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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/316
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen - Umsetzung eines Konzepts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport; Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendausschuss
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Vorberatung
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08.06.2021
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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09.06.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte zur Umsetzung des Konzepts für das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab dem Haushaltsjahr 2022 umzusetzen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2022 zu veranschlagen.
2. Die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 36.100 Euro werden im Haushaltsplanentwurf 2022 für die Jahre ab 2022 veranschlagt.
Sachverhalt
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorlage greift den Antrag des Jugendausschusses auf, der das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 27 Jahren durch einen Gutschein anerkennen möchte, der unter anderem im Schwimmbad, beim ÖPNV und bei Veranstaltungen eingesetzt werden kann. Der Vorschlag der Jugendlichen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (s. Anlage 1).
Auszug aus dem Antrag des Jugendausschusses: „Ehrenamtliche Organisationen sind das Herzstück einer lebendigen Gemeinde. Ein funktionierendes Vereinsleben erfordert jedoch ein hohes Maß an ehrenamtlichem Einsatz.
Damit Kinder und Jugendliche die Anerkennung erhalten, müssen sich die Organisationen bei der Stadtverwaltung registrieren und ihre antragsberechtigten aktiven Jugendlichen melden. Die Stadt Leonberg prüft diese Organisationen und stellt diese Gutscheine aus.“
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen des Jugendausschusses, des Amts für Kultur und Sport sowie des Amts für Jugend, Familie und Schule standen folgende Fragestellungen im Vordergrund:
- wie kann „ehrenamtliche Tätigkeit“ definiert werden,
- kann das Ausüben einer Freizeitaktivität bzw. eines Hobbys im Verein eine ehrenamtliche Tätigkeit sein,
- ab welchem Alter kann und soll das Ehrenamt von Kindern und Jugendlichen mit einer Anerkennung gewürdigt werden,
- ab welchem zeitlichen Aufwand soll das Ehrenamt gewürdigt werden,
- kann eine Vergleichbarkeit der Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit über die verschiedenen Vereine und Organisationen hergestellt werden,
- der Aufwand für Verantwortliche in Vereinen und Organisationen muss geringgehalten werden,
- Übertragbarkeit der Zuwendung: wie kann einem Missbrauch vorgebeugt werden.
Die allgemeine Festlegung von Kriterien gestaltet sich aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellungen, Angebote und Strukturen in den Vereinen, Organisationen und Gruppierungen (Kinder, Jugend, Sport, Soziales, Kultur, Gesundheit, Selbsthilfegruppen, …) als schwierig.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe schlagen nach eingehender Prüfung folgendes Verfahren vor:
Berechtigungsgruppen:
- Vereine, Organisationen und Gruppierungen, welche regelmäßig in Leonberg tätig sind, können Jugendliche und junge Erwachsene nach den folgenden Kriterien der Stadt Leonberg melden (= berechtigte Jugendliche):
- Altersspanne: vollendetes 10. bis 27. Lebensjahr.
- Mindestens 25 Zeitstunden ehrenamtliche Arbeit in den obengenannten Vereinen, Organisationen und Gruppieren (dazu zählen nur Stunden, welche nicht vom Verein verpflichtend auferlegt wurden, oder für welche eine Aufwandsentschädigung oder ein Honorar gezahlt wird).
- Unabhängig vom Alter und der geleisteten Stunden können Inhaber einer Jugendleiter-Card (JuLeiCa) gemeldet werden.
Formale Voraussetzungen:
- Pro Person kann jedes Jahr nur ein Antrag gestellt werden (unabhängig in wie vielen Vereinen, Organisationen oder Gruppierungen einen ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeübt worden ist).
- Die einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen müssen eine Liste mit den berechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis spätestens zum 31.12. eines Jahres an das Stadtjugendreferat der Stadt Leonberg übersenden. Die „Ehrenamtskarte“ wird im ersten Quartal des Folgejahrs an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen direkt übersandt.
- Die Ehrenamtskarte enthält ein Guthaben von 30 Euro, welches im Jahr der Ausstellung gültig ist.
Grundlage für die Vereine, Organisationen und Gruppierungen, die Ehrenamtliche benennen dürfen, sind Listen, welche im Kultur und Sportamt sowie im Amt für Jugend, Familie und Schule geführt werden. Seitens des Jugendausschusses können diese Listen um weitere Vereine, Organisationen oder Gruppierungen per Beschluss erweitert werden. Zusätzlich können die Schulleitungen der Leonberger Schulen Schüler*innen melden, welche durch ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement aufgefallen sind und den obengenannten Kriterien entsprechen. Ebenso kann der Jugendausschuss per Beschluss Jugendliche und junge Erwachsene an die Stadtverwaltung melden, welche durch ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement aufgefallen sind und den obengenannten Kriterien entsprechen.
