Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/163

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Vergabe des Gewerks Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten an die Firma Karl Kohler Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Max-Planck Str. 5, 71254 Ditzingen, auf der Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 268.111,90 € (inkl. 19% MwSt.) wird genehmigt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Um die Bedarfslage für Kinderbetreuung der westlichen Kernstadt von Leonberg vom südlichen Ezach bis hin zu den nord-westlich gelegenen Wohnlagen der Gartenstadt abzudecken, wird beabsichtigt in Leonberg an der Schweizermühle 1 den 6-gruppigen Neubau einer Kindertageseinrichtung zu erstellen.

 

Der Neubau bietet mit 2 Vollgeschossen in Summe Plätze für 105 Kinder (2 Krippengruppen, 3 Ganztags- und 1 Regel/vÖ-Gruppe). Ferner beinhaltet der Neubau 4 Wohnungen als zurückgesetztes Staffelgeschoss (Dachgeschoss).

 

Der Neubau wird ergänzt um die erforderlichen Kita-Außenspielflächen an Nord-, West- und Südseite des Gebäudes, sowie der nach LBO erforderlichen Spielfläche für die Wohnungen. Die Außenanlagen beinhalten ferner die erforderlichen Stellplätze und Fahrradstellplätze auf dem Grundstück. Der derzeit dort im Grundstück befindliche Bolzplatz wird nach Abschluss der Bauarbeiten am Neubau zu einer Spielwiese zusammen mit der LBO-Spielfläche der Wohnungen umgestaltet.

 

Mit der Sitzungsvorlage 2017/301 wurde dem Gemeinderat grundsätzlich die Maßnahme und der Standort für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung vorgestellt und am 30.01.2018 genehmigt. Für den weiteren Planungsverlauf war auf Grund der zu erwartenden Honoraransätze für Planungsleistungen ein VgV-Verfahren für den Bereich der „Objektplanung“ durchzuführen. Der Beauftragung der Planungsleistungen wurde mit der Sitzungsvorlage 2018/141 am24.07.2018 zugestimmt. Mit der Vorlage 2018/203 und Beschlussfassung vom 16.10.2018 wurde der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an verschiedene Ingenieurbüros auf Basis der HOAI zugestimmt.

 

Mit der Vorlage 2019/187 und Beschlussfassung des Gemeinderates vom 15.10.2019 wurde

der Variante 1, 6-gruppige Kita mit 4 Wohnungen, zugestimmt. Des Weiteren wurde mit dieser Entscheidung die Genehmigung der Gesamtkosten in Höhe von 7.149.000,-- € auf Basis der Grobkostenschätzung (Stand 08/2019) nach DIN 276, KGR 200-700 erteilt.

 

Diese Vorlage befasst sich mit der Vergabe des Gewerks Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten, welche vor Bauausführung durchgeführt werden müssen. Das Grundstück ist bislang unbebaut und war in früheren Zeiten eine Hausmülldeponie. Ein befestigter Fußweg führt quer über das Grundstück abgehend von der Gebersheimer Straße als Abkürzung zum Gewerbegebiet (Schweizermühle und Bahnhof Leonberg). Unterhalb des Fußwegs befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), die vor dem Baubeginn der Kita umverlegt werden müssen.

 

Der vorliegende Vergabevorschlag beinhaltet diese im Vorfeld erforderliche Maßnahme der Umverlegung, die zusammen mit den Erschließungsarbeiten für den Strom- und Gas-Anschluss mit dem Versorger (Netze BW) durchgeführt werden. Damit ist gewährleistet, dass eine zeitlich optimierte wie auch kostengünstige Bauausführung erfolgt und die Bauarbeiten für den Neubau der Kita West voraussichtlich ab September 2021 beginnen können.

 

 

Vergabe

 

Im Rahmen der durchgeführten Öffentlichen Ausschreibung haben 6 Fachfirmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 06.05.2021, 10:00 Uhr, lagen 3 Angebote (Bieter) vor.

 

Durch das von der Verwaltung beauftragte Planungsbüro IBB-Wörn, das Gebäudemanagement, sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§16 ff. VOB/A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 

- Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):

Es musste keines der 3 Angebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungs-

bedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen

werden.

 

- Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung

(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung

ausgeschlossen.

