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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2021/184
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2040“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.06.2021
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ‚Flächennutzungsplan 2040 (FNP 2040)‘ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Gesamtgemarkung der Stadt Leonberg wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Bereich zugestimmt.
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Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Landschaftsplans ‚Landschaftsplan 2040 (LP 2040)‘ als Fachplan zum FNP 2040. Die erforderliche Umweltprüfung zur Bewertung der Umweltverträglichkeit des neuen Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 4 i.V.m.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch (BauGB) wird durchgeführt und die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des LP 2040, die verbindlich werden sollen, werden gemäß § 11 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in den ‚FNP 2040‘ aufgenommen. - Dem gestuften Verfahrensvorschlag zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans in sechs Phasen (1. Auftakt und Vorbereitung; 2. Fachforen und Beteiligung; 3. Fach- und Gesamtstrategien; 4. Räumliche Entwicklungsperspektiven; 5. Entwurf FNP 2040 und LP 2040; 6. Beschlussfassung, Genehmigung und Inkrafttreten) wird zugestimmt.
- Es wird beschlossen, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) zu erstellen und die Fachforen und Fachstrategien als Grundlage des INSEK vorzubereiten.
- Von der Einleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens oberhalb des aktuellen EU-Schwellwertes (VgV-Verfahren) zur Vergabe von Planungsleistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans wird Kenntnis genommen.
- Der Vergabe von Leistungen für die Betreuung des VgV-Verfahrens zur Fortschreibung eines Flächennutzungsplans für die Stadt Leonberg an das Büro ‚Klotz und Partner GmbH‘, Stuttgart wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Stadt Leonberg ist ein prosperierendes Mittelzentrum in der Metropolregion Stuttgart mit aktuell 48.848 Einwohner*innen (Stand: 2019) und vielfältigen Pendlerverflechtungen in den Verdichtungsraum. Sie ist ein attraktiver Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort mit verkehrsgünstiger Lage am Autobahndreieck A 8 und A 81 und zeichnet sich durch vielfältige Kultur-, Sport- und Freizeitangebote und Naherholungsmöglichkeiten für alle Generationen aus.
In den letzten Jahren hat das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum den Nutzungsdruck auf den Siedlungsraum deutlich erhöht. Gleichzeitig haben sich sowohl die sozialen und wirtschaftlichen als auch die ökologischen Anforderungen stark geändert: Der demographische Wandel, der Klimawandel, der Strukturwandel in Gewerbe und Handel und die Veränderungen der in allen Lebensphasen bunter werdenden Lebensstile und Bedürfnisse der Bevölkerung wurden durch die Corona-Pandemie sogar noch verstärkt und werden sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Diese Veränderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Flächennutzung.
In diesen Zeiten des Wachstums und Wandels gilt es, die Qualitäten der Stadt Leonberg zu bewahren und die tiefgreifenden sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Veränderungen aktiv zu gestalten, um zukunftsweisende räumliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und so der Stadt Leonberg hervorragende Zukunftschancen zu sichern.
Der derzeitige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2020’ ist am 13.07.2006 wirksam geworden. Er soll in der Regel eine Planungsperspektive für einen Zeitraum von ca. 15 -20 Jahren in den Blick nehmen, um dann die städtebauliche Ausrichtung zu überprüfen und neu zu setzen. Mit der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2040’ soll nun eine Planungsgrundlage erarbeitet werden, die den Anforderungen an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Bauleitplanung Rechnung trägt.