Die Meldung erfolgt durch ein einheitliches Formular, welches von einem/einer Verantwortlichen des Vereins, der Organisation oder Gruppierung ausgefüllt und abgeschickt werden muss. Darin enthalten sein soll eine Liste, welche für jeden berechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die folgenden Daten und Informationen enthält:
- Vor- & Nachname
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Jugendleiter-Card (JuLeiCa)
Die „Ehrenamtskarte“ (mit dem 30 Euro Guthaben) soll im Jugendausschuss-Design (mit dem Logo der Stadt Leonberg) bedruckt werden und in einer ansprechenden Verpackung mit einem Anschreiben des Jugendausschusses sowie des Oberbürgermeisters versendet werden.
Zunächst soll das Guthaben der „Ehrenamtskarte“ in den städtischen Bäderbetrieben (inklusive Sauna) und in der Hauptstelle der Stadtbücherei eingelöst werden können.
Mittelfristig soll es auch möglich sein, das Guthaben der „Ehrenamtskarte“ bei städtischen Veranstaltungen wie beispielsweise dem Sommernachtskino, der Pferdemarktdisco oder dem Leonpalooza einlösen zu können. Die dazu benötigten Endgeräte inkl. Software kosten einmalig 1.300 Euro, die Software-Lizenz kostet pro Endgerät und Jahr 300 Euro.
Wenn die „Ehrenamtskarte“ in Leonberg gut angenommen wird und bekannt ist, können auch Leonberger Unternehmen, Einzelhandelsgeschäfte, Kultureinrichtungen oder ähnliche Organisationen auf das Vorzeigen der „Ehrenamtskarte“ einen Rabatt oder eine Ermäßigung – auf eigene Kosten – einräumen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget im Haushaltsplan-entwurf veranschlagt |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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36200007 Stadtjugendreferat 42220100 Erwerb EDV-Geräte
Deckungsvorschlag: 36200007 Stadtjugendreferat Sachkonto: 42710000
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2021 |
0 Euro
133.000 Euro
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2.600 Euro
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Anschaffung Hardware und Software in Höhe von 2.600 Euro.
Die Aufwendungen werden aus Mitteln des Jugendausschusses gedeckt. |
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36200007 Stadtjugendreferat 42710100 lfd. EDV-Aufwand
Deckungsvorschlag: 36200007 Stadtjugendreferat Sachkonto: 42710000
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2021 |
0 Euro
133.000 Euro
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3.600 Euro
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Laufende Kosten für den Betrieb der Software.
Die Aufwendungen werden aus Mitteln des Jugendausschusses gedeckt.
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36200007 Stadtjugendreferat 42710100 lfd. EDV-Aufwand
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2022 ff. |
0 Euro |
3.600 Euro |
Laufende Kosten für den Betrieb der Software.
Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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36200007 Stadtjugendreferat 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit |
2022 ff. |
0 Euro |
30.000 Euro |
Ehrenamtsleistungen.
Die Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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36200007 Stadtjugendreferat 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
2022 ff. |
0 Euro |
2.500 Euro |
Verwaltungskosten für die Bearbeitung (u. a. Portokosten)
Die Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagt. |
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Anschaffung des Kartensystems für Soft- und Hardware (einmalige Kosten) |
2.600 Euro |
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Lfd. Kosten (Neu-/Ersatzbeschaffung Karten, Software,…) |
3.600 Euro |
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Kosten im Jahr 2021 |
6.200 Euro |
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Lfd. Kosten (Neu-/Ersatzbeschaffung Karten, Software,…) |
3.600 Euro |
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Sachkosten (Verwaltung und Bearbeitung, Porto,…) |
2.500 Euro |
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Ehrenamtsleistung |
30.000 Euro |
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Jährlich Folgekosten ab 2022 |
36.100 Euro |
Für die Ermittlung der Kosten wurden folgende Parameter bzw. Annahmen zugrunde gelegt:
- Im Dezember 2020 waren insgesamt 8.644 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 27. Lebensjahr in Leonberg gemeldet.
- 1.000 Berechtigte der unten genannten Zielgruppe werden nach untenstehender Definition von Organisationen gemeldet.
- Sachkosten (inklusive Beschaffung der Karten und Versand in den dafür vorgesehenen Verpackungen).
Die Auslieferung der „Ehrenamtskarte“ soll im ersten Quartal 2022 erfolgen. Aufgrund der langen Lieferzeit soll die Anschaffung des Kartensystems (Hardware) und der Karten Ende 2021 aus den Mitteln des Jugendausschusses getätigt werden.
Die Folgekosten für das Jahr 2022 sollen im Rahmen der Haushaltsplanungen veranschlagt werden. In dem Fall, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Kosten überschreiten, wird diese Differenz einmalig (also in dem betreffenden Haushaltsjahr) mit den Mitteln des Jugendausschusses gedeckt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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