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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/153
Grunddaten
- Betreff:
-
Johannes-Kepler-Gymnasium
Brandschutzertüchtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Beauftragung des Büros Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH) – Sachverständige & Ingenieure für vorbeugendenden Brandschutz, Königstr. 60, 70173 Stuttgart, für die Erstellung eines Brandschutz- und Maßnahmenkonzepts wird nach Honorarangebot 14.280,- €/brutto zugestimmt.
- Nach Fertigstellung des Maßnahmenkonzepts inkl. Kostenschätzung wird das Konzept zur Genehmigung vorgelegt.
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Sachverhalt
Sachverhalt mit Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der regelmäßigen Wartung der Brandschutzklappen im Johannes-Kepler-Gymnasium wurden diverse Mängel an den Abschottungssystemen, sowohl für die Lüftungsanlagen als auch für die Leitungsanlagen festgestellt.
Eine im Anschluss durchgeführte Sachverständigenprüfung hat die festgestellten Mängel bestätigt.
Daraufhin wurde das Büro Ralf Kludt Dipl.-Ing. (FH), Sachverständige & Ingenieure für vorbeugenden Brandschutz gebeten eine Einschätzung und Bewertung der vorgefundenen Mängel durchzuführen.
Das Büro kommt zu dem Ergebnis, dass die Mängel teilweise aus dem mangelhaften Aufbau der vorhandenen Trennwände und deren brandschutztechnischer Bemessung herrühren.
Um auf eine Ertüchtigung der Wandkonstruktionen sowie Austausch der Abschottungen verzichten zu können, hat das Büro Kludt eine Machbarkeitsstudie erstellt um zu überprüfen ob sich das Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes konzeptionell so anpassen lässt, dass die vorhandenen Ausführungen weitestgehend belassen werden können und die Anforderungen neu definiert werden.
Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer konzeptionellen Änderung der Rettungswegsituation auf die Ertüchtigung der bestehenden Wände und die umfänglichen Bauteilertüchtigungen verzichtet werden kann und dass sich die Rettungswegsituation deutlich verbessert.
Die für die Änderung der Rettungswegsituation notwendigen baulichen Maßnahmen, z.B. der Einbau von Bypass-Türen und Außentreppen sind nach heutigem Wissensstand und Einschätzung finanziell geringer zu bewerten als die aufwändige Ertüchtigung der bestehenden Wände und umfänglichen Bauteilertüchtigungen.
Erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie soll ein Maßnahmenkatalog mit entsprechender Kostenschätzung und parallel dazu ein Brandschutzkonzept zur Abstimmung mit der Baurechtsbehörde erstellt werden.
Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Ingenieurleistungen erforderlich und zu beauftragen. Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die Fachplanungsleistungen „Brandschutz“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Alle zwei Büros haben ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Ingenieurleistungen zur Realisierung der Maßnahme an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Ralf Kludt, Sachverständige & Ingenieure für vorbeugenden Brandschutz, Königstraße 60, 70173 Stuttgart in Anlehnung an die Regelungen der AHO (Leistungen für Brandschutz) zu vergeben.
Das sich aus dem Flächenäquivalent heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Ingenieurleistungen beträgt dabei einschließlich des Erstellens eines Maßnahmenkataloges mit Grobkostenschätzung rd. 14.280,- €/brutto.
Ablauf
Mit den zuvor genannten Fachplanungs- und Beratungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung durch das Gremium zu beginnen.
Der Maßnahmenkatalog inkl. Kostenschätzung soll im Sommer 2021 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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721100417010 Johannes-Kepler-Gymnasium Brandschutzmassnahmen |
2021 |
120.000 |
120.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
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VE 2021 |
120.000 |
120.000 |
Verpflichtungs-ermächtigung für 2022 |
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2022 |
120.000 |
120.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