Der Flächennutzungsplan ‚Leonberg 2020’ aus dem Jahre 2006 basierte auf einem dialogischen Stadtentwicklungsplanungsprozess ‚STEP 2020’, der in den Jahren 2002 und 2003 durchgeführt wurde. In ähnlicher Weise soll nun auch die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans auf einem Bürgerdialog und einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) aufbauen. Dabei bilden die Fachforen und Fachstrategien die Grundlage, um im Gemeinderat gesamtstädtische Ziele und Leitlinien festzulegen und Prioritäten der Stadtentwicklung zu setzen. Basierend auf diesen gesamtstädtischen Strategien wird der neue Flächennutzungsplan FNP 2040 aufgestellt und damit die Zielvorgaben für die Art der Flächennutzung (wie z. B. Grün-, Wohnbau-, Gewerbe- oder Sonderbauflächen) bis ins Jahr 2040 dargestellt.
Für die Planungsleistungen der formellen Flächennutzungsplanung ist aufgrund des Auftragsvolumens ein europaweites Vergabeverfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchzuführen.
Zur Vorbereitung und Durchführung des VgV-Verfahrens wurden entsprechende Betreuungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO-Verfahren) ausgeschrieben und die Vergabe vorbereitet.
Erfordernis sowie Ziele der Maßnahme
Seit der Aufstellung des aktuellen Flächennutzungsplans ‚Leonberg 2020‘ im Jahre 2006 nahm die Bevölkerung insgesamt um 7,2 Prozent zu (lt. Datenabfrage vom 17. Mai 2021 des Statistischen Landesamt Baden-Württemberg). Dabei hat sich die Altersstruktur im gleichen Zeitraum deutlich verschoben: Während die Bevölkerung der mittleren Altersgruppen zwischen 25 und 65 Jahren seit 2006 um 5,8 % und die über65-Jährigen sogar um 15,7 % zunahm, blieb die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren seit 2006 bis heute unverändert - und dies trotz deutlicher Zunahme der unter18-Jährigen in den letzten 5 Jahren (+1,9%) und trotz deutlicher Zuwanderung insbesondere von jungen Familien.
Laut Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (mittlere Variante) wird sich die Altersstruktur in Leonberg voraussichtlich auch zukünftig deutlich verschieben: Danach wird die Zahl der unter20-Jährigen zwischen 2019 und 2035 um 7% und die der über60-Jährigen um 18,3 % wachsen. Die Zahl der über85-Jährigen wird bis 2035 voraussichtlich sogar um 58,2 % zunehmen. Gleichzeitig wird die Bevölkerung der mittleren Altersgruppen zwischen 20 und 60 Jahren bis 2035 voraussichtlich deutlich zurückgehen (-7,4%). Derartige Altersstrukturverschiebungen hätte nicht nur Auswirkungen auf den zukünftigen Pflegebedarf und den (Wohnraum-) Bedarf an betreutem Wohnen, sondern beispielsweise auch auf die Art und Größe der nachgefragten Wohneinheiten (z.B. Einfamilienhäuser oder kleinere Wohnungen für Singles und Paare).
Neben dem demographischen Wandel und der Verschiebung der Altersstruktur verändert sich auch das tägliche Mobilitäts-, Wohn-, Arbeits-, Einkaufs-, Bildungs- und Freizeitverhalten der Bevölkerung. Die Bevölkerung wird vielfältiger, bunter und individueller. Diese gesellschaftlichen Veränderungen stellen vielfältige, individuellere und neue Anforderungen insbesondere an den Wohnraum, das Wohnumfeld und das soziale Zusammenleben in der Nachbarschaft. Aus dem stark steigenden Immobilien- und Mietpreisdruck der Stadt Leonberg und des gesamten Ballungsraumes der Metropolregion Stuttgart ergeben sich für die Stadt Leonberg zentralen Fragen nach bezahlbarem Wohnraum und sozialgerechter Bodennutzung. Hinzu kommen neue Mobilitätsformen (wie autonomes Fahren, e-Mobilität, Carsharing) bzw. alternative Verkehrsmittel (Fuß- und Radverkehr), die entsprechende Flächen benötigen. Durch die Vielfalt an individuelleren Lebensstilen nehmen die Funktionen stetig zu, die Grün- und Freiflächen erfüllen sollen. Eine stärkere Nutzungsmischung in dafür geeigneten Siedlungsräumen stellt auch das Gewerbe und den Einzelhandel vor neue zu bewältigende Aufgaben. Werden beispielsweise mit den neuen Arbeits- und Logistikformen zukünftig auch in den Stadtvierteln neue Gewerbeflächen (sog. ‚Co-working-Spaces‘ oder ‚Urbane Logistik-Hubs‘) benötigt? Und wie sollten diese dann ausgestaltet sein? Kann die Innenstadt als lebendiger Kultur- und Erlebnisraum etabliert werden, so dass der niedergelassene Einzelhandel bei der Digitalisierung mithalten kann? Zu den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen für die Flächennutzung kommen drängende ökologische Herausforderungen, die sich vor allem aus der Erhaltung der Biodiversität, der Anpassung an den Klimawandel und der Energiewende ergeben.
