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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2021/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die unter der Ziffer I Nr.1 aufgeführte Kleinspende gilt im Wege des Offenlegungsverfahrens gem.  § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates als angenommen.

 

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Sachverhalt

Für die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für nicht investive Zwecke werden bis zu deren Verwendung passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

 

Als Sonderposten werden die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden, die für investive Zwecke geleistet wurden, in der Bilanz abgebildet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

 

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Anlagen

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