 

- Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

Nach § 16c Abs. 1 VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer

bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

- Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):

In der engeren Wahl verbleiben somit alle 3 Angebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis

berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Karl Kohler Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Max-Planck Str. 5, 71254 Ditzingen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Karl Kohler Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Max-Planck Str. 5, 71254 Ditzingen, mit einer Angebotssumme i. H. v. 268.111,90 € (inkl. 19% MwSt.) zu vergeben.

 

Es ist dabei zu berücksichtigen, dass in der genannten Angebotssumme ein Kostenanteil i.H.v. 37.150,50 € (inkl. 19% MwSt.) für Leistungen (Umlegung der Gasleitung und Stromleitung), die die Firma Karl Kohler Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG für die Netze BW ausführt, enthalten ist. Um eine zeitliche Abfolge gewährleisten zu können, werden diese Arbeiten ebenfalls mit beauftragt. Der Betrag i.H.v. 37.150,50 € (inkl. 19% MwSt.) wird direkt mit der Netze BW abgerechnet und nicht der Stadt Leonberg in Rechnung gestellt. Somit beträgt der von der Stadt Leonberg zu tragende Kostenanteil 230.961,40 € (inkl. 19% MwSt.).

 

 

Budget-/ Kostenstand

 

Neben der hier vorliegenden Vergabe für das Gewerk Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten, wurden weitere umfangreiche Gewerke öffentlich ausgeschrieben. Dies sind die Gewerke Rohbauarbeiten, Abwasser-/Wasser-/Gas-Anlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Elektroinstallationen mit Blitzschutz und PV-Anlage und die Aufzugsanlage. Die Ergebnisse der Submission liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Vergabevorschläge werden noch vor der Sommerpause 2021 dem Gremium vorgelegt.

 

Die Vergabesumme für das Gewerk Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten entspricht einem Kostenanteil von ca. 3,8% der genehmigten Gesamtkosten (7.149.000 €/brutto).

 

Gewerk   Kostenberechnung  Vergabesumme  -Mehr-/

    +Minderkosten

Tief- und Rohrleitungs-

arbeiten                          100.000,-- €                        268.112,-- €                        -168.112,-- €


 

Mehrkosten Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Kostenberechnung ca. 5,5 % unter den genehmigten Gesamtkosten. Die Überschreitung des Kostenrahmens der Kostenberechnung kann daher aus anderen Gewerken gedeckt werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach Genehmigung der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter Fa. Karl Kohler Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG kann die formelle Beauftragung der Bauleistungen durch die Verwaltung getätigt werden.

 

Im Rahmen der fortschreitenden Planungs- und Ausschreibungspakete wird seitens des planenden Architekten, der Fachingenieure und dem GM weiter versucht, eventuell auftretende Mehrkosten zu kompensieren. Jedoch ist, durch die aktuelle Marktsituation sowie die momentane Baupreisentwicklung, eine Einschätzung der weiteren Kostenentwicklung nur sehr schwer möglich.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Keine

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

Kindergarten West

7 3650 060 7001

2018

200.000,--€

51.054,--€

Der geänderte Finanzbedarf wurde im HH-Plan 2019 neu veranschlagt.

 

2019

1.010.000,--€

100.150,--€

Der Finanzbedarf resultierte aus der Verschiebung des Bauablaufs und wurde im HH-Plan 2020 neu veranschlagt.

 

2020

1.000.000,--€

137.620,--€

Der Finanzbedarf resultierte aus der Verschiebung des Bauablaufs und wurde im HH-Plan 2021 neu veranschlagt.

 

2021

1.350.000,--€

1.000.000,--€

Der niedrigere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Bauablaufs und wird im HH-Planentwurf 2022 neu veranschlagt.

 

2021

3.785.000,--€

 

Verpflichtungsermächtigung

 

2022

 

2.400.000,--€

 

3.200.000,--€

 

Der höhere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Bauablaufs. Die Anpassung des Finanzbedarfs auf das genehmigte Gesamtbudget erfolgt im HH-Planentwurf 2022.

 

2023

1.540.000,--€

2.660.176,--€

Der höhere Finanzbedarf resultiert aus der Verschiebung des Bauablaufs. Die Anpassung des Finanzbedarfs auf das genehmigte Gesamtbudget erfolgt im HH-Planentwurf 2022.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...