Diese Trends können zu einem steigenden Flächenbedarf insbesondere in den Bestandsflächen führen und Mehrfachnutzungen von Flächen erforderlich machen. Seit 2006 wurden 14 Änderungsverfahren und 16 Berichtigungen des Flächennutzungsplans verabschiedet. Diese Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplanes belegen, dass geänderte gesellschaftliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen in der Vergangenheit Einfluss auf die Stadtentwicklung genommen haben. Punktuelle Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans ‚Leonberg 2020’ sind bei diesem Ausmaß und im Hinblick auf die großen Herausforderungen im Sinne der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Gesamtstadt nicht mehr zielführend. Dabei müssen neben den nur begrenzt verfügbaren freien Flächen, die bislang ungenutzt und ohne erkennbare Funktion sind, auch neue Wege der Mehrfachnutzung und Nachverdichtung im Siedlungsbau gefunden werden.
Damit der neue Flächennutzungsplan ‚FNP 2040‘ seine stadtentwicklungspolitische Wirkung entfalten sowie seine strategische Funktion langfristig erfüllen kann, ist es erforderlich, dass das Planwerk im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan aktuell ist, um die aktuellen und insbesondere die zukünftigen Bedarfe an Flächen im gesamtstädtischen Kontext abzubilden. Im Fokus der Neuaufstellung steht die Frage, wie sich die Stadt Leonberg bis zum Jahre 2040 räumlich weiterentwickelt und welche Veränderungen aktiv zu steuern sind, um die Lebensqualität und das soziale Gleichgewicht in der Stadt zu stärken und nachhaltig zu erhalten.
Das Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich somit aus den neuen soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen mit einem erhöhten Nutzungsdruck auf den Siedlungsraum im Zusammenhang mit
- dem demografischen Wandel und den gesellschaftlichen Veränderungen im Mobilitäts-, Wohn-, Arbeits-, Einkaufs-, Bildungs- und Freizeitverhalten der Bevölkerung,
- dem wirtschaftlichen Strukturwandel im Gewerbe und Einzelhandel im Zusammenhang mit neuen Logistikkonzepten und dem Online-Handel, sowie
- dem Klimawandel.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke sind im Wesentlichen:
- Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie in Form eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) und
- Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2040‘
Sachverhalt/Sachstand
Vorgehensweise
Das Verfahren zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2040’ gliedert sich in sechs Phasen (siehe Anlage 2):
Phase 1: Auftakt, Datengrundlagen schaffen und Zukunftsdialog vorbereiten
Im Herbst 2021 ist eine Auftaktveranstaltung vorgesehen, in der die Bürger*innen der Stadt Leonberg darüber informiert werden, was ein Flächennutzungsplan ist und welche Möglichkeiten sie erhalten, sich daran zu beteiligen. Der Fragebogen zur Bürger*innen-Umfrage sowie die Beteiligungsplattform wird vorgestellt. Neben der Auftaktveranstaltung werden in der ersten Phase auch die Datengrundlagen geschaffen und der Zukunftsdialog in den Fachforen vorbereitet. Um Zukunftschancen für Leonberg zu erkennen, gilt es, neben den aktuellen und vergangenen Entwicklungen auch zukünftige Trends in den Blick zu nehmen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) erstellt aktuell Arbeitsmaterialien, mit der sich Städte auf die Welt von (über-) morgen vorbereiten können. Aktuell wird geprüft, ob die Stadt Leonberg in das Modellvorhaben mit aufgenommen werden kann.
