlverfahrens dar. Die Andienung erfolgte hier auf der Nordseite des Gebäudes 5.2. Der aus dem Norden bzw. Süden kommende LKW fährt vorwärts entlang des geplanten Radweges ein, stößt rückwärts in Gebäude 5.2 und fährt vorwärts wieder aus. Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen durch zu- und abfahrende LKW wurden im Laufe des Planfortschritts alternative Andienungsvarianten entwickelt. Auch die verkehrliche Abwicklung mit den erforderlichen Schleppkurven gestaltet sich anhand der örtlichen und topographischen Verhältnisse schwierig.

 

Bewertung Variante 1:

 

Pro

          Anlieferungsbereich weniger sichtbar (Abwicklung auf Gebäuderückseite)

          Kein LKW-Verkehr zwischen Geb. 5.2 und Geb. 7.2

Kontra

          Radweg wird gleichzeitig als Andienungsfläche benutzt (kreuzende Verkehrsströme, Gefährdung Radfahrer)

          Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch Anlieferungsverkehr direkt an Grundstücksgrenze

          Problematische Kurvenradien der LKWs im Bereich der Ein- u. Ausfahrt

          Beeinträchtigung der Zufahrtsituation durch Quer- u. Längsgefälle aufgrund Topographie

          Absenkung des Anlieferungsbereichs aufgrund Topografie (Anlieferung auf ca. 381m ü.NN gegenüber Platzbereich 382,5 m ü. NN -> Höhenversatz entlang Gebäude 5.2 straßenseitig u. Entfall Stellplätze in Parkebene P1

          Lastenaufzüge inmitten der Tiefgarage ->  Entfall Stellplätze in Parkebene P1

          Entfall Fläche in Erdgeschoss für Drogeriemarktnutzung

 

 

Variante 2a: Anlieferung Ostseite (nur auf Projektgrundstück)

 

In der Variante 2 erfolgt die Andienung an der Ostseite. Der aus dem Norden kommende Lkw stellt sich vor dem Gebäude auf, stößt rückwärts in Gebäude 5.2 und fährt vorwärts wieder aus. Diese Variante wurde im Planungsfortschritt verworfen, um mindestens zwei der vorhandenen Bäume erhalten zu können.

 

Bewertung Variante 2a:

 

Pro

          Anlieferungsbereich weniger sichtbar (Abwicklung auf Gebäuderückseite)

          Kein LKW-Verkehr zwischen Geb. 5.2 und Geb. 7.2 im zentralen Eingangsbereich

Kontra

          Rangierbetrieb im Bereich des Geh- und Fahrradweges (kreuzende Verkehrsströme)

          Beeinträchtigung des Nachbarn durch Anlieferungsverkehr

          Beeinträchtigung der Zufahrt durch Quer- u. Längsgefälle aufgrund Topografie

          Kein Erhalt der Bestandsbäume möglich

          Keine straßenbegleitende Neubepflanzung vor Geb. 5.2 möglich

 

Variante 2b: Anlieferung Ostseite (unter Einbeziehung des öffentlichen Straßenraumes)

 

Die Entwicklung des Postareals wäre damit von zahlreichen äußeren Faktoren abhängig. Um eine zeitlich unabhängige Realisierung zu erreichen, wurde deshalb diese Variante nicht weiterverfolgt.

 

 

Variante 3a: Anlieferung Südseite Gebäude 5.2 (aktueller Projektstand)

 

In der Variante 3a erfolgt die Andienung des Geschäftsbereiches zwischen Gebäude 5.2 und 7.2. Der aus Norden kommende LKW fährt vorwärts zwischen Gebäude 5.2 und 7.2 ein, stößt rückwärts in Gebäude 5.2 und fährt vorwärts aus in Richtung Süden.

 

 

Bewertung Variante 3a:

 

Pro

          Vermeidung Beeinträchtigung nachbarlicher Belange

          Vermeidung kreuzender Verkehrsströme durch Ausweisung eines Sicherheitsstreifens für Fußgänger

          Umsetzung der geplanten straßenbegleitenden Neupflanzung vor Geb. 5.2 möglich

          Erhalt der Bestandsbäume möglich

          Lastenaufzüge im nördlichen Bereich Gebäude 5.2 möglich

Kontra

          Sichtbarkeit der Anlieferungssituation (Tor) zu Quartierseingang an Eltinger Straße

 

 

Variante 3b: Anlieferung Südseite Gebäude 5.2 (Alternative)

 

In der Variante 3b erfolgt die Andienung des Geschäftsbereiches zwischen Gebäude 5.2 und 7.2. Der aus Norden kommende LKW fährt vorwärts vor Gebäude 7.2 ein und fährt rückwärts zum Entladen in Gebäude 5.2. Anschließend fährt er vorwärts in Richtung Süden aus.

 

 

 

Bewertung Variante 3b:

 

Pro

          Vermeidung Beeinträchtigung nachbarlicher Belange

          Umsetzung der geplanten straßenbegleitenden Neupflanzung vor Geb. 5.2

          Kein Rangierbetrieb in Fußgängerbereich

          Lastenaufzüge im nördlichen Bereich Gebäude 5.2 möglich

Kontra

          Sichtbarkeit der Anlieferungssituation (Tor) zu Quartierseingang an Eltinger Straße

          Erhalt des südlichen Bestandsbaums muss geprüft werden

          Straßenbegleitende Neupflanzung vor Geb. 7.2 muss ggf. angepasst werden

 

 

Zusammenfassung:

 

Im Rahmen des Projektfortschritts wurden verschiedene Varianten der Gebietserschließung für den Andienungsverkehr diskutiert. Aufgrund des Grundstückszuschnitts und der Lage im Kurvenbereich der Eltinger Straße ist eine Erschließung der Zone II generell schwierig. Unter Abwägung aller Aspekte, wie Baumerhalt, Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen, Berücksichtigung der Belange der Radfahrer und der erforderlichen Kurvenradien für den Anlieferungsverkehr wird grundsätzlich die Erschließungsvariante 3a empfohlen.

 

Die Variante 3b wird parallel weiter ausgearbeitet und untersucht. Sollte diese Variante weitere Vorteile gegenüber der Variante 3a aufzeigen, wird, um den Planungsfortschritt nicht weiter zu verzögern, empfohlen, verwaltungsintern über die beste Lösung zu entscheiden.

 

Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages kann eine Festlegung der Andienungszeiten geregelt werden, um den Konflikt zwischen Andienungsverkehr und Fußgänger/Radfahrer zu minimieren. Ebenso können hier besondere Anforderungen an die Gestaltung der Anlieferungszone, wie die Ausgestaltung der Roll/-Schiebetore, der Unterbringung Müllstandorte etc. festgeschrieben werden.

 

 

 

 

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