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Anfrage in einer Sitzung - 2021/199
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Leonberg Richtung Höfingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage in einer Sitzung
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Beantwortung Anfrage
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15.06.2021
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Frage
Anfrage aus dem Gemeinderat vom 15.04.2021
Herr Prof. Maurmaier stellt fest, dass an der Straße von Leonberg Richtung Höfingen kein Radweg vorgesehen sei. Er möchte wissen, wieso die Pläne zum Ausbau der Straße dem Gremium nicht vorgelegt worden seien. Es handele sich zwar um eine Maßnahme des Landes Baden-Württemberg, diese geschehe jedoch auf der Gemarkung der Stadt Leonberg. Er möchte Klarheit, wie das Plangenehmigungsverfahren abgelaufen sei.
Antwort
Stellungnahme der Verwaltung
Das Baureferat des Regierungspräsidiums hat bereits im Jahr 2016 intensiv mit der Planung der Hangsanierung in Abstimmung mit der Stadt Leonberg und dem Landratsamt Böblingen begonnen. Nach umfangreichen Baugrunduntersuchungen wurden zwei Varianten für die Sanierung der Hangrutschung geplant. Im Rahmen der Abwägung mit der Naturschutz- und Wasserschutzbehörde des Landratsamtes wurde die Vorentwurfsplanung mit einer Verlegung der Landesstraße in Richtung der Felswand hergestellt. Die vorhandene Gehwegverbindung zwischen Höfingen und Leonberg wurde bereits zu dieser Zeit berücksichtigt. Eine parallele Radwegverbindung zur Landesstraße wurde im Zuge der Vorplanung von Seiten des Regierungspräsidiums abgestimmt und sowohl von der Stadt Leonberg als auch vom Landratsamt Böblingen nicht in Betracht gezogen.
Für die Erlangung des Baurechts zum jetzigen Ausbau waren im Zuge des Anhörungsver-fahrens eine Befreiung vom Naturdenkmal, eine Waldumwandlungsgenehmigung sowie eine Erlaubnis zum Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet und das Waldbiotop erforderlich. Eine Planänderung mit zusätzlichen Eingriffen in die oben beschriebenen Schutzgebiete ist nicht möglich. Um hierfür das Baurecht zu erlangen, wäre ein erneutes Verfahren mit vorgeschalteten Untersuchungen sowie ergänzenden Bilanzierungen über den weiteren Eingriff notwendig.
Zudem wäre eine Gegenüberstellung der bereits vorhandenen Radwegverbindungen notwendig.
Ein Geh- und Radweg hat nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen eine Mindestbreite von 2,50 m, ein reiner Gehweg eine Mindestbreite von 2,00 m. Auf Grund der direkt angrenzenden Felswand mit einer vorgesetzten Betonschutzwand als zusätzliche Absicherung ist hier das erforderliche Lichtraumprofil mit einer Breite von 0,50 m ebenfalls zu beachten. Demnach ist eine Mehrbreite von 1 m notwendig. Im Zuge der jetzigen Ausbauplanung der Landesstraße ist aus diesem Grund von zusätzlichen Eingriffen in die vorhandenen Schutzgebiete und die Beantragung eines weiteren Baurechts die Realisierung eines Geh- und Radweges nicht möglich.
Die aktuell bestehende Radwegverbindung abseits der Landesstraße L 1136 über die vom Ortsausgang Leonberg führende Jahnstraße und die Feldwegverbindung nach Höfingen ist verkehrssicher und ohne größere Umwege vorhanden. Im Radverkehrskonzept der Stadt Leonberg verläuft die Hauptfahrradroute zwischen Leonberg und Höfingen vom Schlossberg über das Höfinger Täle (Glemstalradweg) nach Leonberg. Auch im „RadNETZ Baden Württemberg“ verläuft der Radweg über das Höfinger Täle.
Mit der Fertigstellung des Radweges entlang der L 1137 wird die Anbindung an das Feldwegenetz nach Höfingen zusätzlich optimiert.