Phase 2: Fachforen: Zukunftsdialog führen und Bürger*innen beteiligen
Die von Frühjahr 2022 bis Frühjahr 2023 geplanten Zukunftsforen bilden die zweite Phase des Prozesses zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans ‚FNP 2040‘ und sind gleichzeitig wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Beteiligungsprozesses. Auf der Grundlage von fachlichen Impulsen, die jeweils von lokalen, externen und zukunftsorientierten Fachleuten bereitgestellt werden, wird mit interessierten Bürger*innen, Gemeinderatsmitgliedern und lokalen Expert*innen einen Zukunftsdialog über raumwirksame Fachthemen geführt und die räumlichen Konsequenzen für die Flächennutzung diskutiert: Folgende Fachforen könnten dabei z.B. durchgeführt werden:
-
Fachforum Wohnen 2040:
Bezahlbares Wohnen in der Welt von übermorgen -
Fachforum Gewerbe 2040:
Modernes Arbeiten in der Welt von übermorgen -
Fachforum Mobilität 2040:
Stadt der kurzen Wege in der Welt von übermorgen -
Fachforum Nachbarschaft 2040:
Generationenübergreifendes Miteinander in der Welt von übermorgen -
Fachforum Einzelhandel 2040:
Versorgen und lebendige Innenstadt in der Welt von übermorgen -
Fachforum Klima 2040:
Gesunde Umwelt in der Welt von übermorgen -
Fachforum Bildung 2040:
Smart City in der Welt von übermorgen
Phase 3: Fachstrategien und gesamtstädtische Strategie erstellen
Zu den Themen der Fachforen werden Fachstrategien angefertigt und darauf aufbauend gesamtstädtische Strategien herausgearbeitet. Die Fachstrategien werden von externen Gutachter*innen erstellt und beinhalten neben einem Fachimpuls (Situationsanalyse, Vorausberechnungen / Prognosen, fachspezifische Auswertung der Bürger*innen-Umfrage), der auf dem jeweiligen Fachforum präsentiert wird, auch die Teilnahme an der Strategieklausur mit dem Gemeinderat,
z.B.
- Wohnungsmarktstrategie
- Mobilitätsstrategie
- Einzelhandels- und Zentrenstrategie
- Gewerbeflächenstrategie
- Sozialraum- und Nachbarschaftsstrategie
- Klimaschutzstrategie
Phase 4: Räumliche Entwicklungsperspektiven diskutieren und bewerten
Auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) wird der Flächennutzungsplan nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen formellen Verfahren aufgestellt. In der vierten Phase werden die räumlichen Entwicklungsperspektiven diskutiert und bewertet: Wie sieht die räumliche Zukunft Leonbergs im Jahr 2040 aus? Wie werden wir leben, wohnen, arbeiten, uns fortbewegen und unsere Freizeit verbringen? Auf der Grundlage der Diskussion und Bewertung der räumlichen Entwicklungsperspektiven wird dann ein Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan entworfen.
Im Verlauf des formellen Verfahrens der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2040‘ haben alle Bürger*innen erneut die Gelegenheit, die Planungen einzusehen und sich dazu zu äußern ("frühzeitigen Beteiligung"). Beteiligt werden außerdem die Nachbargemeinden, Behörden (z.B. Fachämter beim Landratsamt) und sog. Träger öffentlicher Belange (z.B. Energieversorger, Vereine, Naturschutzverbände), die aus ihrer Sicht Stellung zu den Planungen nehmen.
Phase 5: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2040’ konkretisieren, detaillieren und ausformulieren
Alle aus der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren behandelt. Dabei werden die privaten und öffentlichen Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen. Dies kann dazu führen, dass Planungen überarbeitet oder geändert werden. Über das Ergebnis der Abwägung entscheiden der Gemeinderat, der den neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan beschließt.
Phase 6: Inkrafttreten des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ‚Leonberg 2040’
Nach dem abschließenden Feststellungsbeschluss bedarf der Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart und kann dann formell Inkrafttreten.
Die vorläufige grobe Zeitplanung wird im weiteren Verlauf konkretisiert, weiterentwickelt und ggf. modifiziert. Bei der Kostenschätzung handelt es sich noch um grobe Angaben, die sich bei weiterer Ausarbeitung des Prozesses noch konkretisieren werden.
VgV Verfahren
Gemäß § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Die Wahl der Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts darf dabei nicht in der Absicht erfolgen, die Anwendung der Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung zu umgehen. Eine Auftragsvergabe darf nicht so unterteilt werden, dass sie nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder dieser Verordnung fällt.
Zur Schätzung der Leistungen für die Fortschreibung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wurden die Grundleistungen gem. § 18 HOAI (Leistungsbild Flächenplan) und § 23 HOAI (Landschaftsplan) sowie die Anlage 2 HOAI (Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan), Anlage 4 HOAI (Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan) und Anlage 9 HOAI (Besondere Leistungen zur Flächenplanung) herangezogen.
Die zu erwartenden Honorare für Grundleistungen beim Flächennutzungsplan überschreiten bereits ohne Berücksichtigung der Honorare für Grundleistungen beim Landschaftsplan sowie für besondere Leistungen (z.B. rahmensetzendes Stadtentwicklungskonzept, Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung, Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung, Verfahrensbegleitende Leistungen, weitere landschaftsplanerische Leistungen) den nach Vergabeverordnung (VgV) festgelegten EU- Schwellenwert in Höhe von aktuell 214.000 EUR/netto. Demnach sind die Architekten-/ Ingenieurleistungen nach den EU-Bestimmungen europaweit auszuschreiben.
Ermittlung eines geeigneten, qualifizierten Ingenieurbüros zur Vergabe von Beratungsleistungen „Durchführung eines VgV-Verfahrens“
Zur Realisierung des vorgenannten VgV-Verfahrens sind entsprechende Beratungsleistungen erforderlich und zu beauftragen. Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es hierzu keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die Beratungsleistungen „Durchführung eines VgV-Verfahrens“ können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung vier geeignete Büros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Drei Büros haben ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Beratungsleistungen zur Durchführung des vorgenannten VgV-Verfahrens an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro ‚Klotz und Partner GmbH‘, Leuschnerstraße 3, 70174 Stuttgart zu vergeben. Das Honorar für die Beratungsleistungen beträgt dabei rd. 15.000,- €/brutto.
Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung wird das Projektsteuerungsbüro beauftragt und das VGV-Vergabeverfahren sowie die Durchführung der Fachforen und Fachstrategien durch die Verwaltung vorbereitet.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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51100000-42910000 Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen |
2021 |
665.000 |
37.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt |
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2022 |
450.000 |
304.500
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Der Finanzbedarf 2022ff. wird im Haushaltsplan-entwurf 2022 veranschlagt |
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2023 |
450.000 |
236.500
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2024 |
450.000 |
220.000 |
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In der Spalte ‚Finanzbedarf‘ sind die Kosten für das vorgeschlagene Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (1. Auftakt und Vorbereitung; 2. Fachforen und Beteiligung; 3. Fach- und Gesamtstrategien; 4. Räumliche Entwicklungsperspektiven; 5. Entwurf FNP 2040 und LP 2040; 6. Beschlussfassung, Genehmigung und Inkrafttreten) dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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